Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
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Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Hallo,
ich habe ein etwas kurioses Problem und hoffe auf Eure Erfahrungen.
Ohne jetzt näher auf die Umstände einzugehen, ist unser HD-Receiver mit Aufnahmefunktion von Kabel Deutschland (vermutlich Sagem 320GB Model) verloren gegangen. Da wir gerne unsere Verträge umstellen möchten, müßten wir das Gerät ja zurückschicken. Laut AGB ist bei Verlust wohl eine Gebühr von EUR250 fällig. Da das Gerät nun aber schon mindestens 5 oder 6 Jahre alt ist, stellt sich mir die Frage, ob dieser Betrag in irgendeiner Art angemessen ist.
Gibt es Erfahrungen, ob bei so alten Geräten eine niedrigere Gebühr fällig ist?
Kann es Sinn machen Ersatz bei ebay o.Ä. zu beschaffen und diesen an KD zurück zu geben oder muß es sich um das Originalgerät (Seriennummer) handeln?
Kann man bei KD Geräte zum Zeitwert kaufen?
Ich möchte bei KD erst mal keine schlafenden Hunde wecken bis ich die für uns günstige Variante ermittelt habe
ich habe ein etwas kurioses Problem und hoffe auf Eure Erfahrungen.
Ohne jetzt näher auf die Umstände einzugehen, ist unser HD-Receiver mit Aufnahmefunktion von Kabel Deutschland (vermutlich Sagem 320GB Model) verloren gegangen. Da wir gerne unsere Verträge umstellen möchten, müßten wir das Gerät ja zurückschicken. Laut AGB ist bei Verlust wohl eine Gebühr von EUR250 fällig. Da das Gerät nun aber schon mindestens 5 oder 6 Jahre alt ist, stellt sich mir die Frage, ob dieser Betrag in irgendeiner Art angemessen ist.
Gibt es Erfahrungen, ob bei so alten Geräten eine niedrigere Gebühr fällig ist?
Kann es Sinn machen Ersatz bei ebay o.Ä. zu beschaffen und diesen an KD zurück zu geben oder muß es sich um das Originalgerät (Seriennummer) handeln?
Kann man bei KD Geräte zum Zeitwert kaufen?
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Ein anderer Receiver bringt nichts, da andere Seriennummer.
Das Alter des Receivers spielt keine Rolle.
Das Alter des Receivers spielt keine Rolle.
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Wenn du ihn nicht schon verkauft hast, versuche ihn vielleicht doch noch zu finden...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Kabelfreak
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Die 250 Euro sind auf jeden Fall fällig, egal, was Du auch machst - der Betrag ist nicht wandelbar und das Alter des Gerätes spielt hierbei überhaupt keine Rolle. Der Betrag betrifft nicht den Wert der Sache, sondern ist eine (Straf)- Pauschale. Diese Pauschale ist nur durch Rückgabe des Gerätes mit der originalen Seriennummer vermeidbar, wie berlin69er bereits anmerkte.
Mein höchster Speedtest auf DSL Reports September 2020
CableMax 1000 - LG 37LV5590/FireTV/waipu.tv (Perfect Plus)/Denon AVR-1612/Logitech Harmony 515/650
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Naja meine Eltern haben das Ding irgendwie verräumt
Ich verstehe auch nicht so recht, wie das passieren konnte, aber das Ding wurde irgendwann vor fünf Jahren geliefert, nie in Betrieb genommen, immer schön brav monatlich bezahlt und ist nun unauffindbar
Ich bin beim filzen der monatlichen Gebühren darauf gekommen, daß da wohl mehr als nur ein "normaler" Kabelanschluß gebucht ist.
Laut Hotline ist das Teil wohl "unverkäuflich". Man hat mir aber angeboten, daß ich ein neues Gerät zum Schnäppchenpreis von EUR399 erwerben könnte. Alternativ könnte ich das Gerät auch für EUR6.00 als Zweitgerät mieten. Also alles Käse.
In den AGBs steht bezüglich den Ersatzpauschalen
Ich will mit KD keinen Rechtsstreit beginnen. Deshalb dachte ich, daß ich mich mal hier orientiere, wie KD reagiert, wenn sie ein Gerät mit anderer Seriennummer zurück bekommen. In diesem Fall müßte ich sicherlich klar im Begleitschreiben erwähnen, daß es sich um ein Ersatzgerät handelt. Sonst ist das Choas vorprogrammiert
Ich verstehe auch nicht so recht, wie das passieren konnte, aber das Ding wurde irgendwann vor fünf Jahren geliefert, nie in Betrieb genommen, immer schön brav monatlich bezahlt und ist nun unauffindbar
Ich bin beim filzen der monatlichen Gebühren darauf gekommen, daß da wohl mehr als nur ein "normaler" Kabelanschluß gebucht ist.
Laut Hotline ist das Teil wohl "unverkäuflich". Man hat mir aber angeboten, daß ich ein neues Gerät zum Schnäppchenpreis von EUR399 erwerben könnte. Alternativ könnte ich das Gerät auch für EUR6.00 als Zweitgerät mieten. Also alles Käse.
