minimale HÜP-Pegel anno 1992
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minimale HÜP-Pegel anno 1992
Hallo,
ich suche nach Informationen, welche Mindestpegel mein HÜP bei der Errichtung 1992 mindestens einhalten musste.
Zumindest diese Werte müsste er ja heute auch noch erfüllen. Da die Pegel bei höheren Frequenzen total im Keller sind (30dBµV),
frage ich mich, ob ich Anspruch auf Entstörung habe (offiziell voll ausgebaut).
Zumindest auf die damals gültige Norm sollte ich heute noch Anspruch haben, egal ob der Ausbau bis 862MHz funktioniert.
ich suche nach Informationen, welche Mindestpegel mein HÜP bei der Errichtung 1992 mindestens einhalten musste.
Zumindest diese Werte müsste er ja heute auch noch erfüllen. Da die Pegel bei höheren Frequenzen total im Keller sind (30dBµV),
frage ich mich, ob ich Anspruch auf Entstörung habe (offiziell voll ausgebaut).
Zumindest auf die damals gültige Norm sollte ich heute noch Anspruch haben, egal ob der Ausbau bis 862MHz funktioniert.
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Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
Es gab damals Erdabzweiger mit einer Grenzfrequenz von ca. 450 MHz.
Oberhalb lassen die mit steigender Frequenz immer weniger Pegel durch.
Die Teile müssen jetzt eben raus, wenn der HÜP-Pegel nicht stimmt.
Oberhalb lassen die mit steigender Frequenz immer weniger Pegel durch.
Die Teile müssen jetzt eben raus, wenn der HÜP-Pegel nicht stimmt.
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Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
Gehört das nicht besser hier her:
viewtopic.php?f=52&t=36789&p=553606#p553606
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Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
Ja und nein...
Die Mindestpegel damals haben ja nichts mit Internet zu tun, war schliesslich nur TV damals.
Daher habe ich es in den TV-Bereich gesetzt.
Ich glaube nicht, dass man den Verzweigern was anlasten kann.
420m C-Linie und 180m D-Linie sind das Problem.
Ich weiss aber nicht, ob ich fordern kann, dass die es in Ordnung bringen (bis 862MHz).
Damals waren bestimmt nur 450MHz gefordert.
Aber dafür haben wir bezahlt und wahrscheinlich nie genug Pegel bekommen.
Ich denke, wenn ich nachweisen kann, das noch nicht mal die damals notwendigen Pegel erreicht werden,
kann es VFKD schlechter ablehnen.
Die Mindestpegel damals haben ja nichts mit Internet zu tun, war schliesslich nur TV damals.
Daher habe ich es in den TV-Bereich gesetzt.
Ich glaube nicht, dass man den Verzweigern was anlasten kann.
420m C-Linie und 180m D-Linie sind das Problem.
Ich weiss aber nicht, ob ich fordern kann, dass die es in Ordnung bringen (bis 862MHz).
Damals waren bestimmt nur 450MHz gefordert.
Aber dafür haben wir bezahlt und wahrscheinlich nie genug Pegel bekommen.
Ich denke, wenn ich nachweisen kann, das noch nicht mal die damals notwendigen Pegel erreicht werden,
kann es VFKD schlechter ablehnen.
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Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
Hast du inzwischen mal im offiziellen Forum nachgefragt, wie vorgeschlagen?
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Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
Was genau ist den dein Problem?
Wenn Vodafone einen Techniker schickt und dieser einen Unterpegel am HÜP feststellt, dann wird Vodafone diesen beseitigen.
Kann halt nur ein paar Wochen dauern falls Tiefbau erforderlich ist (Baugenehmigungen etc).
Wenn Vodafone einen Techniker schickt und dieser einen Unterpegel am HÜP feststellt, dann wird Vodafone diesen beseitigen.
Kann halt nur ein paar Wochen dauern falls Tiefbau erforderlich ist (Baugenehmigungen etc).
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Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
Ich schätze VF will keinen Techniker schicken... Zudem war ja wohl bereits einer vor Ort?!
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Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
Was soll das?Kabeldriller hat geschrieben: Damals waren bestimmt nur 450MHz gefordert.
Aber dafür haben wir bezahlt und wahrscheinlich nie genug Pegel bekommen.
Ich denke, wenn ich nachweisen kann, das noch nicht mal die damals notwendigen Pegel erreicht werden,
kann es VFKD schlechter ablehnen.
Damals mit Heute zu vergleichen?
Es wäre mehr als hilfreich wenn du deine Probleme konkret benennst, als hier auf irgendwelchen Normwerten zu beharren.
Auch wenn Internet (DS) und TV was gemeinsam haben, nämlich das beides bei dir ankommt, Parallelen daraus kannst du nicht wirklich ziehen.
US ist das was weg geht, ehrlich, Modem/Router, dann Antennendose dann HAV, dann erst der HÜP, wenn der dafür nicht geeignet wäre ich würde meinen dann würde das nicht funktionieren.
Sollte wirklich ein NE3 Problem vorliegen, es muß gebuddelt werden, VF wird nicht eher anfangen als alle notwendigen Genehmigungen dazu vorliegen.
Es macht schon Sinn, im VF-Forum mal höflich nach zu fragen, was da nun Tatsache ist.
Allerdings mußt da etwas Geduld haben.
mfg peter
Samsung UE49NU7179
VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner (G09 mit HD Premium und HD Premium Plus), DVB-T2 Dual HD Tuner mit freenet.tv
Humax HDR 4100 mit D08 und Basic TV
AV-Receiver: Denon AVR-S650H
Internet & Phone: FritzBox 6591 (mit Fritz 7.57), CableMax 1000
DAB+ Autoradio: Kenwood KDC-DAB41U
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Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
Ich kann jetzt auch nur allgemein antworten . Die damaligen Pedelwerte habe ich nicht gefunden . Damals gab es ja nur analoges TV und der Normpegel
lag um ca. 6 dB(µV) höher als für DVB-C . Es dürften also um die 70-72 dB(µV) geweden sein . Das gilt eigentlich auch heute noch für die analogen Signale .
lag um ca. 6 dB(µV) höher als für DVB-C . Es dürften also um die 70-72 dB(µV) geweden sein . Das gilt eigentlich auch heute noch für die analogen Signale .
TV: PanaTX-L32V10e (Finnlandmodus) +ACL SW 1.19 +KD-Home HD + Sky komplett HD + Private HD . D02-Karte
Heimkino: Pana SC-PT480 EG-S
Pana DMR EH 545
Zwangsverkabelt^
Schönheit ist , was vom Charakter übrig bleibt !
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1951
- Registriert: 01.01.2012, 18:26
Re: minimale HÜP-Pegel anno 1992
die Pegel beziehen sich auf PAL
bis 300MHz 66dB, 300-470MHZ 63db
ich kenne C-Linien bis 800m und D-Linien über 200m und das funktioniert
und es gibt nur 2 Varianten, entweder die Signale erreichen Mindestpegel oder nicht, daher vermarktbar oder nicht vermarktbar
und wenn nicht, dann kannst du auf Entstörung bestehen und anschließend, nach Fristsetzung, deinen TV-Vertrag kündigen
bis 300MHz 66dB, 300-470MHZ 63db
ich kenne C-Linien bis 800m und D-Linien über 200m und das funktioniert
und es gibt nur 2 Varianten, entweder die Signale erreichen Mindestpegel oder nicht, daher vermarktbar oder nicht vermarktbar
und wenn nicht, dann kannst du auf Entstörung bestehen und anschließend, nach Fristsetzung, deinen TV-Vertrag kündigen