Kündigung Kabelanschluss

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Björn G
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Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Björn G »

Hallo ich könnte in der folgenden Sache Hilfe benötigen:

Zu Beginn diesen Jahres erhielten wir einen Brief eines Kabel deutschland Medienvertreters, der uns informierte, dass wir in unserer derzeitigen Wohnung einen Kabelanschluss nutzen und hierüber einen Nutzungsvertrag abschließen müssten.

Als der gute Herr erschien, erklärten wir Ihm, dass wir gerne bereit sind einen Vertrag zu unterschreiben, allerdings würden wir in etwa einem halben Jahr ausziehen und in der neuen Wohnung keinen Kabelanschluss mehr benötigen, da dort einen Satelitenanlage für das gesamte Haus zur verfügung steht.

Der Vertreter bestätigte uns, dass dies kein Problem sei. Wir müssten lediglich den Vertrag dann rechtzeitig (unter Wahrung der Kündigungsfrist) kündigen.

Schließlich unterschriben wir den vertrag, der uns 2 Wochen später durch Zusendung einer Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Hierin hieß es nun, dass wir einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen hätten. (hier wurde ich das erste mal stutzig, da in den antragsunterlagen nur von einer mindetslaufzeit von 12 Monaten die Rede war).

Naja, ich verließ mich allerdings auf die Aussage des Vertreters, der mir ja eine problemlose Kündigung bei Umzug ja versicherte.

Nun (ein halbes Jahr später) habe ich den Vertrag schließlich fristgerecht gekündigt. In der Kündigungsbestätigung, die ich von Kabel Deutschland erhielt, heisst es nun, dass man den vetrag ohne Probleme vor Ablauf der 2 Jahre kündigen würde, allerdings nur wenn Kabel Deutschland die Anmeldebestätigung meiner neuen Wohnung vorliege, und daraus hervorgingen, dass ich in von Kabel deutschland nicht versorgtes Gebiete gezogen wäre.

Hier frage ich mich zunächst, was es Kabel deutschland eigentlich angeht, wohin ich ziehe...
Weiterhin frage ich mich was dieser Hinweis auf "nicht versorgtes gebiet" plötzlich soll. In den Vertragsunterlagen stand nie irgendetwas von "nicht versorgtem gebiet".
Wie schon erwähnt werde ich den Kabelanschluss nicht benötigen, da das neue Haus (wird derzeit komplett saniert) eine Satanlage besitzen wird, die neben mir auch von allen anderen Wohnparteien im haus genutzt werden wird. Ein Kabelanschluss ist dort zwar auch möglich, allerdings wird er von keinem gebraucht und genutzt werden.

Meine Bedenken sind nun, dass ich trotz Umzug bis zum Vertragsende (ca noch eineinhalb Jahre) weiterzahlen muss, obwohl ich diesen Anschluss in der neuen Wohnung nicht benötige und auch nicht nutzen werde.

Ich finde es schlicht weg eine Sauerei, dass die Situation nun plötzlich so ausgelegt wird. Ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt und auf die Situation des Umzugs hingewisen. Hätte man mich richtig informiert, wäre ich dieses Vertragsverhältnis nie eingegangen.

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Fall und weiss wie ich am besten reagieren sollte? Noch ist ja nichts passiert.

Ich danke vorab.
He-Du
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von He-Du »

Björn G hat geschrieben:Hallo ich könnte in der folgenden Sache Hilfe benötigen:

Zu Beginn diesen Jahres erhielten wir einen Brief eines Kabel deutschland Medienvertreters, der uns informierte, dass wir in unserer derzeitigen Wohnung einen Kabelanschluss nutzen und hierüber einen Nutzungsvertrag abschließen müssten.
Also wurde Kabel nicht über die Nebenkosten abgerechnet? In Mietswohnungen ist das sehr häufig so.
Schließlich unterschriben wir den vertrag, der uns 2 Wochen später durch Zusendung einer Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Hierin hieß es nun, dass wir einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen hätten. (hier wurde ich das erste mal stutzig, da in den antragsunterlagen nur von einer mindetslaufzeit von 12 Monaten die Rede war).

