Selbskostenpauschale
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Allgemeine Informationen zu Vodafone Kabel Deutschland findest du auch im Helpdesk.
Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
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- Beiträge: 9
- Registriert: 23.07.2008, 15:48
Selbskostenpauschale
Hallo allerseits.
Ich möchte mal ein Thema anschneiden, was ich bis jetzt nicht finden konnte.
Es dreht sich ihr um die sogannte Selbstkostenpauschale die jeder Kunde zahlen soll der dem Unternehmen Kabel Deutschland keine Einzugsermächtigung gibt.
Ich halte dies für eine Erpressung des Unternehmen, was meint Ihr dazu??
Würde mich freuen wenn sich ein paar User melden um ganz einfach mal zu wissen, was ihr davon haltet.
Gruss POWERBÄR
Ich möchte mal ein Thema anschneiden, was ich bis jetzt nicht finden konnte.
Es dreht sich ihr um die sogannte Selbstkostenpauschale die jeder Kunde zahlen soll der dem Unternehmen Kabel Deutschland keine Einzugsermächtigung gibt.
Ich halte dies für eine Erpressung des Unternehmen, was meint Ihr dazu??
Würde mich freuen wenn sich ein paar User melden um ganz einfach mal zu wissen, was ihr davon haltet.
Gruss POWERBÄR
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- Insider
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Re: Selbskostenpauschale
Ich meine dazu, warum sollen denn andere für Dich diesen erhöhten Aufwand mitzahlen?Powerbär hat geschrieben: Es dreht sich ihr um die sogannte Selbstkostenpauschale die jeder Kunde zahlen soll der dem Unternehmen Kabel Deutschland keine Einzugsermächtigung gibt.
Ich halte dies für eine Erpressung des Unternehmen, was meint Ihr dazu??
Gruss POWERBÄR
Es muß eine Rechnung geschrieben und zugeschickt werden, es muß der Zahlungseingang beobachtet werden, ... - was meinst Du, wer das bezahlt?
Wäre es Deiner Meinung nach gerecht, diese Selbstzahlerpauschale abzuschaffen und pauschal für die anderen Kunden mit auf die Preise aufzuschlagen? Die Preise sind nunmal auf die Zahlungsart "Bankeinzug" kalkuliert. Möchtest Du anders, kannst auch anders bekommen - und nach gutem altem deutschem Brauch "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch" wird Dir dann eben der erhöhte Aufwand in Rechnung gestellt.
kabelmensch.de
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- Registriert: 03.04.2007, 21:42
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Re: Selbskostenpauschale
Das ist nunmal so bei Unternehmen, die durch Einsparungen ihre Gewinnmargen erhöhen wollen. Bei der Papierrechnung wird schließlich ähnlich verfahren.
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... ung#p44294
Ganz glücklich bzw. kundenfreundlich finde ich die Sache auch nicht.
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... ung#p44294
Ganz glücklich bzw. kundenfreundlich finde ich die Sache auch nicht.
MfG NURadio
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- Insider
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Re: Selbskostenpauschale
Dieser Zuschlag ist ein allgemein verwendeter ... Nur ist er, wie auch die erhobenen Gebühren für Rücklastschriften, bei verschiedenen Unternehmen auch unterschiedlich hoch.
Da hier die Auswahl durch den Kunden besteht, kann ich in diesem Zusammenhang keine "Erpressung" erkennen.
Gerne wird in Zusammenhang dieser Erhebung auch der Begriff der "Sittenwidrigkeit" benutzt. Und auch hier gilt: Wers nicht will, sollte dieser Vereinbarung nicht zustimmen und als Folge akzeptieren, das dann ein Angebot nicht nutzbar ist.
Darüber hinaus halte ich jedem, der behauptet nach der 1. Erhebung nichts davon gewußt zu haben vor, seine eigenen Informationsmöglichkeiten vor Abschluß eines Vertrages nicht genutzt zu haben, oder bei Aushändigung der AGB´s und Preisliste leichtfertig sein Widerrufsrecht nicht ausgeübt zu haben, sollte diese Regelungen nicht das Einverständnis finden.
