Vertrag vorzeitig kündigen

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
StormyDay
Newbie
Beiträge: 30
Registriert: 23.09.2013, 14:35

Vertrag vorzeitig kündigen

Beitrag von StormyDay »

Meine Tochter zieht zu ihrem Freund. Der Vertrag ist jetzt um 1 Jahr verlängert. Muss sie das 1 Jahr weiter die Gebühren zahlen oder kommt sie früher raus? Wann muss sie das Modem zurück schicken? Danke für Antworten.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Vertrag vorzeitig kündigen

Beitrag von kabel_fan »

Grundsätzlich ist ein Umzug kein Kündigungsgrund. Ist in der neuen Wohnung keine Weiterversorgung möglich, gibt es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht in § 46 Abs. 8 TKG: https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html
Es gibt allerdings auch noch Konstellationen, wo VF kulant ist. Da kommt es aber darauf an, welchen Vertrag man mitbringt und welcher Vertrag schon da ist.
reneromann
Insider
Beiträge: 5081
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Vertrag vorzeitig kündigen

Beitrag von reneromann »

Und prinzipiell:
Wenn sich der Vertrag gerade um 1 Jahr verlängert hat, dann muss die Tochter den Vertrag auch weiter bezahlen und kommt nicht früher raus [schließlich besagt das ja genau die "Verlängerung, dass sie NICHT vorher raus kommt].

Ausnahmen:
Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet [TKG - 3-Monats-Frist!] -oder- Umzug zu jemandem, der bereits einen VF-Vertrag (nicht anderer Anbieter!) hat...

Ansonsten heißt's: Rechtzeitig kündigen -oder- weiter bezahlen...