Die BNA legt Maßstäbe für vertragsgerechte Geschwindigkeit fest: Link
Jetzt müssen die ISP liefern, andernfalls können sich Kunden leichter auf Nichterfüllung berufen.
"Bis zu..." war einmal
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1296
- Registriert: 15.06.2007, 01:10
"Bis zu..." war einmal
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
-
- Insider
- Beiträge: 5081
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: "Bis zu..." war einmal
Das ist nicht neu...
Schon seit letztem Jahr müssen Provider die Transparenz-Verordnung einhalten und "minimale", "typische" und "maximale" Geschwindigkeit angeben.
Sofern die minimale Geschwindigkeit dauerhaft unterschritten wird, liegt ein Mangel vor...
Die Frage ist nur, was "dauerhaft" heißt - ist also eine Einschränkung nur während der Hauptzeit (typisch bei Segmentüberlastung) eine dauerhafte Unterschreitung?!?
Denn die im Artikel genannten mind. 20 Messungen an 2 Tagen dürften ja kaum aussagekräftig sein, wenn man sie binnen 5 Minuten durchzieht...
Schon seit letztem Jahr müssen Provider die Transparenz-Verordnung einhalten und "minimale", "typische" und "maximale" Geschwindigkeit angeben.
Sofern die minimale Geschwindigkeit dauerhaft unterschritten wird, liegt ein Mangel vor...
Die Frage ist nur, was "dauerhaft" heißt - ist also eine Einschränkung nur während der Hauptzeit (typisch bei Segmentüberlastung) eine dauerhafte Unterschreitung?!?
Denn die im Artikel genannten mind. 20 Messungen an 2 Tagen dürften ja kaum aussagekräftig sein, wenn man sie binnen 5 Minuten durchzieht...
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1296
- Registriert: 15.06.2007, 01:10
Re: "Bis zu..." war einmal
Seltsam, das muss an mir vorbeigegangen sein. Welches Gericht hat das entschieden bzw.reneromann hat geschrieben:Sofern die minimale Geschwindigkeit dauerhaft unterschritten wird, liegt ein Mangel vor...
welches Gesetz regelt das?
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
-
- Insider
- Beiträge: 5081
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: "Bis zu..." war einmal
Das regelt das BGB... Die vereinbarten Geschwindigkeiten sind Teil des Vertrages und somit ist eine Abweichung ein Mangel im Sinne des BGB.Trebo hat geschrieben:Seltsam, das muss an mir vorbeigegangen sein. Welches Gericht hat das entschieden bzw.reneromann hat geschrieben:Sofern die minimale Geschwindigkeit dauerhaft unterschritten wird, liegt ein Mangel vor...
welches Gesetz regelt das?
Letzten Endes war es auch bisher schon so, dass eine deutliche Abweichung der gelieferten von der vereinbarten Geschwindigkeit laut Rechtsprechung einen Mangel darstellt, der zur Kündigung aus wichtigem Grund nach §§ 313,314 BGB berechtigt (u.a. AG München (Az.: 223 C 20760/14) aus 2014, AG Kiel (Az.: 106 C 21/11) aus 2011, AG Fürth (Az.: 340 C 3088/08) aus 2009).
Was "neu" ist, ist die Verpflichtung aus der Transparenzverordnung (TKTransparenzV) an die Provider, entsprechende Angaben zu den Geschwindigkeiten (min./typ./max.) machen zu müssen, die dann auch Teil des Vertragswerkes werden (wodurch sich der Anbieter nicht mehr mit einer "bis zu"-Klausel "rausreden" kann, wenn die Geschwindigkeit dauerhaft unter der mindestens zu liefernden Geschwindigkeit liegt).
Letzten Endes hat das aber bei DSL-Kunden kaum eine Auswirkung:
Wenn die Leitung physikalisch nicht mehr hergibt, dann bringt einem auch eine Sonderkündigung nichts, zumal z.B. die Telekom entsprechende "höherwertige" Produkte nur dann verkauft, wenn die Mindestgeschwindigkeit auch erreicht wird.
Sprich: VDSL-50-Produkte gibt's nur dann, wenn die Leitung mind. 27 MBit/s hergibt, VDSL-100-Produkte nur dann, wenn die Leitung mind. 54 MBit/s hergibt...
Wenn die Leitung also grenzwertig ist und NICHT die Mindestgeschwindigkeit der nächsthöheren Kategorie erreicht, gibt's die Tarife schlichtweg nicht. Wer an einem nicht vectoringfähigen DSLAM hängt, kann dementsprechend auch keine VDSL-100-Produkte bekommen...