Eine umgekehrte Regelung, die den vollständigen Preis unter Berücksichtigung aller Möglichen Zusatzkosten beziffert, wäre auch zum Vergleich angenehmer, denke aber auch, das dies lediglich zu einem erhöhten Grundpreis führt.
Ob die zusätzliche Berechnung oder die nachträgliche Herausrechnung im buchhalterischen Sinne Einfluß auf dieses Verfahren hat, sollen Steuerexperten und Programmierer der Verfahren der Software beurteilen...
Unterschiedliche Abrechnungsarten / Zahlweisen führen zu unterschiedlichen Kosten, die ein Unternehmen in seiner Kalkulation zu berücksichtigen hat und diese logischerweise auch an den Kunden weitergibt.
PS: Mobilcom berechnet je Zahlung 3,95 € .....
Da hier die Auswahl durch den Kunden besteht, kann ich in diesem Zusammenhang keine "Erpressung" erkennen.
Gerne wird in Zusammenhang dieser Erhebung auch der Begriff der "Sittenwidrigkeit" benutzt. Und auch hier gilt: Wers nicht will, sollte dieser Vereinbarung nicht zustimmen und als Folge akzeptieren, das dann ein Angebot nicht nutzbar ist.
Darüber hinaus halte ich jedem, der behauptet nach der 1. Erhebung nichts davon gewußt zu haben vor, seine eigenen Informationsmöglichkeiten vor Abschluß eines Vertrages nicht genutzt zu haben, oder bei Aushändigung der AGB´s und Preisliste leichtfertig sein Widerrufsrecht nicht ausgeübt zu haben, sollte diese Regelungen nicht das Einverständnis finden.
Eine umgekehrte Regelung, die den vollständigen Preis unter Berücksichtigung aller Möglichen Zusatzkosten beziffert, wäre auch zum Vergleich angenehmer, denke aber auch, das dies lediglich zu einem erhöhten Grundpreis führt.
Ob die zusätzliche Berechnung oder die nachträgliche Herausrechnung im buchhalterischen Sinne Einfluß auf dieses Verfahren hat, sollen Steuerexperten und Programmierer der Verfahren der Software beurteilen...
Unterschiedliche Abrechnungsarten / Zahlweisen führen zu unterschiedlichen Kosten, die ein Unternehmen in seiner Kalkulation zu berücksichtigen hat und diese logischerweise auch an den Kunden weitergibt.
PS: Mobilcom berechnet je Zahlung 3,95 € .....
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- gesperrter User
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Re: Selbskostenpauschale
Ich bin froh, das ich alle meine Pflichtgebühren (Miete, Versicherungen, Steuern, Telefon usw.) auf diese günstige Art des Bankeinzuges entrichten kann.
Somit habe ich auch viele Sorgen weniger und spare erhebliche Kosten und Zeit.
Eine erhobene Selbstkostenpauschale ist vollkommen notwendig und richtig.
Wen es nicht paßt, soll wo anders hingehen.
.
Somit habe ich auch viele Sorgen weniger und spare erhebliche Kosten und Zeit.
Eine erhobene Selbstkostenpauschale ist vollkommen notwendig und richtig.
Wen es nicht paßt, soll wo anders hingehen.
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Re: Selbskostenpauschale
"Ich meine dazu, warum sollen denn andere für Dich diesen erhöhten Aufwand mitzahlen?
Es muß eine Rechnung geschrieben und zugeschickt werden, es muß der Zahlungseingang beobachtet werden, ... - was meinst Du, wer das bezahlt?"
Hallo Kabelmensch.
Diese Aussage muss ich leider beantworten, denn ich kann es so nicht im Raum stehen lassen.
