Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
Hallo,
alles graue Theorie. Mein Kabeldeutschland-Monteur hat alles per Klemmschelle an die (unter der Wanddurchführung des Koax-Kabels) hingesetzte Wasseruhr angeschlossen. Obwohl im gleichen Raum die Poti-Schiene mit Fundamenterder vorhanden war...
Mfg
Hermann
alles graue Theorie. Mein Kabeldeutschland-Monteur hat alles per Klemmschelle an die (unter der Wanddurchführung des Koax-Kabels) hingesetzte Wasseruhr angeschlossen. Obwohl im gleichen Raum die Poti-Schiene mit Fundamenterder vorhanden war...
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
Erfüllt halt nicht die anerkannten Regeln der Technik und wenn etwas passiert kommt die Versicherung (oder im schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft) zu dir und möchte wissen warum deine Elektroanlage nicht fachgerecht errichtet wurde. Habe ich selbst bei Bekannten erlebt, da wird sogar versucht wegen falscher Adernfarben nicht zu zahlen, und da geht's nur um Sachschäden, nicht mal um Personenschäden.
Warum Erdung wichtig ist konnte man vor einiger Zeit in Bremen sehen: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 6325ecd448
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
Also hier wurde bis in die 60er Jahren alles als TN-C gebaut, spätere Anlagen sind TT und seit den 2000er Jahren sind Neuanlagen TN-C-S...
Sowas müssten die Vodafone Techniker wissen, ist das aber auch tatsächlich gegeben?
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Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
Hallo,
Mfg
Hermann
nochmal, das war nicht ich, das war der von Vodafone (oder damals Kabel Deutschland) beauftragte Monteur, der das installiert hat. Woher soll ich als Laie wissen, was da sein muss/darf/kann. Dafür kommt ja auch der beauftragte Monteur...Flole hat geschrieben: ↑26.12.2022, 10:04 Erfüllt halt nicht die anerkannten Regeln der Technik und wenn etwas passiert kommt die Versicherung (oder im schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft) zu dir und möchte wissen warum deine Elektroanlage nicht fachgerecht errichtet wurde. Habe ich selbst bei Bekannten erlebt, da wird sogar versucht wegen falscher Adernfarben nicht zu zahlen, und da geht's nur um Sachschäden, nicht mal um Personenschäden.
Warum Erdung wichtig ist konnte man vor einiger Zeit in Bremen sehen: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 6325ecd448
Mfg
Hermann
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
Das ist irrelevant, der Anlagenbetreiber ist für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich. Jetzt weißt du ja auch, dass es nicht korrekt ist.
Aber spinnen wir den Gedanken mal weiter: Kannst du nachweisen was der Mitarbeiter von Vodafone gemacht hat? Hast du einen (schriftlichen) Auftrag dafür erteilt? Nein? Blöd für dich, einfach mit dem Finger auf andere zeigen ist ja zu einfach, so könnte man ja aus allem herauskommen wenn man keine Beweise braucht sondern einfach nur einen Finger zum zeigen. Mit etwas Glück kommst du vielleicht aus der Haftungsfrage raus indem du dich darauf berufst Laie zu sein, aber bist in der Regel auch du derjenige mit dem Schaden (entweder Sachschaden oder Personenschaden), und da kommt der Techniker genauso gut heraus. Und wer bleibt dann am Ende auf dem Schaden sitzen: Wieder du.
Du merkst also: Du bist in einer denkbar schlechten Position als Anlagenbetreiber, sei es weil du erstmal grundsätzlich der "Verdächtige" bist und dich dann (in der Regel auf deine Kosten dagegen verteidigen musst) wenn etwas passiert oder weil du häufig der Geschädigte bist und jemand anderem ein Verschulden nachweisen musst wenn du einen Schaden ersetzt haben willst, was du als Laie nicht wirklich kannst. Der Techniker muss nicht nachweisen, dass er nicht schuld ist sondern du musst nachweisen, dass er schuld ist, er sagt "war alles in Ordnung als ich gegangen bin" und schon wird's schwierig. Du darfst auch nicht vergessen, dass du am Ende einer Versicherung gegenüber stehst die häufiger mal (unberechtigte) Forderungen abwehrt, die haben also durchaus Erfahrung damit und kennen die ein oder anderen Tricks um dich dazu zu bringen dich um Kopf und Kragen zu reden....
