Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland
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Allgemeine Informationen zu Vodafone Kabel Deutschland findest du auch im Helpdesk.
Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
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- Insider
- Beiträge: 2747
- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland
Durch die Umstellung des Helpdesk und der dort möglichen besseren Darstellung finden sich die Tipps nun dort.
Der Übersichtlichkeit halber ist derzeit nachfolgende Aufteilung eingerichtet:
1. Startseite
2. Tipps vor der Bestellung
3. Tipps um Vertragsbeginn und-ende
4. Zahlung, Rechnung & Co.
5. Adressen, Nummern & Links
6. Bankverbindungen der KDG
Änderungshinweise und Fortschreibung zur Entwicklung (in Kurzform) wird es weiterhin hier im Thread geben.
Eure Tipps sind nach wie vor willkommen, sei es hier im Thread, als Diskussion im Helpdesk, als fundierte Direktänderung oder per Info an mich.
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Eure Tipps sind nach wie vor willkommen, sei es hier im Thread, als Diskussion im Helpdesk, als fundierte Direktänderung oder per Info an mich.
Zuletzt geändert von Bubblegum am 31.08.2009, 19:14, insgesamt 23-mal geändert.
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- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
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Re: Umgang mit KDG
Wieso Einschränkung? Bei im Handel geschlossenen Verträgen hat der Kunde normalerweise gar kein Widerrufsrecht. Technische Nichtrealisierbarkeit einmal ausgenommen. Bei den normalen Bestellwegen der KDG ist es der einzige ohne Widerrufsrecht!Bubblegum hat geschrieben:Einschränkungen des Widerrufes bei im Handel abgeschlossenen Verträgen
Spaß macht es derzeit, dass div. Händler telefonisch Verträge aufnehmen und sich dann trotzdem weigern ein Widerrufsrecht zu gewähren.
Kleine Anmerkung: Es muss ein qualifizierter Sendebericht sein (Sendebericht und ein verkleinertes Original auf dem gleichen Blatt). Sonst beweist man nämlich auch nur, das man was gefaxt hat, auch wenn es nur ein weisses Blatt Papier war.Bubblegum hat geschrieben:Fax mit Sendebericht
MB-Berlin
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Re: Umgang mit KDG
Das mit dem Fax mußt Du nochmal überdenken. Einmal ist ein Fax keine Schriftform (die ja bei Vielem gefordert wird) und zum Andern beweist ein Sendebericht allerhöchstens, daß etwas gesendet wurde. Den Zugang kann man mit einem solchen Sendebericht nicht nachweisen. Dafür gibts ne einfache Begründung ... die sich sogar schon bis zu Richtern herumgesprochen hat ...Nämlich: Viele Faxgeräte speichern zwischen und Nutzer entscheidet, was gedruckt wird. Ist zwischen Eintreffen und Ausdrucken ein Stromausfall, ist der Faxspeicher leer. Sender hat zwar einen Sendebericht, aber wo ist das Fax denn geblieben ...
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Re: Umgang mit KDG
Richter haben aber auch schon gesagt wenn der Empfänger kein Papier im Fax hat gilt es als trotzdem zugestellt.
Ein Schreiben in dem auch der Inhalt des Schreibens bestätigt werden soll kann man nur über einen Gerichtsvollzieher zustellen.
Ein Schreiben in dem auch der Inhalt des Schreibens bestätigt werden soll kann man nur über einen Gerichtsvollzieher zustellen.
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- Insider
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Re: Umgang mit KDG
Habe das mit dem Fax deswegen mit aufgenommen, da KDG eine Schriftform für die Kündigungsschreiben fordert und als solches auch ein Fax anerkennt.
Die Vorlage eines Sendeberichtes mit Inhalt des Schreibens wurde problemlos anerkannt. - Auch wenn sich die Bearbeiter geärgert haben dürften.
Die Vorlage eines Sendeberichtes mit Inhalt des Schreibens wurde problemlos anerkannt. - Auch wenn sich die Bearbeiter geärgert haben dürften.
