Hallo,
ich möchte ein Grundstück erwerben, das aus einem größeren Grundstück ausgegliedert wurde. In dem alten, großen Grundstück verlaufen Leitungen von Vodafone - NICHT jedoch, in dem Teil, den ich erwerben möchte.
Im Lastenverzeichnis des Grundbuchs meines Grundstücks ist jetzt das Leitungsrecht von Vodafone eingetragen, was aber nicht zutrifft. Ich möchte dies gern löschen lassen, finde aber keinen Ansprechpartner.
Wer kann mir helfen?
Leitungsrecht von Vodafone
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Re: Leitungsrecht von Vodafone
Warum genau sollte Vodafone auf das Leitungsrecht verzichten? Wenn es eingetragen ist dann gilt es als erteilt, eine Teilung des belasteten Grundstücks sorgt selbstverständlich dafür das beide Teile belastet sind, ansonsten wäre der Begünstigte ja schlechter gestellt als davor.
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Re: Leitungsrecht von Vodafone
Entweder kannst du eine Löschungsbewilligung von Vodafone anfragen, sollte der schnellste und günstigste Weg sein.
Ansonsten kann das zuständige Katasteramt dir eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB ausstellen, mit der du das Recht beim Grundbuchgericht auch löschen lassen kannst.
Hatte den Fall mal mit nem Wegerecht für das Land Niedersachsen
Hat mich rund 100 Euro gekostet.
Dann hatte ich den Fall nochmal mit einem großen Stahlkonzern.
Die wollten 1500 Euro zzgl. Auslagen für die Löschungsbewilligung sehen
--> habe verzichtet.
Ansonsten kann das zuständige Katasteramt dir eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB ausstellen, mit der du das Recht beim Grundbuchgericht auch löschen lassen kannst.
Hatte den Fall mal mit nem Wegerecht für das Land Niedersachsen
Hat mich rund 100 Euro gekostet.
Dann hatte ich den Fall nochmal mit einem großen Stahlkonzern.
Die wollten 1500 Euro zzgl. Auslagen für die Löschungsbewilligung sehen
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Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: Leitungsrecht von Vodafone
Das kommt hier aber nicht in Betracht weil der begünstigte nicht rechtlich und tatsächlich an der Ausübung gehindert ist. Vodafone dürfte nach wie vor von diesem Leitungsrecht Gebrauch machen, daher wäre es auch sinnlos darauf zu verzichten. Das sie es aktuell nicht nutzen ist irrelevant, sie könnten es.
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Re: Leitungsrecht von Vodafone
@Flole
In der Regel beschränkt sich ein Leitungsrecht auf einen Teil des Grundstücks.
Ist der abgetrennte Teil nicht betroffen, kann das theoretisch sogar von Amts Wegen gelöscht werden.
In der Regel beschränkt sich ein Leitungsrecht auf einen Teil des Grundstücks.
Ist der abgetrennte Teil nicht betroffen, kann das theoretisch sogar von Amts Wegen gelöscht werden.
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Re: Leitungsrecht von Vodafone
Kommt drauf an wie (un)intelligent man sich bei der Eintragung anstellt Manche unterschreiben es auch unspezifisch sodass am Ende der Begünstigte das ganze Grundstück mit Kabeln vollbauen kann, andere wollen Art, Tiefe und Position des Kabels genauestens bestimmt haben.
Wenn es natürlich auf einen Bereich beschränkt ist wäre der von dir vorgeschlagene Weg wieder richtig, aber eben nur dann. Nur weil Leitungen ausschließlich in einem Bereich liegen folgt das daraus nicht. Im Eingangspost wird das nicht ganz klar, zum einen wird davon geredet das die Leitungen nicht auf dem zu erwerbenden Grundstück stehen und zum anderen wird dann aber gesagt das ein Leitungsrecht eingetragen ist was nicht zutrifft. Das könnte nun gewissermaßen beides meinen, entweder man hat dort (falsch) geschlussfolgert oder es ist eine Eintragung für einen Bereich den es auf dem Grundstück aber gar nicht gibt vorhanden, die kann dann natürlich weg, bringt ja sowieso nichts.
Wenn es natürlich auf einen Bereich beschränkt ist wäre der von dir vorgeschlagene Weg wieder richtig, aber eben nur dann. Nur weil Leitungen ausschließlich in einem Bereich liegen folgt das daraus nicht. Im Eingangspost wird das nicht ganz klar, zum einen wird davon geredet das die Leitungen nicht auf dem zu erwerbenden Grundstück stehen und zum anderen wird dann aber gesagt das ein Leitungsrecht eingetragen ist was nicht zutrifft. Das könnte nun gewissermaßen beides meinen, entweder man hat dort (falsch) geschlussfolgert oder es ist eine Eintragung für einen Bereich den es auf dem Grundstück aber gar nicht gibt vorhanden, die kann dann natürlich weg, bringt ja sowieso nichts.