Aber spinnen wir den Gedanken mal weiter: Kannst du nachweisen was der Mitarbeiter von Vodafone gemacht hat? Hast du einen (schriftlichen) Auftrag dafür erteilt? Nein? Blöd für dich, einfach mit dem Finger auf andere zeigen ist ja zu einfach, so könnte man ja aus allem herauskommen wenn man keine Beweise braucht sondern einfach nur einen Finger zum zeigen. Mit etwas Glück kommst du vielleicht aus der Haftungsfrage raus indem du dich darauf berufst Laie zu sein, aber bist in der Regel auch du derjenige mit dem Schaden (entweder Sachschaden oder Personenschaden), und da kommt der Techniker genauso gut heraus. Und wer bleibt dann am Ende auf dem Schaden sitzen: Wieder du.
Du merkst also: Du bist in einer denkbar schlechten Position als Anlagenbetreiber, sei es weil du erstmal grundsätzlich der "Verdächtige" bist und dich dann (in der Regel auf deine Kosten dagegen verteidigen musst) wenn etwas passiert oder weil du häufig der Geschädigte bist und jemand anderem ein Verschulden nachweisen musst wenn du einen Schaden ersetzt haben willst, was du als Laie nicht wirklich kannst. Der Techniker muss nicht nachweisen, dass er nicht schuld ist sondern du musst nachweisen, dass er schuld ist, er sagt "war alles in Ordnung als ich gegangen bin" und schon wird's schwierig. Du darfst auch nicht vergessen, dass du am Ende einer Versicherung gegenüber stehst die häufiger mal (unberechtigte) Forderungen abwehrt, die haben also durchaus Erfahrung damit und kennen die ein oder anderen Tricks um dich dazu zu bringen dich um Kopf und Kragen zu reden....
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
ganz so dramatisch darf man das jetzt sicherlich nicht sehen, schließlich lässt man die Arbeiten von einem Fachmann ausführen um davon auszugehen, dass diese technisch einwandfrei sind. Abgesehen davon, dass sicherlich keiner hier im Forum suchen wird, so muss man sich auch nicht auf drittklassige Aussagen von anderen Personen beeinflussen lassen, die im wahren Leben Frisöre sind (oder was auch immer, schlicht nicht verifizierbar hier im Forum). Als Anlagenbetreiber darf man sich sicherlich darauf verlassen, dass eine Fachfirma die Arbeiten fachgerecht ausführt, solange Mängel nicht offensichtlich und für Laien erkennbar sind. Ist in der Autowerkstatt nicht anders: natürlich muss man vor dem Abholen seines reparierten Wagens keine KFZ-Mechaniker Lehre absolvieren, sondern darf sich auf die fachlich korrekt ausgeführte Arbeit verlassen, wenn es dann zu einem Schaden kommt, welcher mit den Arbeiten in Zusammenhang steht, hat der Mechaniker, bzw. die Firma ein Problem.
Das z.B. der Potentialausgleich des hauseigenen BK-Netztes nicht vom Bäcker vorgenommen wurde, muss man nicht beweisen, selbst wenn man es selber gemacht hätte so wäre der Fachmann ja verpflichtet die nicht den Standards entsprechende Anlage ausser betrieb zu nehmen, oder eine Korrektur vorzunehmen - so rum wird ein Schuh draus. Problematischer sieht es hingegen aus, wenn Versicherungsleistungen eingefordert werden wollen (z.B. TV kaputt wegen Überspannung) und so dafür tatsächlich ein Gutachter geschickt wird (muss dann schon ein höherer Schaden sein), könnte die Leistung dann abgelehnt werden und an die ausführende Firma verwiesen werden, so es diese dann noch gibt. Die Haftung für grob fehlerhafte Ausführung entgegen den Vorschriften endet hier auch nicht nach (den üblichen) 5 Jahren Gewährleistung, aber ob dann noch eine Firma greifbar ist, das wird das grösste Problem sein. Ich denke nicht das Vodafone hier in die Pflicht genommen werden kann, selbst wenn durch den Anbieter bzw. im Auftrag des Anbieters der Anschluss und die Verkabelung erstellt wurde, da müsste man sich mal das Kleingedruckte im Vertrag (auch dem zum Nachunternehmer, den der Kunde gar nicht sieht) genauer ansehen.
