CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
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CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Hallo,
mir ist gerade die Idee gekommen, mich einmal mit dem ganzen Problem juristisch zu beschäftigen. Allerdings sagt mir das ganze digital TV eigentlich gar nichts.
Das ist aber auch egal. Als Jurist muss man nicht unbedingt die technischen Details kennen.
Kennt hier vielleicht jemand europarechtliche Quellen zum CI? Es wäre interessant sich damit mal zu beschäftigen, denn wenn ich mehr darüber wüsste, dann könnte ich mal einen netten Brief an das Verbraucherschutzministerium (oder das für Europa und Wirtschaft schreiben).
Vielleicht kennt sich ja jemand hier mit dem europarechtlichen Hintergrund von CI wenigstens etwas aus? Ist es wirklich so, dass CI überall in Europa verbreitet ist nur in Deutschland nicht? Ist es wirklich so, dass zu CI Gesetzesmaterial (im weitesten Sinne) besteht?
mir ist gerade die Idee gekommen, mich einmal mit dem ganzen Problem juristisch zu beschäftigen. Allerdings sagt mir das ganze digital TV eigentlich gar nichts.
Das ist aber auch egal. Als Jurist muss man nicht unbedingt die technischen Details kennen.
Kennt hier vielleicht jemand europarechtliche Quellen zum CI? Es wäre interessant sich damit mal zu beschäftigen, denn wenn ich mehr darüber wüsste, dann könnte ich mal einen netten Brief an das Verbraucherschutzministerium (oder das für Europa und Wirtschaft schreiben).
Vielleicht kennt sich ja jemand hier mit dem europarechtlichen Hintergrund von CI wenigstens etwas aus? Ist es wirklich so, dass CI überall in Europa verbreitet ist nur in Deutschland nicht? Ist es wirklich so, dass zu CI Gesetzesmaterial (im weitesten Sinne) besteht?
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- ehemals MB-Berlin
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Da Du Jurist bist, hier ein anderer Ansatz.
Es gibt in Deutschland einen Jugendschutz-Medienstaatsvertrag.
Dieser regelt, wann Sendungen ausgestrahlt werden dürfen.
Da in allen Digital-Angeboten der KDG Sender enthalten sind, die den Jugendschutz nur einhalten, wenn die Sendung nur über einen Jugendschutzpin aktiviert werden kann, müsste ein CI-Modul zwingend einen Jugendschutzpin beinhalten.
Diese Jugendschutzpin ist aber leider in CI-Modulen abschaltbar!
Damit wird der Jugendschutz-Medienstaatsvertrag nicht eingehalten und die KDG kann ihre Produkte darauf nicht freischalten.
Verklage also bitte Mascom, damit die Software entsprechend geändert wird.
MB-Berlin
Es gibt in Deutschland einen Jugendschutz-Medienstaatsvertrag.
Dieser regelt, wann Sendungen ausgestrahlt werden dürfen.
Da in allen Digital-Angeboten der KDG Sender enthalten sind, die den Jugendschutz nur einhalten, wenn die Sendung nur über einen Jugendschutzpin aktiviert werden kann, müsste ein CI-Modul zwingend einen Jugendschutzpin beinhalten.
Diese Jugendschutzpin ist aber leider in CI-Modulen abschaltbar!
Damit wird der Jugendschutz-Medienstaatsvertrag nicht eingehalten und die KDG kann ihre Produkte darauf nicht freischalten.
Verklage also bitte Mascom, damit die Software entsprechend geändert wird.
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Danke für die Antwort.
So einfach ist es aber nicht. Auch der "Jugendschutz Medienstaatsvertrag" muss dem Europarecht entsprechen. Tut er das nicht, wird er vom EuGH aufgehoben werden.
Der Jugendschutz spielt im Europarecht allerdings eine herausgehobene Rolle, sodass Eingriffe in die Warenverkehrs- bzw. Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit durchaus zulässig sein können. Es kann also sein, dass der Jugendschutz Medienstaatsvertrag in Ordnung ist und eine solche Einschränkung zulässig ist.
Ist das denn zwingend so, dass man den Jugendschutz bei CI-Modulen nicht gewährleisten kann? Soweit ich weiss, kann man die normalen Boxen doch auch hacken?