Klar müssen Arbeitsvorgänge bezahlt werden, aber hast Du einmal nachgerechnet was Du fürs Fernsehen im allgemeinen bezahlts und rechne dieses einfach mal in die gute alte DM um. Hinzu kommt noch die GEZ. Und glaube mir damals hättest du bestimmt nicht so viel für´s Fernsehen bezahlt wie heute. Klar, man möchte es Bequem haben man ist auch Bereit einen Cent mehr zu bezahlen, aber man sollte die Kirche schon im Dorf lassen.
Leider habe ich auch von BUBBLEGUM gelesen das andere Anbieter mehr Verlangen, es dreht sich aber darum das dies in der Preisliste steht und nicht in den AGB´s, da hier der Passus ganz anders gelegt ist und in den AGB´s keine Verpflichtung zur Einzugsermächtigung besteht, und ich diese auch nicht Erteilen muss so kann Kabel Deutschland, und dies ist meine Meinung, diesen Betrag nicht verlangen. Auch wenn er in der Preisliste steht. Auch Rücklastschriftgebühren dürfen nicht verlangt werden, denn diese Posten dürfen von der Bank erst gar nicht berechnet werden, und das ist allgemein bekannt und der Absatz Mahnpauschale beinhaltet die zuzätslichen Kosten wie Porto und Papier und Arbeitsaufwand.
Das BGB sieht auch eine Regelung vor das man eine Rechnung innerhalb einer Frist begleichen kann, selbst Kabel Deutschland hat eine AGB wo Sie Ihren Kunden vorschreibt das innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto beglichen werden kann. Und vom Kunden verlangt man €1,50 da die Einzugsermächtigung nicht erteilt wird!!!!!!!
Kabel Deutschland muss eh die Überprüfung im Kontenbereich durchführen, den auch die Einzugsermächtigung muss Kontrolliert werden. Wo ist da bitte schön, der Mehraufwand? Wir leben im Zeitalter von Online Banking, Handy´s usw. was man heute am PC macht musste früher ein Prokurist machen, zur Bank rennen um dem nachzugehen ob Bezahlt worden ist, wenn man dort eine Selbstkostenpauschale verlangt hätte, wäre das noch nachvollziehbar aber doch nicht mehr heute. Und bei einer Preiserhöhung, hat man jederzeit das Recht zu Kündigen.
Es muß eine Rechnung geschrieben und zugeschickt werden, es muß der Zahlungseingang beobachtet werden, ... - was meinst Du, wer das bezahlt?"
Hallo Kabelmensch.
Diese Aussage muss ich leider beantworten, denn ich kann es so nicht im Raum stehen lassen.
Klar müssen Arbeitsvorgänge bezahlt werden, aber hast Du einmal nachgerechnet was Du fürs Fernsehen im allgemeinen bezahlts und rechne dieses einfach mal in die gute alte DM um. Hinzu kommt noch die GEZ. Und glaube mir damals hättest du bestimmt nicht so viel für´s Fernsehen bezahlt wie heute. Klar, man möchte es Bequem haben man ist auch Bereit einen Cent mehr zu bezahlen, aber man sollte die Kirche schon im Dorf lassen.
Leider habe ich auch von BUBBLEGUM gelesen das andere Anbieter mehr Verlangen, es dreht sich aber darum das dies in der Preisliste steht und nicht in den AGB´s, da hier der Passus ganz anders gelegt ist und in den AGB´s keine Verpflichtung zur Einzugsermächtigung besteht, und ich diese auch nicht Erteilen muss so kann Kabel Deutschland, und dies ist meine Meinung, diesen Betrag nicht verlangen. Auch wenn er in der Preisliste steht. Auch Rücklastschriftgebühren dürfen nicht verlangt werden, denn diese Posten dürfen von der Bank erst gar nicht berechnet werden, und das ist allgemein bekannt und der Absatz Mahnpauschale beinhaltet die zuzätslichen Kosten wie Porto und Papier und Arbeitsaufwand.
