Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
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Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Ich habe im Juli 2018 wegen Umzug meinen smartcard-Vertrag gekündigt und die Karte zurückgeschickt. An meiner neuen Adresse ist ein Vodafone-Kabelempfang nicht möglich. Vodafone berechnet jetzt die monatliche Mietgebühr für die Karte (2,90) weiter, obwohl ich keine Leistung mehr beziehe. Ist das rechtens? Das Vertragsende soll erst im Juli 2019 sein. Ich hatte die smartcard seit 2011 im Einsatz.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Hattest Du der Kündigung einen Nachweis über den Umzug beigelegt?
Nur dann ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
Erfolgte kein Nachweis des Umzugs (und der neuen Adresse) wird bis zum Ablauf der normalen Vertragslaufzeit weiter berechnet.
VBE-Berlin
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Re: Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Ich hatte gekündigt, natürlich unter Angabe der Gründe und der neuen Adresse. Es kam von Vodafone keinerlei Hinweis auf eine fehlende Ummeldung. Ich habe das jetzt nachgeholt, bin gespannt auf die Antwort.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Dieser Satz steht normalerweise auf dem ersten Blatt der Kündigungsbestätigung.
VBE-Berlin
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Re: Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Macht VFKDG das auch für TV-Produkte? Das TKG sieht die Sonderkündigung nämlich ausschließlich für I&P-Anschlüsse vor...
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Re: Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Wo steht das?Torsten1973 hat geschrieben: ↑07.11.2018, 22:23 Macht VFKDG das auch für TV-Produkte? Das TKG sieht die Sonderkündigung nämlich ausschließlich für I&P-Anschlüsse vor...
Wenn ich mir den §3 im TKG so durchlese, könnte die Begriffsbestimmung "Telekommunikation" als "Aussenden, Übermitteln und Empfangen von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen" auch auf die TV-Verteilung im BK-Netz anwendbar sein.
Da steht nichts von "bidirektional"...
Weiterhin umfasst die Aufzählung beim Punkt 27 - Telekommunikationsnetz sogar explizit "Netze für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetze, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen".
Damit dürfte m.M.n. §46 Abs. 8 auch für den TV-Part gelten.
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Re: Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Da als ausführende Behörde die Bundesnetzagentur genannt ist, die laut eigener Aussage NICHT für TV zuständig ist, und auch ansonsten nur von Telekommunikation (vgl. hier auch den Namen des Gesetzes!) die Rede ist, sehe ich das ein wenig anders.reneromann hat geschrieben: ↑07.11.2018, 23:38 Wo steht das?
Wenn ich mir den §3 im TKG so durchlese, könnte die Begriffsbestimmung "Telekommunikation" als "Aussenden, Übermitteln und Empfangen von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen" auch auf die TV-Verteilung im BK-Netz anwendbar sein.
Da steht nichts von "bidirektional"...
Weiterhin umfasst die Aufzählung beim Punkt 27 - Telekommunikationsnetz sogar explizit "Netze für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetze, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen".
Damit dürfte m.M.n. §46 Abs. 8 auch für den TV-Part gelten.
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Re: Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Klar ist die BNetzA für TV (mittelbar) zuständig - und zwar bei der Frequenzvergabe!
Die Vergabe der Kapazitäten und insbesondere der Lizenzen erfolgt zwar durch die zuständigen LMA, aber die Zuweisung der Frequenz an sich (im Sinne der Zuteilung Frequenz<->Standort) erfolgt durch die BNetzA.
By the way: Telekommunikation heißt übersetzt nicht viel mehr oder weniger als Nachrichtenfernübermittelung. Ob uni oder bidirektional steht da nicht drin.
Die Vergabe der Kapazitäten und insbesondere der Lizenzen erfolgt zwar durch die zuständigen LMA, aber die Zuweisung der Frequenz an sich (im Sinne der Zuteilung Frequenz<->Standort) erfolgt durch die BNetzA.
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Re: Kündigung smartcard mit 12 Monaten Kündigungsfrist rechtens?
Ganz vereinfacht: Die TKG-Frist von drei Monaten wendet VKDG auch für TV-Produkte an.
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