Hallo,
ich hab das Kabel Deutschland Comfort Paket bestellt und
letzte Woche waren die Subunternehmer Nokia Siemens bei mir und meinten,dass im Übergabepunkt ein Stromanschluss fehlt,sowie ein Kabel in den zweiten Stock zu meiner Wohnung durch den Hohlraum verlegt werden müsste.Diesen EIngriff müsste jedoch eine Elektriker Firma übernehmen und nicht die Nokia Leute.
Daraufhin bin ich in den Kabel Deutschland SHop marschiert und wollte versichert haben,dass Kabel D die Kosten übernimmt.Nach vielen Anrufversuchen bei der Störstelle von dem KD Mitarbeiter hieß es,dass KD nur Kosten für ein Rückkanalkabel übernimmt,wenn es ein "normales" Kabel wäre,müsste ich die Kosten von ca.300-400 € tragen.Den Unterschied zwischen Rückkanalkabel und dem normalen konnte mir der nette Herr nicht mitteilen.Da jedoch ja angeblich noch ein Stromanschluss in den Übergabepunkt installiert werden muss,glaube ich nicht daran,dass ich zu KD gehen kann ,ohne mehrere hundert Euro zu bezahlen.
Kabelanschluss ist bei mir in der Wohnung gar nicht möglich,kann mir jemand weiterhelfen über die angeblich verschiedenen Kabel???
Danke im Vorraus,
Markari
Kabelverlegung vom Treppenhaus in den 2.Stock
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kabelverlegung vom Treppenhaus in den 2.Stock
Die Kabel selber übertragen die Signale in beiden Richtungen, allerdings nicht alle Verstärker, die notwendig sind, um Dämpfungen auf den Kabeln auszugleichen.
Bei TV werden nur Signale in einer Richtung übertragen. Die Verstärker müssen hierfür nicht rückkanalfähig sein.
Bei Kabel-Internet und Kabel-Phone müssen jedoch Signale in beiden Richtungen übertragen werden. Die entsprechenden Verstärker müssen dann rückkanalfähig sein.
Wenn an deinem ÜP kein Rückkanal geschaltet ist, kannst du nur Kabel-TV nutzen.
Auf der Homepage von KDG kannst du feststellen, ob Kabel-Internet bzw. Kabel-Phone an deiner Adresse verfügbar ist.
Bei TV werden nur Signale in einer Richtung übertragen. Die Verstärker müssen hierfür nicht rückkanalfähig sein.
Bei Kabel-Internet und Kabel-Phone müssen jedoch Signale in beiden Richtungen übertragen werden. Die entsprechenden Verstärker müssen dann rückkanalfähig sein.
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Re: Kabelverlegung vom Treppenhaus in den 2.Stock
Es wird sich sicher wieder wer finden, der es glaubt besser zu wissen, aber
ich bin der Meinung, daß der Subunternehmer eine Bequem-/Faulheits-Auskunft gegeben hat.
Richtig davon ist,
daß bauseits eine Steckdose am / in der Nähe des HÜP vorhanden sein muss, wenn dort ein (auch rückkanalfähiger) Verstärker gesetzt werden muss.
Die Kosten für den rückkanalfähigen Verstärker trägt KDG, wenn dieser zur Herstellung des Internetanschlusses erforderlich ist.
Falsch ist,
daß in allen Fällen ein Elektriker / eine andere Firma das zur Herstellung des Internetanschlusses erforderliche Kabel auch in den 2ten Stock legen muss.
Wenn die erstmalige Kabelverlegung nachweislich einfach und ohne Aufstemmen der Wände geht,
es sich also z. B. nur um eine "Einfädelung" handelt, dann muß das der Subunternehmer von KDG tun.
Anders sieht es aus, wenn das bereits zum Zielort vorhandene Kabel technisch untauglich ist und deshalb ausgetauscht werden muss, dies müsste dann bauseits geschehen.
Bei einer Wohnanlage / einem Mietshaus kann das ganze noch komplexer sein.
ich bin der Meinung, daß der Subunternehmer eine Bequem-/Faulheits-Auskunft gegeben hat.
Richtig davon ist,
daß bauseits eine Steckdose am / in der Nähe des HÜP vorhanden sein muss, wenn dort ein (auch rückkanalfähiger) Verstärker gesetzt werden muss.
Die Kosten für den rückkanalfähigen Verstärker trägt KDG, wenn dieser zur Herstellung des Internetanschlusses erforderlich ist.
Falsch ist,
daß in allen Fällen ein Elektriker / eine andere Firma das zur Herstellung des Internetanschlusses erforderliche Kabel auch in den 2ten Stock legen muss.
Wenn die erstmalige Kabelverlegung nachweislich einfach und ohne Aufstemmen der Wände geht,
es sich also z. B. nur um eine "Einfädelung" handelt, dann muß das der Subunternehmer von KDG tun.
Anders sieht es aus, wenn das bereits zum Zielort vorhandene Kabel technisch untauglich ist und deshalb ausgetauscht werden muss, dies müsste dann bauseits geschehen.
Bei einer Wohnanlage / einem Mietshaus kann das ganze noch komplexer sein.
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: Kabelverlegung vom Treppenhaus in den 2.Stock
Nicht ganz richtig.EdeVau hat geschrieben: Richtig davon ist,
daß bauseits eine Steckdose am / in der Nähe des HÜP vorhanden sein muss
Wenn technisch möglich, wird auch eine Steckdose installiert.
Nö.EdeVau hat geschrieben: Anders sieht es aus, wenn das bereits zum Zielort vorhandene Kabel technisch untauglich ist und deshalb ausgetauscht werden muss, dies müsste dann bauseits geschehen.
Wenn der Aufwand im Rahmen bleibt, wird auch dieses gewechselt.
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Re: Kabelverlegung vom Treppenhaus in den 2.Stock
Man muss im Norden wohnen, da sind die Jungs großzugiger
Grüße von EdeVau
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Re: Kabelverlegung vom Treppenhaus in den 2.Stock
Bei mir hat der Techniker eine "Affenschaukel" aus mehreren 3er Steckdosen hinterlassen. Kam aber auch nur weil ich selbst die Verkabelung machen wollteEdeVau hat geschrieben:Man muss im Norden wohnen, da sind die Jungs großzugiger