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- Beiträge: 55
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- Wohnort: Region 9 = KDG-Netz in Bayern
Re: Umgang mit KDG
Dieser Beitrag ist sehr hilfreich.
Vielleicht könnte ihr zuständige Faxnummer hinzufügen, oder genügt die vom Kundenservice.
Danke!
Vielleicht könnte ihr zuständige Faxnummer hinzufügen, oder genügt die vom Kundenservice.
Danke!
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1388
- Registriert: 12.11.2008, 02:39
- Wohnort: Halle/Leipzig
Re: Umgang mit KDG
01805299925SKARABAEUS hat geschrieben:Dieser Beitrag ist sehr hilfreich.
Vielleicht könnte ihr zuständige Faxnummer hinzufügen, oder genügt die vom Kundenservice.
Danke!
steht aber auch in jedem schreiben
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- Newbie
- Beiträge: 7
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Re: Umgang mit KDG
MB-Berlin hat geschrieben:Wieso Einschränkung? Bei im Handel geschlossenen Verträgen hat der Kunde normalerweise gar kein Widerrufsrecht. Technische Nichtrealisierbarkeit einmal ausgenommen. Bei den normalen Bestellwegen der KDG ist es der einzige ohne Widerrufsrecht!Bubblegum hat geschrieben:Einschränkungen des Widerrufes bei im Handel abgeschlossenen Verträgen
Spaß macht es derzeit, dass div. Händler telefonisch Verträge aufnehmen und sich dann trotzdem weigern ein Widerrufsrecht zu gewähren.
Kleine Anmerkung: Es muss ein qualifizierter Sendebericht sein (Sendebericht und ein verkleinertes Original auf dem gleichen Blatt). Sonst beweist man nämlich auch nur, das man was gefaxt hat, auch wenn es nur ein weisses Blatt Papier war.Bubblegum hat geschrieben:Fax mit Sendebericht
MB-Berlin
Hmm da fällt mir nur noch eins dazu ein
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html
Durchlesen, nachdenken, nochmal durchlesen, verstehen, Posting ändern ...
Egal was in einem Vertrag nach deutschem Recht steht. DU hast immer das Recht des Wiederrufs. Sollte keine Salvatorische Klausel im Vertrag enthalten sein, wird dadurch unter Umständen der ganze Vertrag ungültig. http://www.rechtslexikon-online.de/Salv ... ausel.html
Gruss
Samy
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- Insider
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- Registriert: 29.01.2007, 21:21
- Wohnort: Leipzig
Re: Umgang mit KDG
Selber lesen und verstehen!Samy hat geschrieben: Hmm da fällt mir nur noch eins dazu ein
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html
Durchlesen, nachdenken, nochmal durchlesen, verstehen, Posting ändern ...
Egal was in einem Vertrag nach deutschem Recht steht. DU hast immer das Recht des Wiederrufs.
Nochmal: Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen. Vertragsschluß bei einem Händler ist kein Fernabsatz und damit ist nicht nur mir, sondern auch den Juristen schleierhaft, wie Du hier ein Widerrufsrecht konstruieren willst ...
kabelmensch.de
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Re: Umgang mit KDG
Kabelmensch hat geschrieben:Selber lesen und verstehen!Samy hat geschrieben: Hmm da fällt mir nur noch eins dazu ein
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html
Durchlesen, nachdenken, nochmal durchlesen, verstehen, Posting ändern ...
Egal was in einem Vertrag nach deutschem Recht steht. DU hast immer das Recht des Wiederrufs.
Nochmal: Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen. Vertragsschluß bei einem Händler ist kein Fernabsatz und damit ist nicht nur mir, sondern auch den Juristen schleierhaft, wie Du hier ein Widerrufsrecht konstruieren willst ...
Da gebe ich dir recht
§ 312b Fernabsatzverträge
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
bis hier hin richtig
ABER beim Händler tritt § 355 in Kraft
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Gruss
Samy