Wegen eines Todesfalles , bin ich gerade dabei mein Haus zu verkaufen. Nun gibt es schon zahlreiche Interessen für mein Haus und die wären natürlich an einer Übernahme der Verträge von KD interessiert (Kabel-TV-Digital und das Comfort-Paket 32000/2000), damit bei der Haus-Übernahme im Februar 2010 alles einwandfrei läuft. Zwar wurden meine Emailanfragen innerhalb von 12 Stunden beantwortet, aber es wurde nicht auf die Anfrage eingegangen. Auf meine zweite Emailanfragem bekam ich zur Antwort, das die Anfage diesmal an die Experten von KD weitergeleitet wurde. Die Experten haben es sich einfach gemacht und mir heute schriftlich die Kündigung meiner sämtlichen Kabel Deutschland Produkte zum Dezember 2010 bestätigt.
Wie sieht das denn mit der Zahlung aus der restlichen Beträge für den Kabelanschluss und das Internet aus. Ich bleibe nämlich nicht in Deutschland, sondern werde nach England oder Schweden ziehen.
Was soll ich mit den ganzen Sachen von KD machen, wenn ich das Haus verkaufe und die Verträge ersteinmal nicht gekündigt werden können. Soll ich alles selbst ausbauen, den HÜB, den Verstärker, die Multimediabuchse, das Modem, den Receiver mit Smartcard , dann alles in eine große Kiste packen und dann zu KD schicken. Tue ich dies nicht, so würde der neue Käufer auf meine Kosten noch bis Ende 2010 die KD-Produkte nutzen.
Gibt es in diesem speziellen Fall kein Sonderkündigungsrecht , oder doch eine Möglichkeit, das die neuen Käufer die Verträge übernehmen können.
Verträge können nicht übernommen werden
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Verträge können nicht übernommen werden
Vertragsübernahmen im Todesfall wird bei KDG nur bei direktem Verwandschaftsverhältnis durchgeführt.
Andernfalls werden die Verträge gekündigt.
Für das dann natürlich bestehende Sonderkündigungsrecht erwartet KDG die Vorlage der Sterbeurkunde des Vertragspartners
Edit:
Mich nochmal an die anderen Beiträge des TE erinnert, und da taucht das Problem auf, das der vorzeitige Kündigungsgrund nicht der Todesfall des VP sondern der Verkauf ist.
Bei bereits durchgeführtem Verkauf hatz KDG eine Kopie des Grundbucheintrages oder auch des Kaufvertrages als Grundlage für eine (kostenneutrale) vorzeitge Beendigung anerkannt.
Da die allerdings noch nicht vorliegen kann, wird die Inanspruchnahme einer Sonderkündigung schwierig.
Bei vorliegen eines Folgevertrages oder zumindest einer Interessentenanfrage für die Adresse durch den neuen Eigentümer kann da was erreicht werden.
Andernfalls werden die Verträge gekündigt.
Für das dann natürlich bestehende Sonderkündigungsrecht erwartet KDG die Vorlage der Sterbeurkunde des Vertragspartners
Edit:
Mich nochmal an die anderen Beiträge des TE erinnert, und da taucht das Problem auf, das der vorzeitige Kündigungsgrund nicht der Todesfall des VP sondern der Verkauf ist.
Bei bereits durchgeführtem Verkauf hatz KDG eine Kopie des Grundbucheintrages oder auch des Kaufvertrages als Grundlage für eine (kostenneutrale) vorzeitge Beendigung anerkannt.
Da die allerdings noch nicht vorliegen kann, wird die Inanspruchnahme einer Sonderkündigung schwierig.
Bei vorliegen eines Folgevertrages oder zumindest einer Interessentenanfrage für die Adresse durch den neuen Eigentümer kann da was erreicht werden.
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Re: Verträge können nicht übernommen werden
Ja, das mit dem Grundbucheintrag ist auch noch eine Idee.
Aber man muss nun bei KD vorsichtig sein, mit Emalanfragen. Selbst wenn im Betreff steht - Anfrage, wenn?, wird so eine Anfrage neuerdings schon als Kündigsantrag gewertet. Denn die Verträge habe ich noch gar nicht gekündigt, sondern erst einmal nur angefragt, ob diese Überschrieben werden können.
Aber man muss nun bei KD vorsichtig sein, mit Emalanfragen. Selbst wenn im Betreff steht - Anfrage, wenn?, wird so eine Anfrage neuerdings schon als Kündigsantrag gewertet. Denn die Verträge habe ich noch gar nicht gekündigt, sondern erst einmal nur angefragt, ob diese Überschrieben werden können.
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Re: Verträge können nicht übernommen werden
Ich hab mir die Sache nochmals überlegt und werde nach dem Hausverkauf im Februar 2010, mir eine Wohnung noch bis Ende 2010 in Berlin nehmen.
Laut Verfügbarkeitscheck, ist an der einen möglichen neuen Adresse alles von KD verfügbar, so das ich meine Verträge bis Dezember dort weiterführen könnte. An der zweiten neuen Adresse, wäre kein Produkt von KD möglich, da die im Anschlussbereich von Telecolumbus liegt
Doch wie sieht das mit den Kosten aus? Entstehen eigentlich durch die Weiterführung der Verträge an einer neuen Adresse irgendwelche Kosten für mich ( Abbau der Anlage im alten Haus, Installation in der neuen Wohnung ) und wie sieht das mit der Vertragslaufzeit aus? Diese ist ja von KD zum Dezember 2010 schriftlich bestätigt worden und müsste doch dann auch für die neue Adresse gelten?
Ich vermute aber mal, das es am besten wäre, ich würde die Wohnung nehmen, die nicht von KD bedient werden kann und ich so ein Sonderkündigungsrecht hätte, um sofort aus den Verträgen zu kommen.
Mal sehen, was KD mir auf meine Email diesbezüglich antwortet.