schon erstaunlich, da kommt an einem Abend ein Vertreter von Kabel-Deutschland. Es hat sich hierbei um ein Haustürgeschäft gehandelt. Ich hatte dummerweise unterschrieben und hab nicht mehr daran gedacht dass ich anstelle von Kabel, DVBT habe. Aber Gott sei dank hat man ja ein Wi-derrufsrecht von 14 Tagen. Also alles soweit erledigt, per Email und per Einschreiben dort hinge-schrieben. Für mich war an dem Tag die Sache erledigt. Dann kam ein Schreibendass ich die Kun-dennummer angeben muss. Naja, ein zum anderen kam dann diese per Post und ich habe nochmals ein Widerruf gestartet (ich war noch in der 14-Tage-Frist). So und dann ging es los. Ich bekam Post von Kabeldeutschland (zwei Briefe jeweils mit selbem Datum), einmal dass der Widerruf bestätigt worden ist und einmal dass der Widerruf nicht anerkannt wurde, da es sich hierbei um kein Haus-türgeschäft sondern um ein Handelsgeschäft handelt. Da ich aber eine Widerrufsbestätigung hatte, dachte ich mir dabei nichts, vermutlich hat sich das überschnitten. Bis dann der Tag der Abbuchung von 58 EUR erfolgt ist. Ich dort angerufen und die gute Frau am Telefon meinte, dass ich Recht habe und ichschleunigst eine Bestätigung bekomme, dass ich gekündigt habe. Da war wieder die Sache für mich erledigt. 2 Wochen später bekomme ich per Post meine Mahnung (da ich bei der Bank ein Storno durchgeführt habe), dass ich zahlen soll usw. Ich also wieder angerufen und nachgefragt, da hieß es dass der Widerruf nicht bestätigt worden ist und ich soll das Geld zahlen. Da hab ich nur gesagt, dass es sich hierbei aber um 100% um ein Haustürgeschäft handelt und mein Nachbar Zeuge ist. So, also soll ich ein Schreiben fertig machen, dass es sich da um ein Haustürgeschäft handelt. Aber ich soll trotzdem zahlen. Ich meine warum sollte ich zahlen, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerufen habe und ich auch eine Widerrufsbestätigung vorliegen habe. Was kann man da noch gegen tun??? Das Schreiben mache ich fertig, aber dennoch glaub ich nicht daran dass dann Ruhe einkehrt.
HELP
und liebe Grüße
Widerruf nicht anerkannt trotz Bestätigung
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Re: Widerruf nicht anerkannt trotz Bestätigung
Sicher?kleenesteffi hat geschrieben:... Vertreter von Kabel-Deutschland. Es hat sich hierbei um ein Haustürgeschäft gehandelt....
Es gibt auch Techniker, die Verträge vermitteln dürfen - die gelten als Händler.
Es gibt auch Händler, die Leute durch die Häuser ziehen lassen (obwohl sie das eigentlich nicht dürften). Das sind Händler. Du hast einen Schriebs unterschrieben? Guck mal genau drauf; was steht denn da wegen Widerrufsrecht beim Händler?
Wenn sich KDG auf diesen Passus bezieht und ein Widerrufsrecht abstreitet, dann wars wohl ein Händler ...
kabelmensch.de
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Re: Widerruf nicht anerkannt trotz Bestätigung
Hab genau drauf geschaut. Aber ich meine nur, wenn er an der Haustür klingelt, dann ist es ein Haustürgeschäft und kein Handelsgeschäft. Ich weiß ja wovon ich rede. Und mein Nachbar kann es ja auch zu 100% bestätigen.
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Re: Widerruf nicht anerkannt trotz Bestätigung
Da kommt es auf die Rechtssprechung an was nun als Haustürgeschäft gilt und was nicht. Mach doch mal das was Kabelmensch vorgeschlagen hat:
Kabelmensch hat geschrieben:Du hast einen Schriebs unterschrieben? Guck mal genau drauf; was steht denn da wegen Widerrufsrecht beim Händler?
Wenn sich KDG auf diesen Passus bezieht und ein Widerrufsrecht abstreitet, dann wars wohl ein Händler ...
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Re: Widerruf nicht anerkannt trotz Bestätigung
Unter Haustürgeschäft versteht man alle Geschäfte und Verträge, die so zustande kamen, als hätte jemand unangemeldet und unaufgefordert plötzlich bei Ihnen geklingelt und Sie sodann zum Abschluss einer Vereinbarung gebracht.
Also alle Offerten mit denen Sie erst im Augenblick des Zusammentreffens bekannt werden und die nicht von Ihnen z.B. durch Anforderung einer Beratung initiiert sind = Haustürgeschäft.
Ob das nun ein Vertreter ein Techniker oder der Schlotfeger ist spielt keine Rolle. Auch ob dies z.B. am Arbeitsplatz oder am Strand abgeschlossen wird.
Also alle Offerten mit denen Sie erst im Augenblick des Zusammentreffens bekannt werden und die nicht von Ihnen z.B. durch Anforderung einer Beratung initiiert sind = Haustürgeschäft.
Ob das nun ein Vertreter ein Techniker oder der Schlotfeger ist spielt keine Rolle. Auch ob dies z.B. am Arbeitsplatz oder am Strand abgeschlossen wird.
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Re: Widerruf nicht anerkannt trotz Bestätigung
Refresch hat geschrieben:Unter Haustürgeschäft versteht man alle Geschäfte und Verträge, die so zustande kamen, als hätte jemand unangemeldet und unaufgefordert plötzlich bei Ihnen geklingelt und Sie sodann zum Abschluss einer Vereinbarung gebracht.
Also alle Offerten mit denen Sie erst im Augenblick des Zusammentreffens bekannt werden und die nicht von Ihnen z.B. durch Anforderung einer Beratung initiiert sind = Haustürgeschäft.
Ob das nun ein Vertreter ein Techniker oder der Schlotfeger ist spielt keine Rolle. Auch ob dies z.B. am Arbeitsplatz oder am Strand abgeschlossen wird.
Genau so ist es.
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Re: Widerruf nicht anerkannt trotz Bestätigung
Genauso ist es. Nur halten sich leider viele Handelspartner der KDG nicht daran, dass sie in ihrem Geschäft auf Kunden warten sollen.Refresch hat geschrieben:Unter Haustürgeschäft versteht man alle Geschäfte und Verträge, die so zustande kamen, als hätte jemand unangemeldet und unaufgefordert plötzlich bei Ihnen geklingelt und Sie sodann zum Abschluss einer Vereinbarung gebracht.
Also alle Offerten mit denen Sie erst im Augenblick des Zusammentreffens bekannt werden und die nicht von Ihnen z.B. durch Anforderung einer Beratung initiiert sind = Haustürgeschäft.
Da die Kaltaquise aber nicht mit deren Verträgen zugelassen ist, kommt so etwas dabei raus.
Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, war ein Handelspartner!
In dem Fall:
- nochmal (wenn möglich mit Nennung von Zeugen) an die KDG schreiben und betonen, dass es sehr wohl ein Haustürgeschäft war.
- Kontakt zu dem Händler aufnehmen und ihm unmissverständlich mitteilen, dass man im Zweifelsfall den Betrag von ihm einklagen wird.
MB-Berlin
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