Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

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ScrollyMouse
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Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von ScrollyMouse »

Wenn im nächsten Jahr endlich die Analogabschaltung bei Vodafone anläuft, was wird dann eigentlich aus den Analog - Verträge die in Braunschweig bei der Kabelcom zwingend abgeschlossen werden müssen, um Internet und Telefon von Vodafone zu erhalten?

Werden dieses dann zu Vodafone Digital-TV Verträgen umgewandelt? - Dann könnte man den unnötigen Fernsehvertrag einfach kündigen.

Auf der Seite von Kabelcom steht, dass diese das Analoge TV Programm in Braunschweig vermarkten, klickt man aber dort etwas zum Thema Digital-TV oder Internet an, wird man sofort zur Vodafone weitergeleitet.
reneromann
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von reneromann »

Daran wird sich höchstwahrscheinlich nichts ändern.
Der Vertrag entspricht dem "Vodafone Connect"-Anteil bei VF und enthält keine verschlüsselten TV-Programme, jedoch kann man damit alle unverschlüsselten Sender sehen -und- es ist die Grundlage für alle Pay-TV-Pakete, angefangen bei Basis HD (nur die Privaten in HD) bis hin zu den Extra-Paketen.
ScrollyMouse
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von ScrollyMouse »

Und was ist, wenn irgendwann auch mal die unverschlüsselten SD-Programme zugunsten von HD-only und noch schnelleren Internet abgeschaltet werden. Was kann mir dann die Kabelcom noch anbieten?

Im Jahre 2020 wollen z.B. die öffentlich-rechtlichen ihre SD-Programme einstellen, später sollen auch die Privaten Sender folgen.
reneromann
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von reneromann »

ScrollyMouse hat geschrieben: 27.08.2018, 10:41 Und was ist, wenn irgendwann auch mal die unverschlüsselten SD-Programme zugunsten von HD-only und noch schnelleren Internet abgeschaltet werden. Was kann mir dann die Kabelcom noch anbieten?

Im Jahre 2020 wollen z.B. die öffentlich-rechtlichen ihre SD-Programme einstellen, später sollen auch die Privaten Sender folgen.
Was dann passiert, steht in den Sternen.
Wenn die ÖR ihre SD-Programme abschalten, kannst du ja noch immer (kostenfrei und unverschlüsselt) die ÖR-Programme in HD sehen - also kein Verlust.
Und was passiert, wenn die Privaten (die bis 2022 SD unverschlüsselt ausstrahlen müssen - Auflage vom Kartellamt) ihre SD-Ausstrahlung beenden, steht auf einem ganz anderen Blatt - mal davon abgesehen, dass die Privaten, sollten sie nur noch verschlüsselt empfangbar sein, auf einmal als PayTV gelten und damit neue Sendelizenzen beantragen müssten (und somit auch u.a. unter die Pflicht zur Vorsperrung von Ü16/Ü18-Sendungen fallen).
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Shaoran
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von Shaoran »

Die RTL Gruppe hat letztens soweit ich weiß sowieso gesagt, dass sie (leider) auch nach 2022 weiter in SD senden werden erstmal, also da passiert vor 2024 sicher nix, was die Pro7Sat1 Gruppe macht ist noch ne andere Sache, aber bis 2024 wird es sicher keine komplette SD Abschaltung geben
maniacintosh
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von maniacintosh »

reneromann hat geschrieben: 27.08.2018, 17:33 Was dann passiert, steht in den Sternen.
Wenn die ÖR ihre SD-Programme abschalten, kannst du ja noch immer (kostenfrei und unverschlüsselt) die ÖR-Programme in HD sehen - also kein Verlust.
Und was passiert, wenn die Privaten (die bis 2022 SD unverschlüsselt ausstrahlen müssen - Auflage vom Kartellamt) ihre SD-Ausstrahlung beenden, steht auf einem ganz anderen Blatt - mal davon abgesehen, dass die Privaten, sollten sie nur noch verschlüsselt empfangbar sein, auf einmal als PayTV gelten und damit neue Sendelizenzen beantragen müssten (und somit auch u.a. unter die Pflicht zur Vorsperrung von Ü16/Ü18-Sendungen fallen).
Es gibt keine Free-TV- bzw. Pay-TV-Lizenzen, genauso muss niemand vorsperren, es sei denn er sendet Inhalte ab 16 vor 22 Uhr bzw. Inhalte ab 18 vor 23 Uhr. Nach diesen Zeiten muss das nämlich auch kein Pay-TV-Sender. Dank Vorsperre können Pay-Sender diese Inhalte nur vor 22 bzw. 23 Uhr überhaupt zeigen. Selbst wenn es neue Lizenzen bräuchte: Für die HD-Ableger bräuchte es sie heute schon, die sind schließlich überall verschlüsselt und wenn es die trotzdem noch nicht gibt, wird es ein leichtes sein diese zu beantragen und zu erhalten.
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reneromann
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von reneromann »

