Hallo
vlt kann mir hier einer helfen ?
Wo kann ich mich evlt bei KD beschweren ???
Jan-Feb 09 war ich als Bürohilfe bei einem Medienberater von KD in LE angestellt gewesen. Fristgerecht lt AV innerhalb von 4 Wo in der Probezeit. ... d.h. Ich bin Ende Jan zum 28.02 gekündigt wurden.
(Gründe wurden mir nicht genannt, ich habe jedoch eine Vermutung) ...
In dieser Zeit mußte ich meinem ehemaligen AG teilweise unterlegt mit Paragraphen mitteilen:
- das er die Frist zur Kündigung einhalten muß
- das mir Lohnbescheinigungen ausgestellt werden müssen
- das mir anteilmäßig Urlaub zusteht
- das mir ein Arbeitszeugnis zusteht
- das er sämtliche Arbeitspapiere nach Beendigung des AV herausgeben muß
Heute wollte ich mir diese in einem vereinbarten Termin persönlich abholen - wurde mir dann aber verweigert, da ich dem AG keine schriftliche Bestätigung geben wollte, das ich keinerlei Ansprüche mehr an ihn stellen werde.
Einen Anwalt habe ich bereits eingeschaltet ...
Für KD ist dies jedoch nicht gerade positiv zu sehen ... Kann ich vlt über das Beschwerdemanagement eine Abmahnung oder ähnl. erwirken ?
Danke schon mal im Voraus
LG Sunny
Beschwerde über Medienberater
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Re: Beschwerde über Medienberater
In dem Fall ist es ein arbeitsrechtliches Problem zwischen Dir und Deinem alten Arbeitgeber.
Wenn es nicht einvernehmlich gelöst werden kann ist der Gang vor das Arbeitsgericht unumgänglich.
Aber bitte beachten, dass vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst trägt.
Kabel Deutschland wird sich dort ganz sicher heraushalten.
Auch kann Kabel Deutschland dem Medienberater deshalb nichts "antun".
MB-Berlin
Wenn es nicht einvernehmlich gelöst werden kann ist der Gang vor das Arbeitsgericht unumgänglich.
Aber bitte beachten, dass vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst trägt.
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Re: Beschwerde über Medienberater
Hallo MB-BerlinMB-Berlin hat geschrieben:In dem Fall ist es ein arbeitsrechtliches Problem zwischen Dir und Deinem alten Arbeitgeber.
Wenn es nicht einvernehmlich gelöst werden kann ist der Gang vor das Arbeitsgericht unumgänglich.
Aber bitte beachten, dass vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst trägt.
Kabel Deutschland wird sich dort ganz sicher heraushalten.
Auch kann Kabel Deutschland dem Medienberater deshalb nichts "antun".
MB-Berlin
ich weiß, das der Gang über`s AG unumgänglich ist, deswegen ja auch der Anwalt *smile
Meine Überlegung: der Medienberater arbeitet ja im gewissen Sinne in Vertretung von KD, und vlt hätte es Möglichkeiten gegeben.
Trotzdem DANKE
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Re: Beschwerde über Medienberater
Da der Medienberater kein Angestellter ist, darf die KDG in diesem Falle nichts unternehmen.
Schön finde ich es aber nicht, wenn ein Kollege seine arbeitsgesetzlich festgelegten Pflichten nicht erfüllt.
MB-Berlin
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Re: Beschwerde über Medienberater
Wenn der Medienberater kein "Angestellter" ist,
was für eine Verbindung besteht denn zwischen ihm und KD ?
LG Sunny
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LG Sunny
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Re: Beschwerde über Medienberater
Schlag mal unter HGB §84 nach.
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Re: Beschwerde über Medienberater
Danke schön
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