Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Ich habe seit seit 1997 Kabelanschluss über Kabel Deutschland GmbH und habe mir vor 4 oder 5 Jahren Kabel Digital Home bestellt. Es klappte mit der Qualität, Abrechnung und der Zusendung Receiver und Smartcard eigentlich alles, kein Grund zur Beanstandung ..... bis ich mir erlaubte, zu kündigen.
Da ich in meinen Unterlagen die AGBs und die Vertragsdaten von damals nicht mehr hatte, rief ich bei Kabel Deutschland an und bat, mir meinen nächstmöglichen Kündigungstermin für das Gesamtpaket zu benennen (Ergebnis 31.07.2009). Ok, dachte ich, Kündigung bereits im Mai geschrieben, sicher ist sicher, Kündigungsbestätigung erhalten mit dem Hinweis, dass ich bis zum 31. 07. 2008 den Receiver einschl. Smartcard an nachfolgend aufgeführte Anschrift zu senden hatte, auch kein Problem....
Gestern erhielt ich eine Rechnung über 67,- € von Kabel Deutschland, gleich dort angerufen, was das soll. Da teilte mir die Mitarbeiterin von Kabel mit, dass es quasi eine "Vertragsstrafe" wäre, da ich ja Kabel Digital noch bis Jahresende hätte. Hallo? Ich weiß jetzt ehrlich nicht, wie ich mich verhalten soll. Rein von meinem Rechtsempfinden her ist die akzeptierte Kündigung mit der Rückforderung des Receivers und Smartcard auch gleichzeitig die Kündigung von Kabel Digital Home, oder man hätte mich darauf hinweisen müssen, dass die Laufzeit für das Zusatzpaket Digital erst zum Jahresende endet und auch zu diesem Zeitpunkt Receiver und Smartcard zurückfordern müssen.
Beim genaueren Lesen der Kündigungsbestigung (1 1/2 Seiten) steht natürlich so ganz nebenbei, dass anfallenden Restkosten in einer Summe nachgefordert werden, worunter ich mir ja nix weiter vorstellen konnte, da ich meine Rechnungen ja immer laufend bezahlt hatte. Nun bin ich schlauer, grummel!
Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen mit Kabel Deutschland?
Da ich in meinen Unterlagen die AGBs und die Vertragsdaten von damals nicht mehr hatte, rief ich bei Kabel Deutschland an und bat, mir meinen nächstmöglichen Kündigungstermin für das Gesamtpaket zu benennen (Ergebnis 31.07.2009). Ok, dachte ich, Kündigung bereits im Mai geschrieben, sicher ist sicher, Kündigungsbestätigung erhalten mit dem Hinweis, dass ich bis zum 31. 07. 2008 den Receiver einschl. Smartcard an nachfolgend aufgeführte Anschrift zu senden hatte, auch kein Problem....
Gestern erhielt ich eine Rechnung über 67,- € von Kabel Deutschland, gleich dort angerufen, was das soll. Da teilte mir die Mitarbeiterin von Kabel mit, dass es quasi eine "Vertragsstrafe" wäre, da ich ja Kabel Digital noch bis Jahresende hätte. Hallo? Ich weiß jetzt ehrlich nicht, wie ich mich verhalten soll. Rein von meinem Rechtsempfinden her ist die akzeptierte Kündigung mit der Rückforderung des Receivers und Smartcard auch gleichzeitig die Kündigung von Kabel Digital Home, oder man hätte mich darauf hinweisen müssen, dass die Laufzeit für das Zusatzpaket Digital erst zum Jahresende endet und auch zu diesem Zeitpunkt Receiver und Smartcard zurückfordern müssen.
Beim genaueren Lesen der Kündigungsbestigung (1 1/2 Seiten) steht natürlich so ganz nebenbei, dass anfallenden Restkosten in einer Summe nachgefordert werden, worunter ich mir ja nix weiter vorstellen konnte, da ich meine Rechnungen ja immer laufend bezahlt hatte. Nun bin ich schlauer, grummel!
Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen mit Kabel Deutschland?
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Hier ist die vom Menschenverstand nicht nachvollziehbare Verbindung von Verträgen bei unterschiedlichen Laufzeiten und damit verbundenen abweichenden Kündigungsterminen.
Dies hätte aber bei der Nachfrage schon mitgeteilt werden müssen - auch wenn es die Situation nicht verändert hätte.
Leider aber auch hier der "Rückpass" an uns Kunden:
Und was "so ganz nebenbei" betrifft: Diese Info über die Gesamtberechnung steht nicht als Fußnote oder kleingedruckt in diesen (Standard-)Bestätigungssschreiben.
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Prima wär´ es von KDG, wenn diese auf anderen Verträgen basierende Zusatzleistungen ähnlich der Telefonoptionen kürzere Laufzeiten hätte - aber irgendwo hatte ich das schon mal von mir gegeben ...
Dies hätte aber bei der Nachfrage schon mitgeteilt werden müssen - auch wenn es die Situation nicht verändert hätte.
Leider aber auch hier der "Rückpass" an uns Kunden:
-Da ich in meinen Unterlagen die AGBs und die Vertragsdaten von damals nicht mehr hatte
-Beim genaueren Lesen der Kündigungsbestigung
Und was "so ganz nebenbei" betrifft: Diese Info über die Gesamtberechnung steht nicht als Fußnote oder kleingedruckt in diesen (Standard-)Bestätigungssschreiben.
