hallo zusammen,
mein vater hat folgendes, heute morgen erstmalig am telefon erörtertes, problem mit kabel deutschland (kabelgebühr, nicht telefon oder internet): der vertrag ist seinerzeit, wann konnte er mir nicht sagen, von einer anderen kabelgesellschaft auf kd umgestellt worden (ich muss dazu sagen, er wohnt 400 km von mir entfernt und hatte die unterlagen gerade nicht zur hand).
er hat die beträge immer überwiesen bei der vorherigen gesellschaft und nun bei kd sollte er eine einzugsermächtigung erteilen, was er wie viele ältere leute das grundsätzlich nicht macht, oder er müsste bei überweisung zusätzlich 1,50 € montalich an gebühren bezahlen. er hat diese gebühr nicht eingesehen, da er nicht zur erteilung einer einzugsermächtigung gezwungen werden wollte, und immer (ca. 2 jahre nur den monatlichen betrag ohne die 1,50 € überwiesen. im dezember 2006 hat er dann gekündigt und auch eine bestätigung der kündigung zum 31.12.2006 erhalten. danach hat er nichts mehr von der gesellschaft gehört. nun hat er im märz 2008 ein schreiben von einem anwalt von kd erhalten, mit einer zahlungsaufforderung von ca. 300 €. die grundforderung ist 138 €, wobei in diesem betrag noch eine monatsgebühr für januar 2007 (???) enthalten ist. der rest sind anwaltskosten ect. nun hat er leider auf dieses schreiben (sturerweise) nicht reagiert und vor ein paar tagen erneut ein schreiben vom anwalt erhalten und eine zahlungsfrist bis nächsten montag erhalten. bisher hat er auch darauf nicht reagiert und möchte den betrag auch nicht bezahlen.
meine fragen sind nun, ob diese gebühr von 1,50 € rechtens ist und wie man sich jetzt am besten verhält. bringt es was, den betrag "unter vorbehalt" zu überweisen (mit zusätzlichem einschreiben an den anwalt, dass die zahlung unter vorbehalt erläutert und dass man den rechtsweg sucht), um sich weitere kosten zu ersparen und dann in ruhe z.b. dei der verbraucherzentrale oder einem anwalt zu erkundigen?
schade ist, dass mein vater (schon ein älterer herr) sich nicht schon früher einen rat geholt hat, aber er fühlt sich so im recht, dass er dachte, nachdem er so lange nichts gehört hat, sei das thema durch und nun hat er den salat.
wäre super, wenn mir jemand von euch eine schnelle auskunft geben könnte.
herzlichen dank im voraus.
clinty
gebühr bei überweisung st. einzug rechtens?
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Re: gebühr bei überweisung st. einzug rechtens?
Die Berechnung der "Selbstzahlerpauschale" bei Zahlung ohne Bankeinzug begründet KD mit erhöhtem Aufwand für die Rechnungsstellung. Es gelten die AGB´s, welche die Preislisten zum Bestandteil des Vertrages machen.
Von daher wäre zu prüfen, wann der Vertrag an KD gegeben wurde: Denn die AGB wurden geändert, der Zuschlag erst später begründet. Da jedoch regelmäßig in der Rechnungsstellung darauf hingewiesen wurde und kein Widerspruch eingelegt wurde wird mit der Annahme der Veränderung argumentiert. Vielleicht liegt ja noch der Mitteilung über die Vertragsübergabe vor?
Die Berechnung ist ein Vertragsinhalt der mit der freien Preisgestaltung argumentiert wird.
Eine Zahlung unter Vorbehalt bringt nichts.
Lediglich an der Berechnung des Monatsentgeltes Januar 07 kann er wegen der Kündigungsbestätigung zum 31.12.06 Widerspruch einlegen. Dazu besser aber noch mal einen Blick auf die Bestätigung werfen und die Terminangabe prüfen.
Demnach mein Vorschlag: Widerspruch (beim Anwalt, denn der ist für diese Bearbeitung zuständig. KD wird ebenfalls darauf verweisen!). Dabei Forderungsaufstellung nach Rechnungslegung einfordern. Nur so ist ersichtlich, welche Grundbeträge gefordert werden - ist ein Betrag rechtmäßig, wird er um die Zahlung der zusätzlichen Anwalts- und Inkassogebühren nicht herumkommen.
Zusätzlich Einforderung der zum Vertrag gehörenden AGB´s.
------------------------
Offen gesagt: Ich fürchte, das dies lediglich aufschiebende Wirkung hat und nicht zur Niederschlagung führt.
Wichtig aber ist, das es nicht zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt und deswegen ein GVZ vor der Tür steht. Also Fristen beachten und aktiv bleiben...