So der Potentialausgleich an dem Bügel des Wasserzählers befestigt wurde und dieser selbst eine direkte Verbindung zur Erdung besitzt, ist das noch recht sicher, denn der Zählerbügel, welcher auch eine leitende Verbindung ohne eingebauten Zähler gewährleistet, wird selten demontiert. Mit Schellen an Rohren muss man schon vorsichtiger sein, dass durch Demontage von Anlagenteilen wie z.B. Der Hauswasserstation (Druckminderer, Filter) der Potentialausgleich noch besteht. Auch befinden sich gerade am Hausanschluss heutzutage gerne Kunsstoffrohre/PE-Rohre die zumindest im entleerten Zustand keinen Strom leiten.
Das z.B. der Potentialausgleich des hauseigenen BK-Netztes nicht vom Bäcker vorgenommen wurde, muss man nicht beweisen, selbst wenn man es selber gemacht hätte so wäre der Fachmann ja verpflichtet die nicht den Standards entsprechende Anlage ausser betrieb zu nehmen, oder eine Korrektur vorzunehmen - so rum wird ein Schuh draus. Problematischer sieht es hingegen aus, wenn Versicherungsleistungen eingefordert werden wollen (z.B. TV kaputt wegen Überspannung) und so dafür tatsächlich ein Gutachter geschickt wird (muss dann schon ein höherer Schaden sein), könnte die Leistung dann abgelehnt werden und an die ausführende Firma verwiesen werden, so es diese dann noch gibt. Die Haftung für grob fehlerhafte Ausführung entgegen den Vorschriften endet hier auch nicht nach (den üblichen) 5 Jahren Gewährleistung, aber ob dann noch eine Firma greifbar ist, das wird das grösste Problem sein. Ich denke nicht das Vodafone hier in die Pflicht genommen werden kann, selbst wenn durch den Anbieter bzw. im Auftrag des Anbieters der Anschluss und die Verkabelung erstellt wurde, da müsste man sich mal das Kleingedruckte im Vertrag (auch dem zum Nachunternehmer, den der Kunde gar nicht sieht) genauer ansehen.
So der Potentialausgleich an dem Bügel des Wasserzählers befestigt wurde und dieser selbst eine direkte Verbindung zur Erdung besitzt, ist das noch recht sicher, denn der Zählerbügel, welcher auch eine leitende Verbindung ohne eingebauten Zähler gewährleistet, wird selten demontiert. Mit Schellen an Rohren muss man schon vorsichtiger sein, dass durch Demontage von Anlagenteilen wie z.B. Der Hauswasserstation (Druckminderer, Filter) der Potentialausgleich noch besteht. Auch befinden sich gerade am Hausanschluss heutzutage gerne Kunsstoffrohre/PE-Rohre die zumindest im entleerten Zustand keinen Strom leiten.
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
bringt nur nix wenn es eine Kunstoffwasserleitung ist! Er kennt den Fehler und er sollte es ändern lassen!
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
Da machst du es dir aber zu einfach: Lässt man beim TÜV etwas eintragen was jedoch nicht hätte eingetragen werden dürfen, fährt vom Hof und gerät in eine Kontrolle ist nicht etwa der TÜV schuld sondern man bekommt eine Strafe etc.JoergS123 hat geschrieben: ↑26.12.2022, 16:41 Ist in der Autowerkstatt nicht anders: natürlich muss man vor dem Abholen seines reparierten Wagens keine KFZ-Mechaniker Lehre absolvieren, sondern darf sich auf die fachlich korrekt ausgeführte Arbeit verlassen, wenn es dann zu einem Schaden kommt, welcher mit den Arbeiten in Zusammenhang steht, hat der Mechaniker, bzw. die Firma ein Problem.
Kauft man ein Fahrzeug welches verändert wurde und nun z.B. zu laut ist heißt es auch nur "da hätten Sie sich vorher informieren müssen". Die Lautstärke lässt sich dabei mit bloßem Ohr gar nicht beurteilen sondern es braucht Messgeräte dafür, für einen Laien also ohne weiteres gar nicht machbar.