In den AGBs steht bezüglich den Ersatzpauschalen
Das würde ich so interpretieren, daß wenn ich KD ein identisches Model returniere, ein entsprechend "wesentlich geringer Schaden" entsteht. Da unserer Gerät mit mindestens fünf Jahren wohl eines der ersten war, dürfte ein ebay-Gerät eher neuer sein.Zudem bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Ich will mit KD keinen Rechtsstreit beginnen. Deshalb dachte ich, daß ich mich mal hier orientiere, wie KD reagiert, wenn sie ein Gerät mit anderer Seriennummer zurück bekommen. In diesem Fall müßte ich sicherlich klar im Begleitschreiben erwähnen, daß es sich um ein Ersatzgerät handelt. Sonst ist das Choas vorprogrammiert
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Du kannst diesen DVR gar nicht Legal kaufen.
Du würdest VF also Hehler Ware zurück schicken.
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Das würde mich schon sehr wundernDarkStar hat geschrieben:Du kannst diesen DVR gar nicht Legal kaufen.
Du würdest VF also Hehler Ware zurück schicken.
- Der Receiver ist, wie auch im ersten Post erwähnt, über KD als Neuware kaufbar. Die offizielle ]KD-Preisliste (https://www.vodafone.de/downloadarea/20 ... chluss.pdf) nennt einen Kaufpreis von EUR399
- Wenn jemand seinen Receiver nicht an KD zurück gibt und dafür von KD einen Betrag x, wie beispielsweise in Geräte-Ersatzpausche in Rechnung gestellt bekommt und diese auch bezahlt, geht der Receiver in das Eigentum des Kunden über. KD kann schließlich nicht einerseits eine Entschädigung für ein nicht zurückgegebenes Gerät verlangen und gleichzeitig dieses ihr Eigentum zurück fordern. Sonst würde KD einen Schaden ersetzt bekommen, der ihnen nicht entstanden ist. Die für mich nicht ganz nachvollziehbare Interpretation der Gerätepauschale als Strafzahlung steht so nicht in den AGBs. Die Formulierung beschreibt in meinen Augen den üblichen Schadenersatz gemäß BGB. Ich bin kein Jurist, aber ich bin überzeugt, daß eine Art "Vertragsstrafe" die über den entstandenen Schaden hinausgeht rechtlich keinen Bestand hat.
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Die 250€ ist Schadenersatz, du bist damit nicht Eigentümer der Ware.
Um Eigentümer der Ware zu werden hättest du es von Anfang an für 399€ kaufen müssen
Um Eigentümer der Ware zu werden hättest du es von Anfang an für 399€ kaufen müssen
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Diese Spielchen haben wir doch hier alle schon 1000 mal durch... Du bist doch nicht der erste, der diese Frage stellt! Wenn du den Oberlehrer spielen willst, dann ziehe dein Ding durch...
Die Ratschläge der User kommen hier aber nicht von ungefähr! Aber wenn du sie nicht für wichtig ansiehst... Ich bin sowieso der Meinung, dass da was ganz anderes huntersteckt.. Ich bin hier raus!
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Re: Rückgabe HD-Receiver mit Aufnahmefunktion
Dann will KD/VF das Gerät aber nicht zurück haben! Es ist dann Eigentum des Käufers, nicht mehr das von KD/VF.negotio hat geschrieben: Die offizielle ]KD-Preisliste (https://www.vodafone.de/downloadarea/20 ... chluss.pdf) nennt einen Kaufpreis von EUR399
Und wie erwähnt, es ist eine Pauschale, die der Eigentümer des Gerätes als Gegenleistung für ein dem Eigentümer nicht zurück gegebenes Gerät verlangt.
Ja, man könnte auch Schadenersatz dazu sagen. Juristisch wird das schon Bestand haben, sonst würde derartiges weder in der AGB noch in der Preisliste stehen.
Schadenersatz muß derjenige ja leisten weil er aus welchen Gründen auch immer dem Eigner sein Eigentum vorenthält.
Sollte man nicht Schuld sein, kann das sogar beweisen, wird man laut der Preisliste auch nicht zur Kasse gebeten.
Oder man kann nachweisen das der Schaden geringer ist, was in dem Fall wohl aber schwierig sein dürfte. Das Gerätalter dürfte wohl eher nicht zählen, die Dinger funktionieren auch nach 5 Jahren noch.
Falsch, zuerst Gerät zurück, wenn das nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende da ankommt, dann erst wird die Pauschale fällig.negotio hat geschrieben:KD kann schließlich nicht einerseits eine Entschädigung für ein nicht zurückgegebenes Gerät verlangen und gleichzeitig dieses ihr Eigentum zurück fordern.
Also nutz die Zeit das Gerät zu finden.
Noch was, neben der Gerätepauschale kommt wenn die Smartcard nicht zurück geschickt wird, da noch 35€ drauf.
Doch, einen legal bei KD gekauften DVR kannst du legal verkaufen, es ist ja dein Gerät. Aber siehe oben im Post.DarkStar hat geschrieben:Du kannst diesen DVR gar nicht Legal kaufen.
mfg peter
Samsung UE49NU7179
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