Naja, ich verließ mich allerdings auf die Aussage des Vertreters, der mir ja eine problemlose Kündigung bei Umzug ja versicherte.
NIEMALS auf die MÜNDLICHEN Aussagen von einem VERKÄUFER verlassen !!!! Wenn in der Auftragsbestätigung 2 Jahre steht dann habt ihr einen 2 jahres vertrag. Schau mal auf dem unterschriebenen vertrag was da steht ;)
Nun (ein halbes Jahr später) habe ich den Vertrag schließlich fristgerecht gekündigt. In der Kündigungsbestätigung, die ich von Kabel Deutschland erhielt, heisst es nun, dass man den vetrag ohne Probleme vor Ablauf der 2 Jahre kündigen würde, allerdings nur wenn Kabel Deutschland die Anmeldebestätigung meiner neuen Wohnung vorliege, und daraus hervorgingen, dass ich in von Kabel deutschland nicht versorgtes Gebiete gezogen wäre.
Ganz einfach du hast einen Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen. Ziehst du um hast du ein Sonderkündigungsrecht wenn der Dienstleister (in dem fall KDG) an diesem Ort seine Dienstleistung nicht bereitstellen kann. Kann er dies nicht wird der vertrag gekündigt.
Hier frage ich mich zunächst, was es Kabel deutschland eigentlich angeht, wohin ich ziehe...
Du hast einen Vertrag und bist verpflichtet diesen zu erfüllen ganz einfach.
Weiterhin frage ich mich was dieser Hinweis auf "nicht versorgtes gebiet" plötzlich soll. In den Vertragsunterlagen stand nie irgendetwas von "nicht versorgtem gebiet".
Ganz einfach der Vertrag kann nur aufgelöst werden wenn du da hinziehst wo KDG dir keinen anschluss anbieten kann. z.B. du ziehst in das Versorgungsgebiet von KabelBW.....
Wie schon erwähnt werde ich den Kabelanschluss nicht benötigen, da das neue Haus (wird derzeit komplett saniert) eine Satanlage besitzen wird, die neben mir auch von allen anderen Wohnparteien im haus genutzt werden wird. Ein Kabelanschluss ist dort zwar auch möglich, allerdings wird er von keinem gebraucht und genutzt werden.
Wenn der Kabelanschluss dort im HAUS verfügbar ist also schon bis in die wohnung gelegt ist inkl. Verstärker wirst du wohl oder übel diesen Vertrag weiterhin erfüllen müssen. ist das haus noch nicht angeschlossen würde ich vermuten das KDG das nicht machen wird außerdem muss es vom hauseigentümer genehmigt werden.
Meine Bedenken sind nun, dass ich trotz Umzug bis zum Vertragsende (ca noch eineinhalb Jahre) weiterzahlen muss, obwohl ich diesen Anschluss in der neuen Wohnung nicht benötige und auch nicht nutzen werde.
SO wirds wohl kommen, wenn du nicht beweisen kannst das deinv ertrag nicht 2 jahre sondern 1 jahr läuft
Ich finde es schlicht weg eine Sauerei, dass die Situation nun plötzlich so ausgelegt wird. Ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt und auf die Situation des Umzugs hingewisen. Hätte man mich richtig informiert, wäre ich dieses Vertragsverhältnis nie eingegangen.
Wieso Sauerei? vertrag nicht gelesen? Ist doch logisch das eine firma nicht einfach so einen Kunden laufen lässt ;)
Nett ist es nicht da gebe ich dir recht aber wenn du wirklich einen 2 jahres vertrag untershcrieben hast hast du selber schuld.
Anschluss 1: 32Mbit Internet&Telefon (HB1 + Thomson Modem) => letzte Störung 4/2014 !
Anschluss 2: 100 Mbit Internet&Telefon (FritzBox) => Keine Störung mehr seit 8.2012

Der Rundfunkbeitrag ist wie eine umgedrehte Müllgebühr.
Man muss sie zahlen und bekommt den Müll direkt nachaus geliefert....

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Bubblegum
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Bubblegum »

Vielleicht lässt sich das ganze ja bereits problemlos lösen. Denn wie aus der Kündigungsbestätigung zu entnehmen ist - aus dem wiedergegebenen Abschnitt- wurde der Vertrag gekündigt ohne dass eine neue Anschrift für einen möglichen Vertragstransfer mitgeteilt wurde.