Von daher wäre zu prüfen, wann der Vertrag an KD gegeben wurde: Denn die AGB wurden geändert, der Zuschlag erst später begründet. Da jedoch regelmäßig in der Rechnungsstellung darauf hingewiesen wurde und kein Widerspruch eingelegt wurde wird mit der Annahme der Veränderung argumentiert. Vielleicht liegt ja noch der Mitteilung über die Vertragsübergabe vor?
Die Berechnung ist ein Vertragsinhalt der mit der freien Preisgestaltung argumentiert wird.
Eine Zahlung unter Vorbehalt bringt nichts.
Lediglich an der Berechnung des Monatsentgeltes Januar 07 kann er wegen der Kündigungsbestätigung zum 31.12.06 Widerspruch einlegen. Dazu besser aber noch mal einen Blick auf die Bestätigung werfen und die Terminangabe prüfen.
Demnach mein Vorschlag: Widerspruch (beim Anwalt, denn der ist für diese Bearbeitung zuständig. KD wird ebenfalls darauf verweisen!). Dabei Forderungsaufstellung nach Rechnungslegung einfordern. Nur so ist ersichtlich, welche Grundbeträge gefordert werden - ist ein Betrag rechtmäßig, wird er um die Zahlung der zusätzlichen Anwalts- und Inkassogebühren nicht herumkommen.
Zusätzlich Einforderung der zum Vertrag gehörenden AGB´s.
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Offen gesagt: Ich fürchte, das dies lediglich aufschiebende Wirkung hat und nicht zur Niederschlagung führt.
Wichtig aber ist, das es nicht zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt und deswegen ein GVZ vor der Tür steht. Also Fristen beachten und aktiv bleiben...
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Re: gebühr bei überweisung st. einzug rechtens?
Das sieht nach einem typischen AGB-Fall aus. Es wäre sicherlich sehr interessant zu sehen, inwieweit diese Praxis, Preise und Extragebühren für bestimmte Verfahren zu erheben, tatsächlich Bestand haben. Sicherlich ist es so, dass die KDG diese Gebühr extra ausgewiesen und nicht versteckt hat. Insofern ist es schwer, dagegen vorzugehen. Mich wundert nur, warum die KDG erst nach Vertragsende die nichtgezahlten Gebühren einfordert. Das hätte man nach Gebrauch des gesunden Menschenverstandes auch schon vorher anmahnen können. Wahrscheinlich guckt man bei gekündigten Verträgen noch mal genauer auf die zurück liegenden Abrechnungen, um ...
MfG NURadio
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Re: gebühr bei überweisung st. einzug rechtens?
:-S
Angemahnt wurden die garantiert mit jeder Rechnung: Übertrag aus vorrangegangener Rechnungsstellung ...
Leider erheben ja alle Anbieter gerne zusätzliche Gebühren. Eine grundsätzliche rechtliche Bewertung gibts leider nicht. Somit bleibt derzeit tatsächlich nur das allgemeine Vertragsrecht - und da kann man Passagen reinschreiben (fast) wie man lustig. Man muß den Vertrag ja nicht annehmen, wenn Vereinbarungen drumherum einem nicht genehm sind (knurr, als ob man eine Wahl hätte ....)
Angemahnt wurden die garantiert mit jeder Rechnung: Übertrag aus vorrangegangener Rechnungsstellung ...
Leider erheben ja alle Anbieter gerne zusätzliche Gebühren. Eine grundsätzliche rechtliche Bewertung gibts leider nicht. Somit bleibt derzeit tatsächlich nur das allgemeine Vertragsrecht - und da kann man Passagen reinschreiben (fast) wie man lustig. Man muß den Vertrag ja nicht annehmen, wenn Vereinbarungen drumherum einem nicht genehm sind (knurr, als ob man eine Wahl hätte ....)
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- Registriert: 05.04.2008, 12:14
Re: gebühr bei überweisung st. einzug rechtens?
herzlichen dank für die schnellen antworten.
so etwas habeich mir auch schon gedacht. ich nehme die sache nun selbst in die hand und werde montag beim anwalt anrufen und einiges versuchen zu klären. ich bin aber auch der meinung, dass erum die zahlung nicht rum kommt. ich denke auch,dass mannur bei dem januar betrag was machen kann, weil die kündigung ist definitiv auch zum 31.12.2006 bestätigt worden. so ganz schlau werde ich aus den restlichen aussagen meines dads nicht.
ihr habt mir schoneinmal sehr weiter geholfen.
vielen dank.
lg clinty
so etwas habeich mir auch schon gedacht. ich nehme die sache nun selbst in die hand und werde montag beim anwalt anrufen und einiges versuchen zu klären. ich bin aber auch der meinung, dass erum die zahlung nicht rum kommt. ich denke auch,dass mannur bei dem januar betrag was machen kann, weil die kündigung ist definitiv auch zum 31.12.2006 bestätigt worden. so ganz schlau werde ich aus den restlichen aussagen meines dads nicht.
ihr habt mir schoneinmal sehr weiter geholfen.
vielen dank.
lg clinty