[VF West] Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

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Axel-67
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[VF West] Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von Axel-67 »

Hallo in die Runde
In unserer Eigentumswohnungsanlage, 6 Wohneinheiten, soll in Absprache mit Unitymedia / Vodafon eine Neuverkabelung/Modernisierung erfolgen. Bislang erfolgt die Kabelversorgung über einen Kabelstrang, wobei die einzelnen Wohnungen in Form einer Hintereinanderschaltung versorgt werden. Nach der Modernisierung wird jede Wohneinheit mit einem eigenen Kabel versorgt.
Nun das Problem:
Ein Eigentümer lehnt jegliche Versorgung seiner Wohnung mit einem Kabel ab. Er will kein Kabel zu seiner Wohnung und somit auch keine Multimediadose. Er weigert sich auch, die monatlichen Kosten innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu zahlen. Er begründet dies damit, dass nunmehr ein neuer Vertrag mit Unitymedia/Vodafon geschlossen wird und seine Wohnung nicht an das Kabelnetz angeschlossen werden soll.
Bei der Modernisierung bräuchte somit nur die Installation für 5 Wohneinheiten erfolgen.
In der Preisliste Kabelanschluss Vodafon vom 26.01.2020 sind die Grundpreise pro Monat unter "Monatliche Preise für jede angeschlossene Wohneinheit (WE) im Versorgungsbereich eines Übergabepunktes" aufgeführt.
An einer anderen Stelle steht, dass alle in der Wohneinheit befindlichen Wohnungen angeschlossen werden.
In unserem Falle befinden sich also 6 Wohneinheiten im Gebäude, aber nur 5 davon sollen angeschlossen werden.
Von welchem Grundpreis muss nun die Eigentümergemeinschaft ausgehen?
Von dem Preis von 6 Wohneinheiten, der dann von der Eigentümergemeinschaft zu zahlen ist, egal ob der nicht angeschlossene Eigentümer sich beteiligt?
Oder von dem Preis für 5 Wohneinheiten, da auch nur diese 5 angeschlossen sind?

Vielleicht weiß ja jemand etwas. Vielleicht hat jemand so etwas ähnliches schon erlebt. :confused:
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Skykeeper
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von Skykeeper »

Wenn nur 5 Wohnungen angeschlossen werden sind auch nur die Kosten für 5 Wohnungen zu bezahlen.
NoNewbie
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von NoNewbie »

Da diese Baumaßnahme eine Änderung des Gemeineigentums ist, muss sich der einzelne Wohnungseigentümer dem Mehrheitsbeschluss unterordnen.
Eine Verweigerung der Baumaßnahme seitens des nicht willigen Wohnungseigentümers ist nicht möglich.
Eine Änderung am Gemeineigentum ohne Beschluss der Eigentümerversammlung ist nicht möglich.
lq89250
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von lq89250 »

Sowas steht bestimmt auch in der Teilungserklärung, die Bestandteil des Kaufvertrags der Wohnung des widerspenstigen Eigentümers war. Aber wer liest schon das Kleingedruckte...

Man könnte ihm ja auch mal erklären, dass durch das Verweigern dieser Maßnahme in der heutigen Zeit bzw. Zukunft der Wert seiner Wohnung deutlich sinkt, falls er oder seine Erben mal verkaufen wollen.
Thorror
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von Thorror »

Na es scheint ja eher darum zu gehen, ob am Ende nur Fünf zahlen, wenn Fünf angeschlossen sind. Wenn man die Wohnung von der Baumaßnahme aussparen kann (und vom Kabel abklemmen kann), dann wird man das wohl eher so machen als auf das Kleingedruckte in der Teilungserklärung zu bestehen.
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Besserwisser
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von Besserwisser »

Und in einem halben Jahr kommt die Träne dann an und will doch noch angeschlossen werden.
Dann wird an der Anlage wieder rumgefummelt.

:roll:
Axel-67
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von Axel-67 »

NoNewbie hat geschrieben: 28.02.2020, 08:39 Da diese Baumaßnahme eine Änderung des Gemeineigentums ist, muss sich der einzelne Wohnungseigentümer dem Mehrheitsbeschluss unterordnen.
Eine Verweigerung der Baumaßnahme seitens des nicht willigen Wohnungseigentümers ist nicht möglich.
Eine Änderung am Gemeineigentum ohne Beschluss der Eigentümerversammlung ist nicht möglich.
Der Mehrheitsbeschluss liegt vor. Ja, der sich sperrende Miteigentümer mag verpflichtet sein, seinen Anteil zu zahlen. Das hätte aber zur Folge, dass die Eigentümergemeinschaft den Rechtsweg einschlagen muss. Dies möchte man verhindern.
Axel-67
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von Axel-67 »

lq89250 hat geschrieben: 28.02.2020, 15:17 Sowas steht bestimmt auch in der Teilungserklärung, die Bestandteil des Kaufvertrags der Wohnung des widerspenstigen Eigentümers war. Aber wer liest schon das Kleingedruckte...

Man könnte ihm ja auch mal erklären, dass durch das Verweigern dieser Maßnahme in der heutigen Zeit bzw. Zukunft der Wert seiner Wohnung deutlich sinkt, falls er oder seine Erben mal verkaufen wollen.
In der Teilungserklärung steht es nicht, aber in den Eigentümerprotokollen. Die herrschende Meinung im Rechtsstreit ist, dass der Eigentümer, der später die Wohnung kauft, so wie hier geschehen, den Kabelvertrag quasi mit kauft. Mit Widerwillen hat der Eigentümer sich auch bislang an den Grundkosten von Unitymedia beteiligt. Nun würde aber ein neuer Vertrag mit Unitymedia/Vodafon geschlossen, den dieser Eigentümer ablehnt. Es ist fraglich, ob bei einem Rechtsstreit, dann die Rechtslage wirklich eindeutig ist.

Bzgl. des Wertes der Wohnung wurde mehrfach mit dem Eigentümer gesprochen. Er ist da etwas engstirnig.
Flole
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von Flole »

Dann zahlen halt alle mehr (der Preis für die 5 WE gilt dann natürlich).... Und wenn man sich so auf der Nase herumtanzen lassen will dann macht das (wobei VF das auch nicht immer mit macht, teilweise sagen die das alle WE angeschlossen werden müssen oder ansonsten die teureren Einzelnutzerverträge abgeschlossen werden müssen).

Aber mal was anderes: Warum sollte denn jetzt ein neuer Vertrag geschlossen werden? Es gibt doch einen und den kann man doch weiter laufen lassen. Dann zahlt er halt weiter wie bisher, und wenn er das Kabel nicht will dann zahlt er trotzdem und hat nichts davon.
Axel-67
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Re: Nutzung von Kabelanschlüssen (Mehrnutzer)

Beitrag von Axel-67 »

Vielen Dank schon mal an alle.
Es ist eben die Frage, ob Vodafon akzeptiert, dass in dem Objekt, in welchem sich 6 Wohnungen befinden, nur 5 an das Kabelnetz angeschlossen werden und dann auch nur die monatliche Grundgebühr für 5 Abnehmer berechnet wird.
Durch den Verwalter wird ein entsprechendes Schreiben an die Kundenbetreuung gefertigt.