Das BGB sieht auch eine Regelung vor das man eine Rechnung innerhalb einer Frist begleichen kann, selbst Kabel Deutschland hat eine AGB wo Sie Ihren Kunden vorschreibt das innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto beglichen werden kann. Und vom Kunden verlangt man €1,50 da die Einzugsermächtigung nicht erteilt wird!!!!!!!
Kabel Deutschland muss eh die Überprüfung im Kontenbereich durchführen, den auch die Einzugsermächtigung muss Kontrolliert werden. Wo ist da bitte schön, der Mehraufwand? Wir leben im Zeitalter von Online Banking, Handy´s usw. was man heute am PC macht musste früher ein Prokurist machen, zur Bank rennen um dem nachzugehen ob Bezahlt worden ist, wenn man dort eine Selbstkostenpauschale verlangt hätte, wäre das noch nachvollziehbar aber doch nicht mehr heute. Und bei einer Preiserhöhung, hat man jederzeit das Recht zu Kündigen.
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Re: Selbskostenpauschale
Hallo Rexi,Rexi hat geschrieben:Ich bin froh, das ich alle meine Pflichtgebühren (Miete, Versicherungen, Steuern, Telefon usw.) auf diese günstige Art des Bankeinzuges entrichten kann.
Somit habe ich auch viele Sorgen weniger und spare erhebliche Kosten und Zeit.
Eine erhobene Selbstkostenpauschale ist vollkommen notwendig und richtig.
Wen es nicht paßt, soll wo anders hingehen.
Miete, Versicherungen, Steuern und Telefon verlangen keine Selbstkostenpauschale und nur zu Info, dass die, die eine Einzugermächtigung haben, mit deinem Geld arbeiten, so sieht die Sache aus.
Miete hat sich dadurch nicht erhöht, die Versicherung ist immer noch gleich geblieben, Steuern bezahlt in der Regel mein Arbeitgeber, und selbst das Telefon ist bei mir auch nicht gestiegen, trotz Flatrate und Bezahlung innerhalb von 14 Tagen.
Wer ein Bankeinzug abgibt, hat viel Geld übrig. Kosten und Zeit spare ich auch, da ich es vom PC aus mache.
Gruß
-
- gesperrter User
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- Registriert: 17.07.2008, 10:58
Re: Selbskostenpauschale
Hallo Powerbär,
was regst Du dich nur so über die Selbstkostenpauschale bei KD auf?
Wenn dem so ist, dann brauchst Du doch keinen Vertrag mit KD abschließen!
Die haben eben mal solche Festlegungen.
Wenn mir eine AGB oder Preisliste oder sonstige Forderungen nicht passen - ok, dann gehe ich zum Nächsten.
Da verliere ich gar keine Worte drüber und denke mir >leckt mich am A...<.
Bei meiner Bank fallen keine Gebühren bei Lastschriften an und ich als lebenserfahrener Bürger 2. Klasse mache auch alles schon jahrelang per OnlineBanking. Bei mir ist eingesparte Zeit zwar kein Geld aber dafür erholsame Freizeit.
.
was regst Du dich nur so über die Selbstkostenpauschale bei KD auf?
Wenn dem so ist, dann brauchst Du doch keinen Vertrag mit KD abschließen!
Die haben eben mal solche Festlegungen.
Wenn mir eine AGB oder Preisliste oder sonstige Forderungen nicht passen - ok, dann gehe ich zum Nächsten.
Da verliere ich gar keine Worte drüber und denke mir >leckt mich am A...<.
Bei meiner Bank fallen keine Gebühren bei Lastschriften an und ich als lebenserfahrener Bürger 2. Klasse mache auch alles schon jahrelang per OnlineBanking. Bei mir ist eingesparte Zeit zwar kein Geld aber dafür erholsame Freizeit.
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Re: Selbskostenpauschale
Rexi hat geschrieben:Hallo Powerbär,
was regst Du dich nur so über die Selbstkostenpauschale bei KD auf?
