In diesem Fall geht es zwar um Netcologne, die Entscheidung finde ich aber dennoch interessant.
Die Einspeisung ins Kabelnetz und die damit verbundenen Gebühren beschäftigen Sender und Kabelprovider bereits länger. Wie die ZAK am Donnerstag entschied, dürfen private Sender dabei von den Anbietern nicht unterschiedlich behandelt werden.
KDNewbieDoch nicht nur die öffentlich-rechtlichen sondern auch die privaten Sender haben um die Zahlung der Gebühr Beschwerde eingelegt. Zumindest gegen die Praxis des Anbieters Netcologne, bestimmte Sender gegen Bezahlung, andere dagegen ohne auszustrahlen. Dem schob die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nun einen Riegel vor.