maniacintosh hat geschrieben: 27.08.2018, 19:52
reneromann hat geschrieben: 27.08.2018, 17:33 Was dann passiert, steht in den Sternen.
Wenn die ÖR ihre SD-Programme abschalten, kannst du ja noch immer (kostenfrei und unverschlüsselt) die ÖR-Programme in HD sehen - also kein Verlust.
Und was passiert, wenn die Privaten (die bis 2022 SD unverschlüsselt ausstrahlen müssen - Auflage vom Kartellamt) ihre SD-Ausstrahlung beenden, steht auf einem ganz anderen Blatt - mal davon abgesehen, dass die Privaten, sollten sie nur noch verschlüsselt empfangbar sein, auf einmal als PayTV gelten und damit neue Sendelizenzen beantragen müssten (und somit auch u.a. unter die Pflicht zur Vorsperrung von Ü16/Ü18-Sendungen fallen).
Es gibt keine Free-TV- bzw. Pay-TV-Lizenzen, genauso muss niemand vorsperren, es sei denn er sendet Inhalte ab 16 vor 22 Uhr bzw. Inhalte ab 18 vor 23 Uhr. Nach diesen Zeiten muss das nämlich auch kein Pay-TV-Sender. Dank Vorsperre können Pay-Sender diese Inhalte nur vor 22 bzw. 23 Uhr überhaupt zeigen. Selbst wenn es neue Lizenzen bräuchte: Für die HD-Ableger bräuchte es sie heute schon, die sind schließlich überall verschlüsselt und wenn es die trotzdem noch nicht gibt, wird es ein leichtes sein diese zu beantragen und zu erhalten.
Falsch und Falsch...
Die Ausstrahlung von Filmen ab 18 darf -sofern sie zensiert wurden- gar nicht ohne Sperre erfolgen. Das, was du mit der 23-Uhr-Regelung meinst, sind "abgeschwächte"/geschnittene Versionen der Filme, die weiterhin zwar als "Ü18" gekennzeichnet sind und deshalb rausfallen. Weiterhin gilt die Zeitregelung nur für Sender, bei denen eine technische Sperre nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (worunter halt Free-TV-Sender fallen).

Und es gibt bei den TV-Lizenzen sehr wohl Unterschiede bzw. Auflagen, unter denen die Lizenzen erteilt wurden. Wenn der Sender seine Lizenz als FTA beantragt hat und dann zu PayTV wechselt, gilt die Lizenz nicht mehr.
Die Privaten in HD sind davon derzeit nicht betroffen, da die HD-Versionen 1:1 das Programm der FTA-Version senden, ergo unter die erteilte FTA-Sendelizenz fallen. Erst in dem Moment, wo die FTA-Ausstrahlung beendet wird, bekommen die Sender ein Problem - und das wissen sie (ansonsten würde nämlich RTL nicht ernsthaft überlegen, die Austrahlung in SD zu verlängern).
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twen-fm
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von twen-fm »

Reneromann hat recht, denn als der Disney Channel aus dem Pay-TV bei Sky ins Free TV gewechselt ist, musste bzw. hat dieser die FTA-Lizenz von "Das Vierte" übernommen, ansonsten wäre das ganze nicht über die Bühne gegangen. Dafür hat nun Disney Cinemagic die Pay-TV Lizenz des Disney Channel bekommen, da dieser zuvor mit einer Sendelizenz der britischen Ofcom sendete.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
Hoppelhase
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von Hoppelhase »

Hallo,

spätestens bei der nächsten Sendelizenz Verlängerung (glaube 5 Jahres Turnus) muss RTL die Hosen runter lassen, ob sie den Weg als FTA oder Pay-TV weiter gehen wollen. Das heißt, wir können uns möglicherweise noch auf eine sehr lange Zeit einer SD Ausstrahlung gefasst machen.

MfG
maniacintosh
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Re: Analogabschaltung ab 2018 und Kabelcom in Braunschweig und Wolfsburg

Beitrag von maniacintosh »

twen-fm hat geschrieben: 27.08.2018, 21:33 Reneromann hat recht, denn als der Disney Channel aus dem Pay-TV bei Sky ins Free TV gewechselt ist, musste bzw. hat dieser die FTA-Lizenz von "Das Vierte" übernommen, ansonsten wäre das ganze nicht über die Bühne gegangen. Dafür hat nun Disney Cinemagic die Pay-TV Lizenz des Disney Channel bekommen, da dieser zuvor mit einer Sendelizenz der britischen Ofcom sendete.
Das mit dem Vierten hatte nichts, aber auch gar nichts mit der Lizenz zu tun. (selbst wenn: Eine Free-TV-Lizenz wäre für Disney leichter zu bekommen, als durch die Übernahme eines Free-TV-Senders.) Es ging DIsney schlicht und ergreifend um die technische Reichweite: Das Vierte war damals praktisch überall zu empfangen, überall digital im Kabel, fast überall auch analog im Kabel. Diese analogen Kabelplätze waren interessant, da damals die Stellung des analogen Kabels noch eine andere war als heute. Diese Sendeplätze wurden ja auch übernommen.