Wenn dem so ist, dann brauchst Du doch keinen Vertrag mit KD abschließen!
Die haben eben mal solche Festlegungen......
Hi Rexi,
ich rege mich darüber auf, das Kabel Deutschland obwohl der Betrag bezahlt ist, ich aber die Selbstkostenpauschale nicht Aktzeptiere, und aus diesem Grunde mir Kabel Deutschland es nicht wieder freischaltet. Wegen der Selbstkostenpauschale.
Das hat nichts mit deiner Aussage zu tun, bloss man muss sich nicht alles gefallen lassen, oder!!
Und das ist für mich eine Frechheit, klar man hätte sich die Preisliste durchlesen können, aber wie das Sprichwort schon sagt" Hät der Hund net geschi...., dann hät er den Hasen gekriegt"
Kein Unternehmen verlangt dies, und die Preise steigen dadurch auch nicht, es ist eine Gewinnmarge die ich nicht für richtig halte, und es dreht sich allein ums Prinzip. Klar kann ich Kündigen, zum nächsten Termin.
Und KD verdient sich ein paar Euro mehr ohne dafür Groß was zu machen. Und irgendwann muss doch mal Schluss sein mit der Abzocke, wir lange sollen wir uns das denn noch gefallen lassen. Oder sage ich da etwas falsches??
Für unsere bequemlichkeit bezahlen wir auch, aber es sollte doch im Rahmen bleiben und nicht immer wieder was neues dazukommen lassen. GEZ wird erhöht, RWE erhöht, und und und. Wenn wir kein Geld mehr auf dem Konto haben, werde wir merken das Fensterkitt nicht schmeckt.
Gruß PB
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Selbskostenpauschale
Hallo Powerbär,
wenn bei Dir etwas gesperrt wurde, kann es sich eigentlich nur um Digitalfernsehen oder um Internet handeln.
TV wird erst nach Kündigung Deines Vertrages gesperrt.
AGB-Kabelfernsehen:
3 pflichten und obliegenheiten des kunden
3.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a. eine Einzugsermächtigung für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung
dieses Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der
Kunde Kabel Deutschland die aus der jeweiligen Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen.
Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die
fälligen Entgelte z.B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Kabel Deutschland
berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs
eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden
Zahlungsvorgang zu erheben. In beiden vorgenannten Fällen bleibt dem Kunden der Nachweis
eines geringeren Schadens unbenommen.
AGB Internet/Phone
4. pflichten und obliegenheiten des kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet,
4.1.1. eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto
zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen,
4.1.2. die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen; für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte
Lastschrift hat der Kunde Kabel Deutschland die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL
ersichtlichen Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu
ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu
vertreten hat. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
Steht also sauber in den AGB's drinne. Wo ist Dein Problem?
MB-Berlin
wenn bei Dir etwas gesperrt wurde, kann es sich eigentlich nur um Digitalfernsehen oder um Internet handeln.
TV wird erst nach Kündigung Deines Vertrages gesperrt.
AGB-Kabelfernsehen:
3 pflichten und obliegenheiten des kunden
3.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a. eine Einzugsermächtigung für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung
dieses Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der
Kunde Kabel Deutschland die aus der jeweiligen Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen.
Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die
fälligen Entgelte z.B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Kabel Deutschland
berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs
eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden
Zahlungsvorgang zu erheben. In beiden vorgenannten Fällen bleibt dem Kunden der Nachweis
eines geringeren Schadens unbenommen.
AGB Internet/Phone
4. pflichten und obliegenheiten des kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet,
4.1.1. eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto
zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen,
4.1.2. die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen; für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte
Lastschrift hat der Kunde Kabel Deutschland die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL
ersichtlichen Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu
ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu
vertreten hat. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
Steht also sauber in den AGB's drinne. Wo ist Dein Problem?
MB-Berlin
VBE-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)