Hallo Leute ich habe ein Problem und zwar hat sich mein Geldtag mit der Abbuchung des Rechnungsbetrages komisch überschnitten und nun ist der Rechnungsbetrag wieder zurück gebucht worden von meiner Bank.
Muss ich jetzt warten bis ich von KD Post bekomme wo ich es hin Überweisen soll und die komplette Summe oder sollte ich es gleich hinterher Überweisen bevor ein schreiben kommt und vor allem wohin.
Mfg Matthias
rechnungsrückbuchung
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Re: rechnungsrückbuchung
Nimm den Kontoauszug, gehe auf Deine Bank, sage, Du möchtest das Rückgebuchte überweisen und sie mögen Dir doch bitte sagen, wo das hinsoll - das einziehende Konto läßt sich nämlich im Computer finden.Radonbiker hat geschrieben:Hallo Leute ich habe ein Problem und zwar hat sich mein Geldtag mit der Abbuchung des Rechnungsbetrages komisch überschnitten und nun ist der Rechnungsbetrag wieder zurück gebucht worden von meiner Bank.
Muss ich jetzt warten bis ich von KD Post bekomme wo ich es hin Überweisen soll und die komplette Summe oder sollte ich es gleich hinterher Überweisen bevor ein schreiben kommt und vor allem wohin.
Mfg Matthias
Und dann die Einzugsermächtigung neu erteilen!
Edit: Bei Online-Banken sollten sich diese Buchungsdetails auch anzeigen lassen. Kenn ich von meiner

kabelmensch.de
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Re: rechnungsrückbuchung
Im Falle einer nicht eingelösten Lastschrift versendet KDG ein entsprechendes "Infoschreiben".
Zusätzlich zum ursprünglichen Betrag werden Gebühren für die Rücklastschrift und eine Summe für "Zahlung ohne Bankeinzug" berechnet (3,70 € und 1,50 €). Mit diesem Schreiben geht dann auch ein Überweisungsschein mit den Angaben der Bankverbindung und Verwendungszweck (veränderliche Rechnungsnummer) zu.
Wie Kabelmensch schon schrieb, muß die Einzugsermächtigung -falls gewünscht- neu erteilt werden, da diese durch die Rückbuchuchung erloschen ist. Auch bei einer Neuerteilung wird der zurückgebuchte Betrag nicht wieder ins Lastschriftverfahren aufgenommen.
Zusätzlich zum ursprünglichen Betrag werden Gebühren für die Rücklastschrift und eine Summe für "Zahlung ohne Bankeinzug" berechnet (3,70 € und 1,50 €). Mit diesem Schreiben geht dann auch ein Überweisungsschein mit den Angaben der Bankverbindung und Verwendungszweck (veränderliche Rechnungsnummer) zu.
Wie Kabelmensch schon schrieb, muß die Einzugsermächtigung -falls gewünscht- neu erteilt werden, da diese durch die Rückbuchuchung erloschen ist. Auch bei einer Neuerteilung wird der zurückgebuchte Betrag nicht wieder ins Lastschriftverfahren aufgenommen.
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Re: rechnungsrückbuchung
Neenee, die Bankenkrise hat zugeschlagen: Das sind jetzt schon 7,50 Euro ...Bubblegum hat geschrieben: Zusätzlich zum ursprünglichen Betrag werden Gebühren für die Rücklastschrift und eine Summe für "Zahlung ohne Bankeinzug" berechnet (3,70 € und 1,50 €).
Kuckstu http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... _Phone.pdf unter Pkt. 6, Entgelt für nicht einlösbare Lastschriften.
kabelmensch.de
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Re: rechnungsrückbuchung
Steht da, richtig . Wird aber (noch) nicht in der Höhe berechnet. Gilt auch für die Mahnpauschale -lt. Preislisten 5 €, auf den Rechnungen tauchen "nur" 3 € auf.
Gilt -derzeit- auch für die seit Anfang Februar eingetragene Liste unter
http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... Dig_KA.pdf
Man darf gespannt sein, wann die Erhöhung tatsächlich erfolgt.
Gilt -derzeit- auch für die seit Anfang Februar eingetragene Liste unter
http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... Dig_KA.pdf
Man darf gespannt sein, wann die Erhöhung tatsächlich erfolgt.