Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland

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Allgemeine Informationen zu Vodafone Kabel Deutschland findest du auch im Helpdesk.

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Bubblegum
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Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland

Beitrag von Bubblegum »

Durch die Umstellung des Helpdesk und der dort möglichen besseren Darstellung finden sich die Tipps nun dort.

Der Übersichtlichkeit halber ist derzeit nachfolgende Aufteilung eingerichtet:

1. Startseite
2. Tipps vor der Bestellung
3. Tipps um Vertragsbeginn und-ende
4. Zahlung, Rechnung & Co.
5. Adressen, Nummern & Links
6. Bankverbindungen der KDG

Änderungshinweise und Fortschreibung zur Entwicklung (in Kurzform) wird es weiterhin hier im Thread geben.

Eure Tipps sind nach wie vor willkommen, sei es hier im Thread, als Diskussion im Helpdesk, als fundierte Direktänderung oder per Info an mich.
Zuletzt geändert von Bubblegum am 31.08.2009, 19:14, insgesamt 23-mal geändert.
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VBE-Berlin
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von VBE-Berlin »

Bubblegum hat geschrieben:Einschränkungen des Widerrufes bei im Handel abgeschlossenen Verträgen
Wieso Einschränkung? Bei im Handel geschlossenen Verträgen hat der Kunde normalerweise gar kein Widerrufsrecht. Technische Nichtrealisierbarkeit einmal ausgenommen. Bei den normalen Bestellwegen der KDG ist es der einzige ohne Widerrufsrecht!
Spaß macht es derzeit, dass div. Händler telefonisch Verträge aufnehmen und sich dann trotzdem weigern ein Widerrufsrecht zu gewähren.
Bubblegum hat geschrieben:Fax mit Sendebericht
Kleine Anmerkung: Es muss ein qualifizierter Sendebericht sein (Sendebericht und ein verkleinertes Original auf dem gleichen Blatt). Sonst beweist man nämlich auch nur, das man was gefaxt hat, auch wenn es nur ein weisses Blatt Papier war.

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Kabelmensch
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von Kabelmensch »

Das mit dem Fax mußt Du nochmal überdenken. Einmal ist ein Fax keine Schriftform (die ja bei Vielem gefordert wird) und zum Andern beweist ein Sendebericht allerhöchstens, daß etwas gesendet wurde. Den Zugang kann man mit einem solchen Sendebericht nicht nachweisen. Dafür gibts ne einfache Begründung ... die sich sogar schon bis zu Richtern herumgesprochen hat ...Nämlich: Viele Faxgeräte speichern zwischen und Nutzer entscheidet, was gedruckt wird. Ist zwischen Eintreffen und Ausdrucken ein Stromausfall, ist der Faxspeicher leer. Sender hat zwar einen Sendebericht, aber wo ist das Fax denn geblieben ...
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Bärliner
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von Bärliner »

Richter haben aber auch schon gesagt wenn der Empfänger kein Papier im Fax hat gilt es als trotzdem zugestellt.

Ein Schreiben in dem auch der Inhalt des Schreibens bestätigt werden soll kann man nur über einen Gerichtsvollzieher zustellen.
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Bubblegum
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Habe das mit dem Fax deswegen mit aufgenommen, da KDG eine Schriftform für die Kündigungsschreiben fordert und als solches auch ein Fax anerkennt.

Die Vorlage eines Sendeberichtes mit Inhalt des Schreibens wurde problemlos anerkannt. - Auch wenn sich die Bearbeiter geärgert haben dürften.
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SKARABAEUS
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von SKARABAEUS »

Dieser Beitrag ist sehr hilfreich.

Vielleicht könnte ihr zuständige Faxnummer hinzufügen, oder genügt die vom Kundenservice.

Danke! :fahne:
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soundclub
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von soundclub »

SKARABAEUS hat geschrieben:Dieser Beitrag ist sehr hilfreich.

Vielleicht könnte ihr zuständige Faxnummer hinzufügen, oder genügt die vom Kundenservice.

Danke! :fahne:
01805299925
steht aber auch in jedem schreiben :-)
mfg

soundclub
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Samy
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von Samy »

MB-Berlin hat geschrieben:
Bubblegum hat geschrieben:Einschränkungen des Widerrufes bei im Handel abgeschlossenen Verträgen
Wieso Einschränkung? Bei im Handel geschlossenen Verträgen hat der Kunde normalerweise gar kein Widerrufsrecht. Technische Nichtrealisierbarkeit einmal ausgenommen. Bei den normalen Bestellwegen der KDG ist es der einzige ohne Widerrufsrecht!
Spaß macht es derzeit, dass div. Händler telefonisch Verträge aufnehmen und sich dann trotzdem weigern ein Widerrufsrecht zu gewähren.
Bubblegum hat geschrieben:Fax mit Sendebericht
Kleine Anmerkung: Es muss ein qualifizierter Sendebericht sein (Sendebericht und ein verkleinertes Original auf dem gleichen Blatt). Sonst beweist man nämlich auch nur, das man was gefaxt hat, auch wenn es nur ein weisses Blatt Papier war.

MB-Berlin


Hmm da fällt mir nur noch eins dazu ein :)

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html

Durchlesen, nachdenken, nochmal durchlesen, verstehen, Posting ändern ... :)

Egal was in einem Vertrag nach deutschem Recht steht. DU hast immer das Recht des Wiederrufs. Sollte keine Salvatorische Klausel im Vertrag enthalten sein, wird dadurch unter Umständen der ganze Vertrag ungültig. http://www.rechtslexikon-online.de/Salv ... ausel.html

Gruss

Samy ;)
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Kabelmensch
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von Kabelmensch »

Samy hat geschrieben: Hmm da fällt mir nur noch eins dazu ein :)
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html
Durchlesen, nachdenken, nochmal durchlesen, verstehen, Posting ändern ... :)
Egal was in einem Vertrag nach deutschem Recht steht. DU hast immer das Recht des Wiederrufs.
Selber lesen und verstehen! :streber:

Nochmal: Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen. Vertragsschluß bei einem Händler ist kein Fernabsatz und damit ist nicht nur mir, sondern auch den Juristen schleierhaft, wie Du hier ein Widerrufsrecht konstruieren willst ...
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Samy
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Re: Umgang mit KDG

Beitrag von Samy »

Kabelmensch hat geschrieben:
Samy hat geschrieben: Hmm da fällt mir nur noch eins dazu ein :)
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html
Durchlesen, nachdenken, nochmal durchlesen, verstehen, Posting ändern ... :)
Egal was in einem Vertrag nach deutschem Recht steht. DU hast immer das Recht des Wiederrufs.
Selber lesen und verstehen! :streber:

Nochmal: Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen. Vertragsschluß bei einem Händler ist kein Fernabsatz und damit ist nicht nur mir, sondern auch den Juristen schleierhaft, wie Du hier ein Widerrufsrecht konstruieren willst ...


Da gebe ich dir recht :)

§ 312b Fernabsatzverträge
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen


bis hier hin richtig :)


ABER :) beim Händler tritt § 355 in Kraft
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Gruss

Samy ;)