Schau doch einmal auf der KDG-Seite nach, was der Verfügbarkeitscheck für die neue Adressse hergibt. Dort kann man schon entnehmen, wie die Versorgungslage an der neuen Adresse ist.

Erfolgt dort keine Mitteilung über vorhandene Produkte, dann eine Ummeldebestätigung / Einzugsbestätigung an KDG senden und das Thema ist durch.

Ist dort der bisherige Vertrag teilweise verfügbar, selbes Verfahren für den nicht nutzbaren Anteil.

Bei Verfügbarkeit aber fehlender Nutzungsfreigabe durch den Vermieter, eine von diesem verfasste Bestätigung über anderweitig vorgeschriebene Versorgung dazu.
Zuletzt geändert von Bubblegum am 31.05.2009, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.
Björn G
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Björn G »

Also ersteinmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Kabel wurde nicht über die nebenkosten abgerechnet. Erstens in den Vertragsunterlagen steht 1 Jahr. Zweitens In der Bestätigung des Vertrages hieß es plötzlich 2 Jahre. Drittens ich habe den Käufer vor Vertragsunterschrift daufhingewiesen, dass ich in einem halben Jahr ausziehen werden und ihn gebeten mir einen Vertrag zu geben der nach einem halben Jahr problemlos kündbar ist. Dies ist nicht geschehen. Viertens in dem Vertrag steht nichts von Sonderkündigung nur bei Umzug in vorsorgungsfreies Gebiet. Dort steht Sonderkündigungsrecht in begründetem Falle: Ich ziehe um und brauche keinen Kabelanschluss in der neuen Wohnung, wenn das kein begründeter Fall ist was ist das bitte dann.

Diese Klausel hätte so und nicht anders in den Vertragsunterlagen stehen müssen und mir erst nicht zum Zeitpunkt der Kündigung mitgeteilt werden.

Entschuldigung aber wenn das keine Sauerei ist, dann weiss ich auch nicht!!!!

Wenn ich einen Telefon -oder Internetanschluss bspw. bei der Telekom in einer alten Wohnung kündige, dann heisst es auch nicht, ich würde ja in eine Region umziehen wo die Telkom auch anbietet (ich bin schon mehrmals umgezogen)...

Ich sehe gleich mehrere Verstöße:

Fehlinformationen beim Verkauf.
Absichtliche Vertragstäuschung.
Aufstockung eines Einjahresvertrages auf einen zweijahresvertrag ohne Absprache mit dem Käufer.
Nachträgliche Interpretation von Generalklauseln (Sonderkündigungsrecht) zu Ungunsten des Kunden... (nur bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet).

Noch ein paar Fakten zur weiteren Klärung:

Im neuen haus ist noch kein Kabelanschluss vorhanden. Auch die einzelnen Wohnungen sind noch nicht mit Kabel angeschlossen. Die Hauseigentümer (das werden auch wir sein - Eigentumswohnung) will auch kein Kabel. Trotzdem liegt die Wohnung in einem Gebiet in das theoretisch durch Kabel versorgt werden kann. (Im Keller ist die Möglichkeit für Kanbel geschaffen).... Ändert das die Situation?

Danke nochmals
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Bubblegum
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Bubblegum »

Ich zähl mal bis zu einer Million, und dann schreib ich mal ....
(1, 2, .... , 1000000)

Eine Abweichung der Vertragslaufzeit aus Antrag und Bestätigung hätte nach Erhalt widersprochen werden müssen.
Grundsätzlich ist die erhaltene und nicht widersprochene Auftragsbestätigung beiderseits bindend.

Die Zusage der problemlosen Kündigung ist eingehalten. Die Dauer des ursprünglich bestätigten Vertragszeitraumes hat damit nichts zu tun.

Das in dem Vertrag der Begriff der Sonderkündigung aufgeführt ist, hat einen ganz einfachen Grund:
Es ist Bestandteil der AGB
8.6. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
und darüberhinaus auch gesetzlich geregelt, wonach eine nicht erbringbare Leistung nicht abgerechnet werden kann,
Allerdings auch, das dies mit Nachweis zu belegen ist. (BGB Recht der Schuldverhältnisse)

Entschuldigung aber wenn das keine Sauerei ist, dann weiss ich auch nicht!!!!
Es ist wahrlich eine Sauereri, Vertragsbestandteile nicht zu akzeptieren.
Wenn ich einen Telefon -oder Internetanschluss bspw. bei der Telekom in einer alten Wohnung kündige, dann heisst es auch nicht, ich würde ja in eine Region umziehen wo die Telkom auch anbietet (ich bin schon mehrmals umgezogen)...
Dann wird der Vertrag auch ohne weiteres in ähnlicher Form fortgeführt worden sein, so dass keine Kündigung, sondern eine Wandlöung oder Änderungskündigung erfolgt ist.