So einfach ist es aber nicht. Auch der "Jugendschutz Medienstaatsvertrag" muss dem Europarecht entsprechen. Tut er das nicht, wird er vom EuGH aufgehoben werden.
Der Jugendschutz spielt im Europarecht allerdings eine herausgehobene Rolle, sodass Eingriffe in die Warenverkehrs- bzw. Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit durchaus zulässig sein können. Es kann also sein, dass der Jugendschutz Medienstaatsvertrag in Ordnung ist und eine solche Einschränkung zulässig ist.
Ist das denn zwingend so, dass man den Jugendschutz bei CI-Modulen nicht gewährleisten kann? Soweit ich weiss, kann man die normalen Boxen doch auch hacken?
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- ehemals MB-Berlin
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Stimmt, bei D-Boxen gibt es alternative Software, wo sich der Jugendschutz abschalten lässt.blubbabär hat geschrieben:Soweit ich weiss, kann man die normalen Boxen doch auch hacken?
Die Originalsoftware erfüllt den Jugendschutz, also ist erst einmal ein Vertrag möglich.
Es sei denn, der Kunde erzählt, dass die Box modifiziert ist.
Die Firma Mascom mach mit Ihren Modulen ja auch absichtlich kein "kabel digital"- oder "sky"-Logo rauf.
Weil sie genau wissen ,dass die Anforderungen nicht erfüllt werden.
Kommt ein Modul auf den Markt, welches die Anforderungen erfüllt, dann kann auch die KDG darauf freischalten.
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Das Ganze ist aber albern und bedarf Nachbesserung, einen Vertrag mit KDG darf ich erst ab 18 abschließen. Ob ich nun den Jugendschutz deaktiviere oder meinen Kindern die PIN überlasse ist letztendlich das Gleiche. In beiden Fällen kann man aus meiner Sicht KDG nicht zur Verantwortung ziehen.MB-Berlin hat geschrieben: Da in allen Digital-Angeboten der KDG Sender enthalten sind, die den Jugendschutz nur einhalten, wenn die Sendung nur über einen Jugendschutzpin aktiviert werden kann, müsste ein CI-Modul zwingend einen Jugendschutzpin beinhalten.
Diese Jugendschutzpin ist aber leider in CI-Modulen abschaltbar!
Damit wird der Jugendschutz-Medienstaatsvertrag nicht eingehalten und die KDG kann ihre Produkte darauf nicht freischalten.
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Zum Thema Jugendschutz und Sicherheit scheinen die Meinungen ja auseinander zu gehen, den Eindruck gewinnt man jedenfalls, wenn man die Begriffe "mascom" und "jugendschutz" mal bei Google eingibt.
Ich bin geneigt Dir zu glauben, dass das technisch ein Problem ist.
Bleibt die Frage, ob eine derartig beschränkend wirkende Jugendschutzregelung im Jugendschutz-Medienstaatsvertrag überhaupt europarechtlich zulässig ist. Grundsätzlich sind solche Regelungen zulässig, aber es kommt eben immer darauf an. Es wäre jedenfalls nichts ungewöhnliches, wenn die entsprechende Regelung nur dazu dienen würde nichtdeutsche Anbieter vom deutschen Markt fernzuhalten.
Guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Cassis-de- ... tscheidung
Ich bin geneigt Dir zu glauben, dass das technisch ein Problem ist.
Bleibt die Frage, ob eine derartig beschränkend wirkende Jugendschutzregelung im Jugendschutz-Medienstaatsvertrag überhaupt europarechtlich zulässig ist. Grundsätzlich sind solche Regelungen zulässig, aber es kommt eben immer darauf an. Es wäre jedenfalls nichts ungewöhnliches, wenn die entsprechende Regelung nur dazu dienen würde nichtdeutsche Anbieter vom deutschen Markt fernzuhalten.
Guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Cassis-de- ... tscheidung
Zuletzt geändert von blubbabär am 10.11.2009, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Laut dem Jugenschutzmedienstaatsvertrag darf er aber nicht deaktivierbar sein.Balu hat geschrieben:Ob ich nun den Jugendschutz deaktiviere
Was der Kunde macht, kann der KDG, wenn sie keine Kenntnis davon hat, egal sein.
Nur verkaufen, darf sie nur konform der Gesetze und sonstigen Staatsverträge/Verordnungen.
Den eigenen minderjährigen Kindern Zugang zu Pornographie zu verschaffen ist meiner Meinung nach übrigens auch strafbar.
