Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Aktivierung hat tadellos funktioniert. Daher eine tolle weiße 6490 für 79 €. supi.
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Re: GBit mit FritzBox?
Das war ja auch zu erwarten, und das klappt solange bis die Daten der unterschlagenen Boxen zusammengeführt werden, dann fliegt die spätestens raus (und du hast nur noch einen DVB-C Empfänger)
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Re: GBit mit FritzBox?
Das interessiert mich auch wenig. Ich habe die Box von einem Händler mit 2 Jahren Gewährleistung gekauft. Dann kriegt er sie eben wieder, Funktionsfähigkeit für alle Kabelanbieter außer Unitymedia ist ja garantiert. Bis das passiert, werde ich vermutlich eh schon eine 6591 haben und die 6490 auf EBay gelandet sein mit der Originalrechnung.
//EDIT:
Außerdem ist "unterschlagen" schon eine heftige Unterstellung. Ich habe keine Ahnung, wo die Box herkommt, die funktioniert exakt wie eine eigens gekaufte - ist nur eben weiß. Gekauft bei einem normalen Händler mit Gewährleistung und allem. So es eine Unitymedia-Box ist, wird derjenige, der sie mal ganz am Anfang hatte dort sicher eine Strafzahlung für die Box geleistet haben müssen und damit geht auch das Eigentum über.
//EDIT:
Außerdem ist "unterschlagen" schon eine heftige Unterstellung. Ich habe keine Ahnung, wo die Box herkommt, die funktioniert exakt wie eine eigens gekaufte - ist nur eben weiß. Gekauft bei einem normalen Händler mit Gewährleistung und allem. So es eine Unitymedia-Box ist, wird derjenige, der sie mal ganz am Anfang hatte dort sicher eine Strafzahlung für die Box geleistet haben müssen und damit geht auch das Eigentum über.
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Re: GBit mit FritzBox?
Durch eine Strafzahlung erlangt man kein Eigentum an der Box.
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Re: GBit mit FritzBox?
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Re: GBit mit FritzBox?
Ich nicht, die Box bleibt Eigentum von Unitymedia.
Durch eine Strafzahlung geht die definitiv nicht in Kundeneigentum über.
Klingeldraht vs HFC
https://i.imgur.com/uNyA75g.jpg
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Re: GBit mit FritzBox?
Du klaust im Mediamarkt einen TV. Gegen eine Strafzahlung von 200 € wird das Verfahren gegen dich eingestellt. Den TV für 400 € darfst du trotzdem nicht behalten.
Nein die Strafzahlung ist kein Verkauf.
Was die Boxen betrifft denke ich wird das kaum Hehlerware sein. Wenn ein Händler die in so großen Stückzahlen verscherbelt muss mir jemand erklären wie er da ran gekommen ist.
Wenn ich eine eigene Box wollte würde ich die auch kaufen. Da hat wohl eher Unitymedia die Lager geräumt und der Vorstand feiert auf der AIDA jetzt Weihnachten.
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Re: GBit mit FritzBox?
WENN ein Eigentumsübergang da wäre, müsste die Strafzahlung inklusive Umsatzsteuer (Stichwort Wertschöpfung für unsere Kaufleute ) ausgewiesen sein. Da aber bei allen Providern die Vertragsstrafen ausschließlich netto (also ohne Umsatzsteuer) berechnet werden, findet keine Eigentumsübertragung statt.AndreasNRW hat geschrieben: ↑19.12.2018, 21:37Ich nicht, die Box bleibt Eigentum von Unitymedia.
Durch eine Strafzahlung geht die definitiv nicht in Kundeneigentum über.
Re: GBit mit FritzBox?
Wann darf ein Unternehmer eine Zahlung als Strafe deklarieren? Dann mach ich das in Zukunft auch und schreibe meinen Kunden einen Großteil meiner Rechnung gut und fordere die Leistung nicht zurück. Ab einem Tag Zahlungsverzug Strafe und ich verdiene richtig Geld. Cum-EX für Kleinunternehmer.Torsten1973 hat geschrieben: ↑19.12.2018, 21:42Da aber bei allen Providern die Vertragsstrafen ausschließlich netto (also ohne Umsatzsteuer) berechnet werden, findet keine Eigentumsübertragung statt.
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Re: GBit mit FritzBox?
Und wenn du ne Bank überfallen hast darfst du das Geld behalten wenn du in den Knast gehst? Hast ja auch die Strafe abgesessen.
Und du musst einen Mangel nachweisen der von Anfang an bestanden hat nach 6 Monaten, das dürfte dir sehr schwer fallen. Innerhalb der 6 Monate kann der Händler auch nachweisen das der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat (und das hat er ja nicht da die Box funktioniert hat und nun einfach nicht mehr funktioniert). So einfach wie du dir das vorstellst ist es also auf gar keinen Fall.
Und du musst einen Mangel nachweisen der von Anfang an bestanden hat nach 6 Monaten, das dürfte dir sehr schwer fallen. Innerhalb der 6 Monate kann der Händler auch nachweisen das der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat (und das hat er ja nicht da die Box funktioniert hat und nun einfach nicht mehr funktioniert). So einfach wie du dir das vorstellst ist es also auf gar keinen Fall.