Ich sehe gleich mehrere Verstöße:

(1)Fehlinformationen beim Verkauf.
(2)Absichtliche Vertragstäuschung.
(3)Aufstockung eines Einjahresvertrages auf einen zweijahresvertrag ohne Absprache mit dem Käufer.
(4)Nachträgliche Interpretation von Generalklauseln (Sonderkündigungsrecht) zu Ungunsten des Kunden... (nur bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet).
(1) Nicht zu ermitteln
(2) Wurde alles schriftlich und nachvollziehbar zur Prüfung und Möglichkeit des Widerspruchs vorgelegt
(3) Schlampigkeit, unbestritten, aber zum Glück für beide Seiten unbedeutend - und ich würde fast darauf wetten wollen, das der falsche Bestätigungsvordruck versand wurde und es sich um einen Einjahresvertrag handelt ...
(4) Nicht erkennbar ...

-----------------------------------
Im neuen haus ist noch kein Kabelanschluss vorhanden. Auch die einzelnen Wohnungen sind noch nicht mit Kabel angeschlossen. Die Hauseigentümer (das werden auch wir sein - Eigentumswohnung) will auch kein Kabel. Trotzdem liegt die Wohnung in einem Gebiet in das theoretisch durch Kabel versorgt werden kann. (Im Keller ist die Möglichkeit für Kanbel geschaffen).... Ändert das die Situation?
Theoretisch ist die Versorgung überall möglich - auf die im Haus vorhandene Realität kommt es an.
Aber auch hier gilt: Nachweis / Bestätigung der Eigentümer erforderlich- bei fehlender Gestattung keine Fortführung des Vertrages, Sonderkündigung aus wichtigem Grund ohne Berechnung einer Mindestlaufzeit.
Björn G
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Björn G »

Bubblegum hat geschrieben:Ich zähl mal bis zu einer Million, und dann schreib ich mal ....
(1, 2, .... , 1000000)

sehr witzig! Mir ist bei diesen verbrecherischen Machenschaften von Kabel Deutschland gerade nicht zum Lachen zu Mute

Das in dem Vertrag der Begriff der Sonderkündigung aufgeführt ist, hat einen ganz einfachen Grund:
Es ist Bestandteil der AGB
8.6. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
und darüberhinaus auch gesetzlich geregelt, wonach eine nicht erbringbare Leistung nicht abgerechnet werden kann,
Allerdings auch, das dies mit Nachweis zu belegen ist. (BGB Recht der Schuldverhältnisse)

Wo wird hier hiernach auf die AGBs verwiesen??
Außerdem AGBs sind mir nie in irgendeiner Form vorgelegt worden.

Wenn ich einen Telefon -oder Internetanschluss bspw. bei der Telekom in einer alten Wohnung kündige, dann heisst es auch nicht, ich würde ja in eine Region umziehen wo die Telkom auch anbietet (ich bin schon mehrmals umgezogen)...
Dann wird der Vertrag auch ohne weiteres in ähnlicher Form fortgeführt worden sein, so dass keine Kündigung, sondern eine Wandlöung oder Änderungskündigung erfolgt ist.

Blödsinn. Ich habe doch gerade wieder meinen Telekomanschluss gekündigt ohne dass es dort irgendwelche Verweise in ähnlicher Form gab. Gleiches gilt im Übrigen auch für meinen Stromanbieter, der ja auch in der neuen Wohnung theoretisch weider anbieten könnte...
Der Vertrag von Kabel Deutschland ist nichts anderes als ein Knebelvertrag und ich wäre nicht überrascht, wenn die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht an sich schon unzulässige wäre


Ich sehe gleich mehrere Verstöße:

(1)Fehlinformationen beim Verkauf.
(2)Absichtliche Vertragstäuschung.
(3)Aufstockung eines Einjahresvertrages auf einen zweijahresvertrag ohne Absprache mit dem Käufer.
(4)Nachträgliche Interpretation von Generalklauseln (Sonderkündigungsrecht) zu Ungunsten des Kunden... (nur bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet).
(1) Nicht zu ermitteln
Was heisst hier nicht zu ermitteln, Meine Frau hat als Zeuge neben mir gesessen.