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Hinsichtlich Jugendschutz:
KDG hat an CI generell kein Interesse. Mascom hatte doch mal an die KDG-Zentrale ein paar ihrer Module geschickt, damit die KDG-Manager sehen, wie einfach alles geht. KDG hat die Module aber wieder zurückgeschickt.
Kabel Deutschland erhält AlphaCrypt CI-Module für kundenfreundlichen Feldtest
KDG: "Wir werden die Alphacrypt-CI-Module an Mascom zurücksenden"
Der Jugendschutz dient hier nur als Vorwand. Tatsächlich können auch CI-Module die Anforderungen an den Jugendschutz erfüllen. Es geht aber um Kopierschutz und andere Gängelungen. Daher will KDG CI+ einführen.
Wenn es wirklich so einfach wäre, dann hätte Mascom oder eine andere Firma schon längst entsprechende Module auf den Markt gebracht.MB-Berlin hat geschrieben:Kommt ein Modul auf den Markt, welches die Anforderungen erfüllt, dann kann auch die KDG darauf freischalten.
KDG hat an CI generell kein Interesse. Mascom hatte doch mal an die KDG-Zentrale ein paar ihrer Module geschickt, damit die KDG-Manager sehen, wie einfach alles geht. KDG hat die Module aber wieder zurückgeschickt.
Kabel Deutschland erhält AlphaCrypt CI-Module für kundenfreundlichen Feldtest
KDG: "Wir werden die Alphacrypt-CI-Module an Mascom zurücksenden"
Der Jugendschutz dient hier nur als Vorwand. Tatsächlich können auch CI-Module die Anforderungen an den Jugendschutz erfüllen. Es geht aber um Kopierschutz und andere Gängelungen. Daher will KDG CI+ einführen.
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Ganz einfach: diese Module erfüllten nicht den Jugendschutz.Knidel hat geschrieben:Mascom hatte doch mal an die KDG-Zentrale ein paar ihrer Module geschickt, damit die KDG-Manager sehen, wie einfach alles geht. KDG hat die Module aber wieder zurückgeschickt.
Kabel Deutschland erhält AlphaCrypt CI-Module für kundenfreundlichen Feldtest
KDG: "Wir werden die Alphacrypt-CI-Module an Mascom zurücksenden"
KDG zertifiziert auch nichts! Wenn eine Firma allse erfüllt, kann sie das Logo selbst drauf kleben. Fertig!
Was sollte die KDG also mit den Modulen?
Das war reines Marketinggehabe von Mascom.
Natürlich können sie.Knidel hat geschrieben:Tatsächlich können auch CI-Module die Anforderungen an den Jugendschutz erfüllen.
Es gibt aber keines zu kaufen, was das auch macht!
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Den Verdacht habe ich auch. Obwohl KD ja geantwortet hat, dass Mascom den Zertifizierungsweg einhalten muss. Und schaut man auf die Mascom Homepage, dann sieht man das Mascom den Vertrieb der Alphacrypt Karten eingestellt hat, weil es sich um ein patentrechtliches Problem handelte.Knidel hat geschrieben:Der Jugendschutz dient hier nur als Vorwand. Tatsächlich können auch CI-Module die Anforderungen an den Jugendschutz erfüllen. Es geht aber um Kopierschutz und andere Gängelungen. Daher will KDG CI+ einführen.
Was ich vermute:
KD hat begriffen, dass sich der Jugendschutz nicht länger als Hinderungsgrund halten lässt, weil Mascom das hinbekommt. Also haben sie sich an den Patentinhaber gewandt und die haben Mascom gedroht. Daraufhin hat Mascom Angst bekommen und einem Vergleich zugestimmt.
Jetzt bietet Mascom die Firmware nicht mehr an, um keinen Schadenersatz leisten zu müssen.
Dann scheitert es jetzt an den Patenten und nicht mehr am Jugendschutz. Patente sollten aber eigentlich kein Problem sein, solange man die Lizenzkosten zahlt.
Es wäre nur dann ein Problem, wenn die Lizenzkosten für Mascom willkürlich hoch gesetzt würden. An dieser Stelle ist natürlich die EU-Kommission gefragt. Die haben ja die Mittel, um das aufzuklären.
Zuletzt geändert von blubbabär am 10.11.2009, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.