Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

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Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von petertxt »

Vor nicht zu langer Zeit hat die Telekom angekündigt, dass Spotify im Mobilnetz so gedrosselt wird wie alle anderen Daten. Als Grund wurde die EU-Verordnung zur Netzneutralität angeführt, die ab dem 30.04. gelten wird. Danach sollte keine unterschiedliche Drosselung der Daten abhängig von der Anwendung möglich sein. Anscheinend kann sich kein Anbieter mehr erlauben, bestimmte Anwendungen (z.b. VoIP oder Filesharing) in den Bedingungen auszuschliessen oder sogar zu drosseln/verhindern, wie es z.B. bei der Telekom-Mobilfunk der Fall war. Bei den Mobilfunkbetreibern sind inzwischen die Klauseln, die ein Verbot/Drosselung der bestimmten Dienste vorsahen, gestrichen worden.

Daraus würde man doch schliessen, dass die Bestimmung, die eine Einschränkung der Drosselung auf Filesharing-Anwendungen bei Vodafone-KD vorsieht, ab dem 30.4. nicht mehr der Gesetzgebung entspricht und somit ungültig wird. Sollten bei jemandem ab dem 30.4. bestimmte Dienste weiter gedrosselt werden, http(s) aber nicht, könnte sich derjenige also vermutlich bei VF-KD oder der Bundesnetzagentur, die für die Kontrolle der Durchführung dieser Verordnung zuständig ist, beschweren.
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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von DarkStar »

Bei Vodafone wird schon seit letzten November nichts mehr gedrosselt.
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berlin69er
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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von berlin69er »

Vom Unterschied Mobilfunk und Festnetz mal abgesehen, wird doch garnicht mehr gedrosselt, bei VF KDG, es sei denn das Segment ist zu...
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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von petertxt »

Aber auch dann geht es nicht, dass bestimmte Anwendungen mehr gedrosselt werden als die anderen.

Und die Bestimmung müsste man aus den Verträgen entfernen. Nur nicht anwenden ist nicht genug.
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berlin69er
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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von berlin69er »

Hast du eine Quelle dafür?
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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von VBE-Berlin »

petertxt hat geschrieben:Und die Bestimmung müsste man aus den Verträgen entfernen. Nur nicht anwenden ist nicht genug.
Wenn es eine in deutsches Recht umgesetzte EU-Verordnung ist, steht sie sowieso über den AGB.
durch die salvatorische Klausel ist der Rest auch weiterhin gültig.

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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von VBE-Berlin »

Hier ein C't-Artikel darüber:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 59913.html

Vielleicht interessanr für den TE:
"Angemessenes Verkehrsmanagement" gestattet
Gestattet wird den Zugangsanbietern auch ein "angemessenes Verkehrsmanagement". Sie dürfen Datenpakete ausbremsen oder ausfiltern, etwa um das Netz integer und sicher zu halten oder eine "drohende Netzüberlastung zu vermeiden". Insbesondere verschlüsselte Daten könnten so beispielsweise nur gedrosselt durchgeleitet werden.

Nicht prinzipiell untersagt wird die Praxis des "Zero Rating", wobei Anbieter die Übertragung spezieller Inhalte wie von Streaming-Diensten nicht auf eventuelle Datenvolumina anrechnen und diese so "bevorzugt" zu den Endkunden fließen können. Das letzte Wort sollen hier wieder nationale Regulierer wie die Bundesnetzagentur haben.
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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von petertxt »

Das ist mir bekannt und habe nichts dagegen. Nur die Angabe "Filesharing-Anwendungen" riecht da nach der ungleichen Behandlung/Diskriminierung.

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Blog ... -p/1792545
"Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich."

Und noch die EU-Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... LL&from=DE
"...den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgeräts, gleich behandeln."

Die Telekom hat bei All-IP klugerweise VoIP und IPTV in eigene VLANs ausgelagert, die dann als geschlossene Systeme und nicht als Internetverkehr behandelt werden. Damit dürfen diese weiterhin priorisiert werden und unterliegen nicht der o.g. Regelung.
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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von berlin69er »

Ich meinte eine Quelle dafür:
petertxt hat geschrieben:Und die Bestimmung müsste man aus den Verträgen entfernen. Nur nicht anwenden ist nicht genug.
Oder war das nur deine persönliche Meinung?
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Re: Drosselung Filesharing nicht mehr zulässig? (EU-Verordnung)

Beitrag von VBE-Berlin »

petertxt hat geschrieben:Und noch die EU-Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... LL&from=DE
"...den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgeräts, gleich behandeln."
und in den Absätzen danach steht das, was bei Heise stand.
petertxt hat geschrieben:Die Telekom hat bei All-IP klugerweise VoIP und IPTV in eigene VLANs ausgelagert, die dann als geschlossene Systeme und nicht als Internetverkehr behandelt werden.
Das hat zwar ein paar andere Gründe, aber egal. Wenn es so einfach ist, diese Sachen zu umgehen, könnte man die gesamte EU-Verordnung vergessen.
Auch der EU ist es klar, dass VoIP und andere Echtzeitanwendungen priorisiert werden müssen.

Die EU-Verordnung ist so schwammig, das man da vieles draus lesen kann. Fakt ist, dass die Drosselung nach Übertragungsvolumen nicht mehr stattfindet.

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