(2) Wurde alles schriftlich und nachvollziehbar zur Prüfung und Möglichkeit des Widerspruchs vorgelegt

Wie bereits erläutert, ensprechend der Information, dass eine Kündigug jederzeit bei Umzug möglich sei, lag hier auch kein Notwendigkeit eines Widerspruchs meinerseits vor. Ob nun Ein- oder Zweijahresvertrag war ja in diesem Zusammenhang egal. Der Hammer kam ja erst als ich gekündigt habe.

(3) Schlampigkeit, unbestritten, aber zum Glück für beide Seiten unbedeutend - und ich würde fast darauf wetten wollen, das der falsche Bestätigungsvordruck versand wurde und es sich um einen Einjahresvertrag handelt ...

Gut organiserter Verein.

(4) Nicht erkennbar ...

Wie so nicht. Im Vertrag wird in Zusammenhang mit dem Sonderkündigungsrecht nicht auf die AGBs verweisen.
-----------------------------------
Im neuen haus ist noch kein Kabelanschluss vorhanden. Auch die einzelnen Wohnungen sind noch nicht mit Kabel angeschlossen. Die Hauseigentümer (das werden auch wir sein - Eigentumswohnung) will auch kein Kabel. Trotzdem liegt die Wohnung in einem Gebiet in das theoretisch durch Kabel versorgt werden kann. (Im Keller ist die Möglichkeit für Kanbel geschaffen).... Ändert das die Situation?
Theoretisch ist die Versorgung überall möglich - auf die im Haus vorhandene Realität kommt es an.
Aber auch hier gilt: Nachweis / Bestätigung der Eigentümer erforderlich- bei fehlender Gestattung keine Fortführung des Vertrages, Sonderkündigung aus wichtigem Grund ohne Berechnung einer Mindestlaufzeit.
Ich bin ja selbst Eigentümer und daher ist meines Willens nach Kabelfernsehen nicht gestattet.
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Bubblegum
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Bubblegum »

Das zitieren üben wir noch -

aber bei allem geschriebenen - wenn auch im falschen Unterforum - liegt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung vor, für die ein Nachweis erforderlich ist.

Deine Äußerung zu "Machenschaften" und "Blödsinn" von Ausführungen teile ich nicht! Eine Vertragserfüllung ist nicht ausschliesslich vom Wohnort des Nutzers abhängig.
Und dass die AGB nicht bekannt sind, sorry, ich bezweifle das diese nicht als Bestandteil der Auftragsbestätigung übermittelt wurden.

Sieh zu, das die gesetzlich und vertraglich geregelten Verpflichtungen und Möglichkeiten genutzt werden, und dann steht der Kündigung wegen Umzug an nicht versorgbare Adresse nichts entgegen.
He-Du
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von He-Du »

Björn G hat geschrieben:
Ich bin ja selbst Eigentümer und daher ist meines Willens nach Kabelfernsehen nicht gestattet.
gehört dir das GANZE haus ?? dann wirste nucht drum rumkommen. Gehört dir NUR die wohnung und das haus gehört mehreren wohnungsbesitzern oder einer gesellschaft muss diese zustimmen macht sie das nicht ist kabel denke ich mal raus.
Anschluss 1: 32Mbit Internet&Telefon (HB1 + Thomson Modem) => letzte Störung 4/2014 !
Anschluss 2: 100 Mbit Internet&Telefon (FritzBox) => Keine Störung mehr seit 8.2012

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Nibelungen
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Nibelungen »

Björn - warum hast Du damals nicht den 2 Jahren wiedersprochen mit Kopie des unterschriebenen Vertrages? Sorry - aber das war Deine Nachlässigkeit.

Weiterhin kannst Du natürlich versuchen den Vertreter von damals noch zu erreichen - ihm gewaltig auf die Füße zu steigen. Ich sehe da das Problem bei ihm.

