Hallo,
es geht um den Anschluss eines Bekannten. Dieser hat mich um Rat gebeten.
-Hotline KDG sagt ihm seit 3 Monaten gibt es im Raum Berlin 13353 eine Störung
-Störung soll noch weitere 3 Monate andauern
-Man hat ihnen telefonisch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt
-Ping bringt immer 30% Fehlerrate
Ich habe empfohlen schriftlich um Stellungsnahme zu bitten.
Ich kenne mich mit den Werten eines Kabelinternetanschlußes nicht aus, habe aber um ein Screenshot dieser Werte aus dem Kabelmodem gebeten. Sind diese Werte ok?
[ externes Bild ]
Meine Vermutung ist: Segment ist einfach dauer überlastet und das weiß KDG auch.
VG aus Berlin
Dani
Ping 30% Fehler
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Ping 30% Fehler
würde ich annehmen.shqiponja hat geschrieben:Segment ist einfach dauer überlastet
( Oder evtl. auch Rückwegstörungen.)
das bedeutet, die Behebung des Fehlers kann sich hinziehen.shqiponja hat geschrieben:Man hat ihnen telefonisch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt
Was soll das bringen?shqiponja hat geschrieben:Ich habe empfohlen schriftlich um Stellungsnahme zu bitten.
Als Antwort kommt:
Wir können Ihnen derzeit nicht die gebuchte Bandbreite gewährleisten. Wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
Sinnvoll wäre bei der Hotline auf Gutschriften zu dringen, zumindest, wenn man nicht wechseln will.
VBE-Berlin
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Re: Ping 30% Fehler
Hallo,
danke für deine Antwort.
Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass KDG offiziel einräumt in diesem Bereich Probleme zu haben und dann auch noch ein Sonderkündigungsrecht gewährt. Man kann an der Hotline viel erzählen. Um diese Aussage zu überprüfen, habe ich ihm einfach ein Schreiben per Email formuliert - am Ende heißt es nämlich noch: Tja, Pech, von einem Sonderkündigungsrecht war nie die Rede, falls er auf die Idee kommen sollte VDSL bei ihm schalten zu lassen.
Wenn ich das aber richtig verstehe, ist dieses Szenario Gang und Gebe bei KDG, verstehe ich das richtig?
Was sagen die Werte auf dem Bild aus? Sind diese aussagekräftig?
VG Dani
danke für deine Antwort.
Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass KDG offiziel einräumt in diesem Bereich Probleme zu haben und dann auch noch ein Sonderkündigungsrecht gewährt. Man kann an der Hotline viel erzählen. Um diese Aussage zu überprüfen, habe ich ihm einfach ein Schreiben per Email formuliert - am Ende heißt es nämlich noch: Tja, Pech, von einem Sonderkündigungsrecht war nie die Rede, falls er auf die Idee kommen sollte VDSL bei ihm schalten zu lassen.
Wenn ich das aber richtig verstehe, ist dieses Szenario Gang und Gebe bei KDG, verstehe ich das richtig?
Was sagen die Werte auf dem Bild aus? Sind diese aussagekräftig?
VG Dani
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Re: Ping 30% Fehler
Zu den Modemwerten:
Die Rückkanalverstärkung ist ein wenig zu schwach eingestellt (Wert leicht zu hoch), jedoch noch innerhalb der Toleranz. Der Downstream hingegen ist voll in der Norm drin.
Daher rühren also die Probleme (höchstwahrscheinlich) nicht.
Was das Recht auf eine Kündigung aus wichtigem Grund (vulgo Sonderkündigung) anbetrifft:
In den AGB gibt's seit einiger Zeit Vorgaben zu den zu erreichenden Mindestbandbreiten - wenn diese (deutlich) unterschritten werden, wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht.
Und auch davor galt, dass bei deutlicher Unterschreitung der gebuchten Leistung (über den Daumen weniger als 50%) ein Mangel besteht.
