CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
blubbabär
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 04.02.2008, 16:26

CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von blubbabär »

Hallo,

mir ist gerade die Idee gekommen, mich einmal mit dem ganzen Problem juristisch zu beschäftigen. Allerdings sagt mir das ganze digital TV eigentlich gar nichts.

Das ist aber auch egal. Als Jurist muss man nicht unbedingt die technischen Details kennen.

Kennt hier vielleicht jemand europarechtliche Quellen zum CI? Es wäre interessant sich damit mal zu beschäftigen, denn wenn ich mehr darüber wüsste, dann könnte ich mal einen netten Brief an das Verbraucherschutzministerium (oder das für Europa und Wirtschaft schreiben).

Vielleicht kennt sich ja jemand hier mit dem europarechtlichen Hintergrund von CI wenigstens etwas aus? Ist es wirklich so, dass CI überall in Europa verbreitet ist nur in Deutschland nicht? Ist es wirklich so, dass zu CI Gesetzesmaterial (im weitesten Sinne) besteht?
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von VBE-Berlin »

Da Du Jurist bist, hier ein anderer Ansatz.

Es gibt in Deutschland einen Jugendschutz-Medienstaatsvertrag.
Dieser regelt, wann Sendungen ausgestrahlt werden dürfen.
Da in allen Digital-Angeboten der KDG Sender enthalten sind, die den Jugendschutz nur einhalten, wenn die Sendung nur über einen Jugendschutzpin aktiviert werden kann, müsste ein CI-Modul zwingend einen Jugendschutzpin beinhalten.
Diese Jugendschutzpin ist aber leider in CI-Modulen abschaltbar!
Damit wird der Jugendschutz-Medienstaatsvertrag nicht eingehalten und die KDG kann ihre Produkte darauf nicht freischalten.

Verklage also bitte Mascom, damit die Software entsprechend geändert wird.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
blubbabär
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 04.02.2008, 16:26

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von blubbabär »

Danke für die Antwort.

So einfach ist es aber nicht. Auch der "Jugendschutz Medienstaatsvertrag" muss dem Europarecht entsprechen. Tut er das nicht, wird er vom EuGH aufgehoben werden.

Der Jugendschutz spielt im Europarecht allerdings eine herausgehobene Rolle, sodass Eingriffe in die Warenverkehrs- bzw. Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit durchaus zulässig sein können. Es kann also sein, dass der Jugendschutz Medienstaatsvertrag in Ordnung ist und eine solche Einschränkung zulässig ist.

Ist das denn zwingend so, dass man den Jugendschutz bei CI-Modulen nicht gewährleisten kann? Soweit ich weiss, kann man die normalen Boxen doch auch hacken?
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von VBE-Berlin »

blubbabär hat geschrieben:Soweit ich weiss, kann man die normalen Boxen doch auch hacken?
Stimmt, bei D-Boxen gibt es alternative Software, wo sich der Jugendschutz abschalten lässt.
Die Originalsoftware erfüllt den Jugendschutz, also ist erst einmal ein Vertrag möglich.
Es sei denn, der Kunde erzählt, dass die Box modifiziert ist.

Die Firma Mascom mach mit Ihren Modulen ja auch absichtlich kein "kabel digital"- oder "sky"-Logo rauf.
Weil sie genau wissen ,dass die Anforderungen nicht erfüllt werden.

Kommt ein Modul auf den Markt, welches die Anforderungen erfüllt, dann kann auch die KDG darauf freischalten.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Balu
Newbie
Beiträge: 81
Registriert: 23.12.2008, 12:48

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von Balu »

MB-Berlin hat geschrieben: Da in allen Digital-Angeboten der KDG Sender enthalten sind, die den Jugendschutz nur einhalten, wenn die Sendung nur über einen Jugendschutzpin aktiviert werden kann, müsste ein CI-Modul zwingend einen Jugendschutzpin beinhalten.
Diese Jugendschutzpin ist aber leider in CI-Modulen abschaltbar!
Damit wird der Jugendschutz-Medienstaatsvertrag nicht eingehalten und die KDG kann ihre Produkte darauf nicht freischalten.
MB-Berlin
Das Ganze ist aber albern und bedarf Nachbesserung, einen Vertrag mit KDG darf ich erst ab 18 abschließen. Ob ich nun den Jugendschutz deaktiviere oder meinen Kindern die PIN überlasse ist letztendlich das Gleiche. In beiden Fällen kann man aus meiner Sicht KDG nicht zur Verantwortung ziehen.
blubbabär
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 04.02.2008, 16:26

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von blubbabär »

Zum Thema Jugendschutz und Sicherheit scheinen die Meinungen ja auseinander zu gehen, den Eindruck gewinnt man jedenfalls, wenn man die Begriffe "mascom" und "jugendschutz" mal bei Google eingibt.

Ich bin geneigt Dir zu glauben, dass das technisch ein Problem ist.

