Unsere Erfahrungen mit Kabel Deutschland:
Im Februar 2008 bestellten wir uns das Einsteigerpaket von Kabel Deutschland mit Digital Receiver und bekamen kurz darauf Receiver und Smartcard zugeschickt. Recht schnell stellten wir fest, dass wir das digitale Angebot nicht nutzen und lediglich den analogen Anschluss benötigen, aber den gibt es ja nicht mehr einzeln.
Die aggressive Werbung für andere Kabel Deutschland Produkte, mindestens alle zwei Wochen ein Hochglanz-Brief und Anrufe von Vertriebsbeauftragten und Callcentern und das für unseren Bedarf eher mäßige Preis-/Leistungsverhältnis veranlassten uns, schon im Oktober 2008 den Kabel Digital Anschluss vorsorglich zu kündigen, ein bei eBay erstandener DVBT-Receiver tut es (für unseren Bedarf) mindestens genauso gut.
Ende Oktober 2008 war dann die Smartcard defekt, nach telefonischer Rücksprache haben wir die defekte Karte an Kabel Deutschland geschickt und umgehend eine neue erhalten, mit dem Hinweis, dass die defekte Smartcard innerhalb von 14 Tagen bei Kabel Deutschland eingehen muss, sonst kostet es 35,- Euro. Kein Problem, wir hatten ja die defekte Karte sofort an Kabel Deutschland geschickt.
Ende Dezember 2008 wurden dann 35,- Euro von Kabel Deutschland zusätzlich abgebucht , telefonische Rückfrage ergab, dass die defekte Smartcard bei Kabel Deutschland eingegangen ist und die Abbuchung ein Versehen ist, die Dame im Callcenter versprach, den Betrag umgehend zurück zu buchen.
Meine Fragen:
Passieren solche Fehler bei Kabel Deutschland öfter?
Auch bei Kunden, die noch nicht gekündigt haben?
Wird dort systematisch abgebucht, in der Hoffnung der (Ex-)Kunde kontrolliert seine Kontoauszüge nicht?
Austausch defekter Smartcard, "versehentliche" Abbuchung
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Re: Austausch defekter Smartcard, "versehentliche" Abbuchung
Das System trickst sich hier aus:Meine Fragen:
Passieren solche Fehler bei Kabel Deutschland öfter?
Auch bei Kunden, die noch nicht gekündigt haben?
Wird dort systematisch abgebucht, in der Hoffnung der (Ex-)Kunde kontrolliert seine Kontoauszüge nicht?
Eine Smartcard wird berechnet, wenn ab Eingabe über die zu erwartenden Rücksendung keine Austragung erfolgt.
Da die Karte da wohl bereits zurück war und somit innerhalb des Prüfungszeitraumes über die Rücksendung keine Rückgabe erfolgte kam es zur Berechnung und wegen der vorliegen Einzugsermächtigung auch zur Belastung.
Dies hat nichts damit zu tun, ob eine Kündigung vorliegt oder nicht ...
Das einzig systematische an dem Vorgang ist, das hier ein Automatismus greift, der nicht durch den Menschen begleitet wird. Erst nach Feststellung des Problems, zumeist durch den Kunden, wird eingegriffen.
Die Rückerstattung des Betrages solltest Du trotzdem beobachten, denn KDG verrechnet im Regelfall Kundenzahlungen.