Egal welches der beiden Szenarien zutrifft: Eine solche Abweichung stellt einen Mangel dar, wodurch der Kunde die "normalen" Rechte bei Mängeln geltend machen kann: Zuerst einmal auffordern, den Mangel binnen angemessener Frist zu beseitigen und sollte dies nicht fruchten, entweder eine Minderung des Preises oder eine Kündigung vom Vertrag zu erwirken.
Da das Kabelnetz ein Shared Medium ist und VF/KDG weiß, wie viele Kunden im Segment hängen [und sich somit die Bandbreite teilen müssen] als auch dass Segmentierungsarbeiten zur Teilung des Segments mehrere Monate dauern können [hängt u.a. davon ab, dass VF/KDG die notwendigen Tiefbaugenehmigungen erhält], räumen sie i.d.R. den Kunden aufgrund der Nicht-Machbarkeit der Mangelbeseitigung binnen angemessener Frist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (vulgo "Sonderkündigung") ein. Alternativ werden von VF/KDG auch Gutschriften über 50% der Grundgebühr des I&P-Anschlusses vorgenommen.
Kurz zusammengefasst: Ja, das Szenario, dass bei Segmentüberlastung und längerwährenden Segmentierungsarbeiten ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund eingeräumt wird, ist "normal".
[alternativ hätte die Verkaufsabteilung in der Vergangenheit einfach nicht so viele Leitungen in dem Gebiet "schalten" dürfen - aber da ist VF/KDG ein wenig "blind", was Vermarktungssperren bei drohender Überlastung anbetrifft].
Die Rückkanalverstärkung ist ein wenig zu schwach eingestellt (Wert leicht zu hoch), jedoch noch innerhalb der Toleranz. Der Downstream hingegen ist voll in der Norm drin.
Daher rühren also die Probleme (höchstwahrscheinlich) nicht.
Was das Recht auf eine Kündigung aus wichtigem Grund (vulgo Sonderkündigung) anbetrifft:
In den AGB gibt's seit einiger Zeit Vorgaben zu den zu erreichenden Mindestbandbreiten - wenn diese (deutlich) unterschritten werden, wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht.
Und auch davor galt, dass bei deutlicher Unterschreitung der gebuchten Leistung (über den Daumen weniger als 50%) ein Mangel besteht.
Egal welches der beiden Szenarien zutrifft: Eine solche Abweichung stellt einen Mangel dar, wodurch der Kunde die "normalen" Rechte bei Mängeln geltend machen kann: Zuerst einmal auffordern, den Mangel binnen angemessener Frist zu beseitigen und sollte dies nicht fruchten, entweder eine Minderung des Preises oder eine Kündigung vom Vertrag zu erwirken.
Da das Kabelnetz ein Shared Medium ist und VF/KDG weiß, wie viele Kunden im Segment hängen [und sich somit die Bandbreite teilen müssen] als auch dass Segmentierungsarbeiten zur Teilung des Segments mehrere Monate dauern können [hängt u.a. davon ab, dass VF/KDG die notwendigen Tiefbaugenehmigungen erhält], räumen sie i.d.R. den Kunden aufgrund der Nicht-Machbarkeit der Mangelbeseitigung binnen angemessener Frist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (vulgo "Sonderkündigung") ein. Alternativ werden von VF/KDG auch Gutschriften über 50% der Grundgebühr des I&P-Anschlusses vorgenommen.
Kurz zusammengefasst: Ja, das Szenario, dass bei Segmentüberlastung und längerwährenden Segmentierungsarbeiten ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund eingeräumt wird, ist "normal".
[alternativ hätte die Verkaufsabteilung in der Vergangenheit einfach nicht so viele Leitungen in dem Gebiet "schalten" dürfen - aber da ist VF/KDG ein wenig "blind", was Vermarktungssperren bei drohender Überlastung anbetrifft].