Es gibt nämlich keine "jederzeit kündbaren Verträge" für Kabel-TV, die haben mindestens (meistens) 12 Monate Kündigungsfrist (früher mal sogar 24 Monate, heute sind 12 Standard). Ganz alte Uraltverträge (als Kabel Deutschland noch anders hieß) - da gibts noch Verträge die mit 4wöchtiger Frist zum Monatsende kündbar sind. Aber das sind "Altlasten".

Schick doch ne Ummeldebestätigung hin und guck dann was passiert. Ich kann Deinen Ärger verstehen - aber Luftblasen zu brüllen hilft Dir jetzt nicht weiter. Ganz pragmatisch gehts jetzt darum dass Du aus dem Vertrag rauskommst. Vielleicht langt die Ummeldebestätigung schon.

Wenn nicht - es müßte ja ein Kabel vom Keller zu Dir in die Wohnung. Da es eine Eigentumswohnung ist gibts noch andere Eigentümer - die mögen das vll ja nicht wenn durchs Haus Kabel gezogen werden. Solche Baumaßnahmen müssen dann von der Hausverwaltung bzw. einer Eigentümerversammlung beschlossen werden - und das werden sie ganz einfach nicht.

Wenn gar nichts geht wäre es auch noch eine Möglichkeit auf eine 12monatige MLVZ zu bestehen - wie sie in Deiner Vertragskopie drinsteht. Das wären dann noch 6 Monate satt 18 die zu zahlen wären. Das mal als ungeliebte Zusatzoption.

Oder Du gehst halt zum Anwalt - das machen durchaus mehr Leute. Es kommt halt jetzt darauf an wie kampfeswillig Du bist - ein Anwalt kostet ja auch was. Im Endeffekt glaub ich ist die Ummeldebestätigung der nächste einfache Schritt und dann noch der Verkäufer von damals (so noch greifbar).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
Björn G
Newbie
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Registriert: 31.05.2009, 11:20

Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Björn G »

Danke Nibelungen, für deine sehr klaren Ausführungen.

Ich habe schon mal gecheckt, ob meine neue Wohnung in versorgtem Gebiet liegt und das tut sie. Daher glaube ich nicht, dass es mit einer Ummeldebestätigung getan ist.
Ich weiss, dass auch ich einen Fehler gemacht habe, allerdings ist die ganze Sache doch dermaßen faul, dass ich nicht verstehen kann, dass man hier Kabel noch in irgendeiner Form verteidigt (bubblegum). Ich habe vor mindestens schon einem Jahr gewusst, dass ich in diesem Jahr eine Wohnung kaufen werde. Da war doch klar, dass ich guten Wissens keinen Vertrag abschließe, der mich zu 2 Jahren Zahlung an Kabel bindet. Ich seh hier klar den tatbestand einer arglistigen Täuschung seitens des verkäufers. Den könnte ich übrigens auftreiben. Ich habe noch seine Daten.

Alles in allem geht es mir ja hier nicht allein ums geld (14€ im Monat) sondern generell ums prinzip. ich fühle mich schlichtweg betrogen, obwohl ich von Anfang an mit offenen Karten gespeilt habe.

Außerdem, ich kann weiterhin auch nach mehrfacher Prüfung meiner Unterlagen nirgendwo in einen Verweis auf "Umzug in versorgtes Gebiet" erkennen. Woraus ergibt sich das Wort für Wort? Das Sonderkündigungsrecht in den AGB sagt ja nur Kündigung aus wichtigem grund. der liegt ja klar vor.

Im neuen Haus werde ich einer von 4 Eigentümern sein. Noch ist der Kabelanschluss vom Keller nicht in die Wohnungen verlegt worden. Es besteht also immernoch eine gewisse Möglichkeit aus der Sache herauszukommen. Die Hauseigentümer werden natürlich allesamt an Kabel nicht interessiert sein. Wir ghaben die Satanlage und deren Installation ja gemeinsam bezahlt.

Die Hauseigentümerversammlung würde sich also sicher gegen Kabel entscheiden. Allerdings wie sicher ist, dass sich dann nicht trotzdem noch irgendwelche Schadensersatzkosten oder was auch immer an Kabel zahlen muss. Bei dieser ganzen Geschichte bin ich sehr skeptisch, dass es mit einem negativen Hauseigentümerbeschluss (gegen Kabel) wirklich getan ist?