Bleibt die Frage, ob eine derartig beschränkend wirkende Jugendschutzregelung im Jugendschutz-Medienstaatsvertrag überhaupt europarechtlich zulässig ist. Grundsätzlich sind solche Regelungen zulässig, aber es kommt eben immer darauf an. Es wäre jedenfalls nichts ungewöhnliches, wenn die entsprechende Regelung nur dazu dienen würde nichtdeutsche Anbieter vom deutschen Markt fernzuhalten.

Guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Cassis-de- ... tscheidung

;-)
Zuletzt geändert von blubbabär am 10.11.2009, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von VBE-Berlin »

Balu hat geschrieben:Ob ich nun den Jugendschutz deaktiviere
Laut dem Jugenschutzmedienstaatsvertrag darf er aber nicht deaktivierbar sein.

Was der Kunde macht, kann der KDG, wenn sie keine Kenntnis davon hat, egal sein.
Nur verkaufen, darf sie nur konform der Gesetze und sonstigen Staatsverträge/Verordnungen.

Den eigenen minderjährigen Kindern Zugang zu Pornographie zu verschaffen ist meiner Meinung nach übrigens auch strafbar.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Knidel
Co-Admin
Co-Admin
Beiträge: 11190
Registriert: 07.05.2006, 10:06
Wohnort: Berlin
Bundesland: Berlin

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von Knidel »

Hinsichtlich Jugendschutz:
MB-Berlin hat geschrieben:Kommt ein Modul auf den Markt, welches die Anforderungen erfüllt, dann kann auch die KDG darauf freischalten.
Wenn es wirklich so einfach wäre, dann hätte Mascom oder eine andere Firma schon längst entsprechende Module auf den Markt gebracht.
KDG hat an CI generell kein Interesse. Mascom hatte doch mal an die KDG-Zentrale ein paar ihrer Module geschickt, damit die KDG-Manager sehen, wie einfach alles geht. KDG hat die Module aber wieder zurückgeschickt.
Kabel Deutschland erhält AlphaCrypt CI-Module für kundenfreundlichen Feldtest
KDG: "Wir werden die Alphacrypt-CI-Module an Mascom zurücksenden"

Der Jugendschutz dient hier nur als Vorwand. Tatsächlich können auch CI-Module die Anforderungen an den Jugendschutz erfüllen. Es geht aber um Kopierschutz und andere Gängelungen. Daher will KDG CI+ einführen.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von VBE-Berlin »

Knidel hat geschrieben:Mascom hatte doch mal an die KDG-Zentrale ein paar ihrer Module geschickt, damit die KDG-Manager sehen, wie einfach alles geht. KDG hat die Module aber wieder zurückgeschickt.
Kabel Deutschland erhält AlphaCrypt CI-Module für kundenfreundlichen Feldtest
KDG: "Wir werden die Alphacrypt-CI-Module an Mascom zurücksenden"
Ganz einfach: diese Module erfüllten nicht den Jugendschutz.
KDG zertifiziert auch nichts! Wenn eine Firma allse erfüllt, kann sie das Logo selbst drauf kleben. Fertig!
Was sollte die KDG also mit den Modulen?
Das war reines Marketinggehabe von Mascom.
Knidel hat geschrieben:Tatsächlich können auch CI-Module die Anforderungen an den Jugendschutz erfüllen.
Natürlich können sie.
Es gibt aber keines zu kaufen, was das auch macht!

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
blubbabär
Newbie
Beiträge: 14
Registriert: 04.02.2008, 16:26

Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von blubbabär »

Knidel hat geschrieben:Der Jugendschutz dient hier nur als Vorwand. Tatsächlich können auch CI-Module die Anforderungen an den Jugendschutz erfüllen. Es geht aber um Kopierschutz und andere Gängelungen. Daher will KDG CI+ einführen.
Den Verdacht habe ich auch. Obwohl KD ja geantwortet hat, dass Mascom den Zertifizierungsweg einhalten muss. Und schaut man auf die Mascom Homepage, dann sieht man das Mascom den Vertrieb der Alphacrypt Karten eingestellt hat, weil es sich um ein patentrechtliches Problem handelte.

Was ich vermute:

KD hat begriffen, dass sich der Jugendschutz nicht länger als Hinderungsgrund halten lässt, weil Mascom das hinbekommt. Also haben sie sich an den Patentinhaber gewandt und die haben Mascom gedroht. Daraufhin hat Mascom Angst bekommen und einem Vergleich zugestimmt.

Jetzt bietet Mascom die Firmware nicht mehr an, um keinen Schadenersatz leisten zu müssen.

Dann scheitert es jetzt an den Patenten und nicht mehr am Jugendschutz. Patente sollten aber eigentlich kein Problem sein, solange man die Lizenzkosten zahlt.

Es wäre nur dann ein Problem, wenn die Lizenzkosten für Mascom willkürlich hoch gesetzt würden. An dieser Stelle ist natürlich die EU-Kommission gefragt. Die haben ja die Mittel, um das aufzuklären.
Zuletzt geändert von blubbabär am 10.11.2009, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.