Ich zitiere aus §4 Abs. 4 NMedienG:
(4) Die Zulassung wird für Hörfunk oder Fernsehen als Programmart, ein Vollprogramm oder ein Spartenprogramm als Programmkategorie, das Programmschema und den Sendeumfang sowie für das Gebiet, auf das das Programm ausgerichtet sein soll, erteilt. 2Sie erfolgt unabhängig von
1. telekommunikationsrechtlichen Erfordernissen,
2. Zuweisungen von Übertragungskapazitäten und
3. Vereinbarungen zur Nutzung von Kabelanlagen.
Die Zulassung erfolgt also unabhängig von Art der Finanzierung und einer Verschlüsselung.

Ähnlihch ist es in §17 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages Hamburg/Schleswig-Holstein geregelt:
(1) Private Rundfunkveranstalter bedürfen einer Zulassung durch die Anstalt; § 20 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages bleibt unberührt. Die Zulassung wird für die beantragte Programmart (Hörfunk oder Fernsehen), Programmkategorie (Vollprogramm oder Spartenprogramm) und das beantragte Versorgungsgebiet, das in Schleswig- Holstein im Rahmen der technischen Möglich- keiten mindestens landesweit sein soll, erteilt. § 28a bleibt unberührt. Die Zulassung gilt für die beantragte Zeit, längstens jedoch für zehn Jah- re. Eine Verlängerung ist zulässig. Die Zulassung erlischt, wenn der Rundfunkveranstalter nicht binnen drei Jahren nach Erteilung von ihr Ge- brauch macht. Anbietern von Regionalfenster- programmen sind gesonderte Zulassungen zu er- teilen. Hierfür gilt § 28 Abs. 2 und 3 entspre- chend.
Auch der §20 Abs. RStV, welcher für bundesweit verbreitete private Programme einschlägig ist legt nur fest, dass in der Zulassung nur die Programmkategorie festzulegen ist, jedoch nicht die Art der Finanzierung oder eine Verschlüsselung:
§ 20 Zulassung

(1) Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung. Unbeschadet der Bestimmungen der §§ 21 bis 39a richtet sich die Zulassung eines Veranstalters von bundesweit verbreitetem Rundfunk nach § 20a; im Übrigen richtet sich die Zulassung nach Landesrecht. In der Zulassung für Veranstalter bundesweit verbreiteter Programme ist die Programmkategorie (Voll- oder Spartenprogramm) festzulegen.
Wenn in so einer Zulassung verbindlich geregelt wäre, dass diese nur für Pay-TV oder nur für Free-TV gilt, müsste es dafür ja auch eine gesetzliche Grundlage geben - regelmäßig findet sich dort nur dass die Programmkategorie festgelegt ist. Für bundesweite Programme finde ich sie nicht und auch für regionale Programme finde ich die Grundlage dafür nicht in den zwei als Stichprobe ausgewählten Landesmediengesetzen - hier mag es jedoch tatsächlich einzelne Landesmediengesetze geben, die dies festlegen. Auch in den weiteren Texten ist eigentlich nur geregelt, was denn die Vorraussetzungen für die Erteilung einer Zulassung sind. Diese beziehen sich aber eher auf persönliche Eignung der Verantwortlichen, Medienkonzentration, aber nicht auf FInanzierung oder Verschlüsselung. Verschlüsselung wird im ganzen RStV nur im Zusammenhang mit der Übertragung von Großereignissen erwähnt.

Wenn es wirklich getrennte Pay- und Free-TV-Lizenzen gibt: Nennt mir bitte die Grundlage dafür. Das muss ja irgendwo geregelt sein.

Bei Sky Sport News HD war der Wechsel von Pay zu Free ja zum Beispiel auch kein Problem.

Jugendschutz ist natürlich ein anderes Thema und hat mit der eigentlich Zulassung (Lizenz) erstmal nix zu tun: Aber selbst Free-to-View (also grundverschlüsselte Programme) könnten Programme mit Hilfe der Vorsperre problemlos auch ab 16/18-Inhalte ganztags zeigen. Wirklich Pay-TV wären sie aber dadurch noch lange nicht. Dies kommt praktisch nur nicht zur Anwendung, weil es in Deutschland niemals ein Programm gab, welches auf allen Plattformen grundverschlüsselt gewesen wäre.
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