Bot65 hat geschrieben: 24.04.2024, 00:18
Da im Grundbuch keine Rechte für die Leitung durch die Garage eingetragen sind, muss ich das Kabel darin auch nicht dulden, oder?
Doch, du musst es dulden - insbesondere wenn es zur Anbindung des Hauses auf eben jenem Grundstück dient.
Da braucht es dann auch keiner Leitungsrechte - diese wären nur dann nötig, wenn es zu einem anderen Grundstück "durchgeleitet" wird (und dein Grundstück nicht durch Teilung vom ursprünglichen Grundstück mit dem Haus drauf entstanden ist).
Bot65 hat geschrieben: 24.04.2024, 00:18
Ich will nur anbieten, eine Verlängerungsstück einzufügen, dann darf das Kabel durch die Garage gehen. Aber ohne Kosten für mich.
Das wird definitiv so nicht funktionieren -- derjenige, der die Verlegung haben will, bezahlt den Spaß.
Bot65 hat geschrieben: 24.04.2024, 00:18Das Kabel nützt nur einem Eigentümer, die anderen haben ihr Telefon und Internet von der Telekom, die ihr Kabel auf anderem ins Haus gelegt hat.
Das spielt keine Rolle, wie viele Leute das Kabel nutzen.
Das Kabel gehört zum Gemeinschaftseigentum des Hauses und da hast du als Einzeleigentümer erst einmal selbst nichts zu entscheiden.
Bot65 hat geschrieben: 24.04.2024, 00:18Das Vodafone Kabel wurde vor 20 Jahren gelegt, da war das ganze Haus nicht in WEG aufgeteilt.
Und der damalige Grundstückseigentümer hat der Verlegung genau so zugestimmt - dann braucht's keiner Einträge im Grundbuch o.ä., weil die Zuleitung über das eigene Grundstück zum Haus nunmal (wie das Haus selbst) zum Grundstück gehört.
Bot65 hat geschrieben: 24.04.2024, 00:18Und in der Teilungserklärung steht halt auch nichts drin.
Braucht's auch nicht - das Kabel gehört -wie auch Strom-, Wasser-, Gas-, Telefon- und andere Leitungen zu Haus als Ganzes, sprich darüber kann nur die WEG als Ganzes entscheiden!
Sollte da nichts Anderes vereinbart sein, gilt im Zweifel, dass die WEG hier einstimmig, also unter Zustimmung aller Eigentümer, der Verlegung und/oder Entfernung zustimmen muss.
Und ich bezweifele, dass ihr diese Einstimmigkeit hinbekommt - insbesondere wenn dort eine Partei den Kabelanschluss aktiv nutzt und die anderen Parteien für die Umverlegung bezahlen sollen, weil du es nicht willst.