Wenn man den Bäcker für einen Schaden in Regress nehmen will schon.... Ansonsten ist es ja egal wenn's keinen Schaden gibt.
Ein Fachmann soll eine Anlage in Kundeneigentum im Gebäude des Kunden gegen Kundenwunsch außer Betrieb nehmen? Wie genau soll er das tun ohne sich strafbar wegen einer Sachbeschädigung oder gar Hausfriedensbruchs zu machen?
Ohne Auftrag und ohne Bezahlung und wohlmöglich noch gegen den Wunsch des Kunden? Wohl kaum....
Oder einfach ein Schaden der unplausibel oder abwehrbar erscheint. Bei TV Geräten gibt's überproportional viel Betrug, daher wird da gerne mal etwas genauer hingeschaut.
Dafür muss man dieser aber eine Schuld beweisen. Da reicht ein "die waren zuletzt dran" eben nicht aus. Nicht mal ein "die waren am arbeiten während der Schaden verursacht wurde" reicht aus, sondern die Firma muss schuldhaft ihre Pflicht verletzt haben. Die Pflichtverletzung nachzuweisen ist schon alles andere als trivial...
Und möchte man sich das wirklich antun? Selbst wenn man Recht bekommt ist das alles ja Aufwand der nicht ganz unerheblich ist und man ärgert sich nur darüber. Und natürlich ist es Zeit die man ohne TV verbringt (oder man kauft sich einen neuen, der alte wird dann repariert und man hat dann einen über am Ende).
Vodafone selbst sowieso nicht, die haben ja gar nichts gemacht sondern nur bezahlt.JoergS123 hat geschrieben: ↑26.12.2022, 16:41 Ich denke nicht das Vodafone hier in die Pflicht genommen werden kann, selbst wenn durch den Anbieter bzw. im Auftrag des Anbieters der Anschluss und die Verkabelung erstellt wurde, da müsste man sich mal das Kleingedruckte im Vertrag (auch dem zum Nachunternehmer, den der Kunde gar nicht sieht) genauer ansehen.
Die Anforderungen an eine normgerechte Erdung erfüllt das jedoch alles nicht. Es bleibt hinter den anerkannten Regeln der Technik zurück bzw. steht sogar in direktem Widerspruch zu ihnen. Es ist natürlich nicht grundsätzlich problematisch wenn man einen gleichartigen bzw. gleichwertigen Schutz auf andere Arten erreicht, aber genau das ist hier ja nicht der Fall.JoergS123 hat geschrieben: ↑26.12.2022, 16:41 So der Potentialausgleich an dem Bügel des Wasserzählers befestigt wurde und dieser selbst eine direkte Verbindung zur Erdung besitzt, ist das noch recht sicher, denn der Zählerbügel, welcher auch eine leitende Verbindung ohne eingebauten Zähler gewährleistet, wird selten demontiert. Mit Schellen an Rohren muss man schon vorsichtiger sein, dass durch Demontage von Anlagenteilen wie z.B. Der Hauswasserstation (Druckminderer, Filter) der Potentialausgleich noch besteht. Auch befinden sich gerade am Hausanschluss heutzutage gerne Kunsstoffrohre/PE-Rohre die zumindest im entleerten Zustand keinen Strom leiten.
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
Hallo,
ahja. Und wenn der Elektriker im Schaltkasten was macht, holt Ihr dann am nächsten Tag auch einen Gutachter, der prüft, ob das alles ordnungsgemäß gemacht wurde? Oder fahrt Ihr nach nem Bremsenwechsel zum Sachverständigen, um die Ordnungsmäßigkeit der Reparatur zu bestätigen, die Ihr mangels Fachwissen nicht selbst bestätigen könnt?
Ganz bestimmt...
Mfg
Hermann
ahja. Und wenn der Elektriker im Schaltkasten was macht, holt Ihr dann am nächsten Tag auch einen Gutachter, der prüft, ob das alles ordnungsgemäß gemacht wurde? Oder fahrt Ihr nach nem Bremsenwechsel zum Sachverständigen, um die Ordnungsmäßigkeit der Reparatur zu bestätigen, die Ihr mangels Fachwissen nicht selbst bestätigen könnt?
Ganz bestimmt...
Mfg
Hermann