Schönen guten Tag,
folgende Frage: Hauverwaltung hat noch den Komplett-/Sammelvertrag für ein komplettes Gebäude mit 11 Eigentümer mit VKD (also keine Basic-Einzelverträge mit den Eigentümern). Ich wurde gefragt: Ein Eigentümer vermietet eine ETGW. Es zieht dort ein neuer Mieter ein. Wer muss den neuen Mieter bei VFKD anmelden? Der Mieter, der Eigentümer oder die Hausverwaltung? Die Person, die mich gefragt hat, meinte die HV. Obwohl einleuchtend, da Komplett-/Sammelvertrag mit HV, meinte ich der Eigentümer. Da ich mir nicht 100zig sicher bin, wollte ich hier noch einmal nachfragen. (oder ist es doch der Mieter?).
Besten Dank im voraus und noch einen schönen Restsonntag.
(Gut ich hätte auch im Web recherchieren können, aber hier gibt es ja auch Fachkompetenz)
mfg
Tamatebako
[VFKD]: Wer muss in dem folgenden Fall, neuen Mieter anmelden: Neuer Mieter, Eigentümer oder HV?
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Re: [VFKD]: Wer muss in dem folgenden Fall, neuen Mieter anmelden: Neuer Mieter, Eigentümer oder HV?
Was meinst du mit "anmelden"?
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!

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Re: [VFKD]: Wer muss in dem folgenden Fall, neuen Mieter anmelden: Neuer Mieter, Eigentümer oder HV?
Bei einem Kabel TV- Mehrnutzervertrag erfolgt keine Einzelanmeldung. Bei einem Mehrnutzervertrag werden pauschal die Wohnungseinheiten berechnet. Wer eine Wohnung bewohnt ist voellig unerheblich. Ein Eigentümer oder Mieter kann zusätzlich BasicTV Cable (MNV) etc. bei Vodafone bestellen. Dann wird geprüft, ob fuer das Objekt ein Mehrnutzervertrag besteht. Besteht ein Mehrnutzervertrag, muss nur für die zusätzliche TV-Option gezahlt werden - ansonsten muss zusätzlich ein Einzelnutzervertrag TV-Connect abgeschlossen werden.
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Re: [VFKD]: Wer muss in dem folgenden Fall, neuen Mieter anmelden: Neuer Mieter, Eigentümer oder HV?
Ich bedanke mich. Ich habe das so weitergegeben.