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Prima wär´ es von KDG, wenn diese auf anderen Verträgen basierende Zusatzleistungen ähnlich der Telefonoptionen kürzere Laufzeiten hätte - aber irgendwo hatte ich das schon mal von mir gegeben ...
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
hm es stand nicht unter kleingedruckt, da hast du recht.
aber was ich mit solch allgemeinem satz anfangen sollte, war mir bis dahin auch nicht klar.
also muss ich wohl zahlen oder?
aber was ich mit solch allgemeinem satz anfangen sollte, war mir bis dahin auch nicht klar.
also muss ich wohl zahlen oder?
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Ich habe ähnliche Erfahrungen mit KDG gemacht.
Ich hatte aber schriftlich "zum nächstmöglichen Termin" gekündigt. Der wurde mir genannt, aber Beträge weiterhin von meinem Konto abgebucht, die ich dann storniert habe.
Mit der Rückforderung der Smartcards zu einem bestimmten Termin seitens KDG ist m.E. das Vertragsverhältnis zu diesem Termin beendet.
Das hat KDG dann schliesslich auch akzeptiert.
Ich hatte aber schriftlich "zum nächstmöglichen Termin" gekündigt. Der wurde mir genannt, aber Beträge weiterhin von meinem Konto abgebucht, die ich dann storniert habe.
Mit der Rückforderung der Smartcards zu einem bestimmten Termin seitens KDG ist m.E. das Vertragsverhältnis zu diesem Termin beendet.
Das hat KDG dann schliesslich auch akzeptiert.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Was aber leider die Berechnung auf Grund vereinbarter Laufzeit nicht ändert.Mit der Rückforderung der Smartcards zu einem bestimmten Termin seitens KDG ist m.E. das Vertragsverhältnis zu diesem Termin beendet.
Das hat KDG dann schliesslich auch akzeptiert.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Das sehe ich anders.Bubblegum hat geschrieben: Was aber leider die Berechnung auf Grund vereinbarter Laufzeit nicht ändert.
Die Laufzeit wurde auf Veranlassung von KDG verändert.
Sonst bestand kein Grund die Hardware zurückzufordern und bei Überschreitung der Fristen weitere Gebühren geltend zu machen.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Über die Rechtmäßigkeit von Berechnungen einer vereinbarten Laufzeit oder deren Höhe bei nicht möglicher Nutzung durch den bisherigen Vertragsnehmer müssen sich unsere Rechtsgelehrten den Kopf zerbrechen.
Tatsache aber ist, das ich bei Auszug aus meiner Mietwohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist trotzdem zur Mietzahlung bis Ende des Vertragsverhältnisses verpflichtet bin. Dazu gibt es bereits im Netz zu findende Urteilssprechungen, die grundsätzlich auch hier anwendbar sind.
Gibt noch weitere Situationen, wo man zahlen muß ohne es zu nutzen bzw. nutzen zu können.
Grundsätzlich ursächlich m.E : Die entstehenden unterschiedlichen Lauf- und Kündigungszeiten und die ohne gesonderte Begrenzung der Berechnung in diesen Fällen ... Aber hatten wir schon ... Nur gibt es da keine mir bekannte gesetzliche Regelung die das Verfahren der KDG und anderen Dienstleistern als nicht rechtskonform beschreibt.
Tatsache aber ist, das ich bei Auszug aus meiner Mietwohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist trotzdem zur Mietzahlung bis Ende des Vertragsverhältnisses verpflichtet bin. Dazu gibt es bereits im Netz zu findende Urteilssprechungen, die grundsätzlich auch hier anwendbar sind.
Gibt noch weitere Situationen, wo man zahlen muß ohne es zu nutzen bzw. nutzen zu können.
Stimmt nicht, denn KDG hat die Kündigung abweichend zu der vereinbarten Vertragsdauer nicht verlangt ...Die Laufzeit wurde auf Veranlassung von KDG verändert.
Grundsätzlich ursächlich m.E : Die entstehenden unterschiedlichen Lauf- und Kündigungszeiten und die ohne gesonderte Begrenzung der Berechnung in diesen Fällen ... Aber hatten wir schon ... Nur gibt es da keine mir bekannte gesetzliche Regelung die das Verfahren der KDG und anderen Dienstleistern als nicht rechtskonform beschreibt.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Was genau hat dir KD denn geschrieben? "Wir beenden das Vertragsverhältnis zu dem von Ihnen gewünschten Termin"? Oder haben sie dir lediglich einen in der Zukunft liegenden Termin genannt und bis dann weiter abgebucht?Fabian hat geschrieben:Ich hatte aber schriftlich "zum nächstmöglichen Termin" gekündigt. Der wurde mir genannt, aber Beträge weiterhin von meinem Konto abgebucht, die ich dann storniert habe.
Tja, das ist so eine Sache. Wie ist denn die Rückforderung erfolgt? "Senden Sie uns bitte die Smartcard sofort zurück"? Oder "senden Sie die Smartcart bitte unverzüglich nach Beendigung des Vertrages zurück"? Falls die Karte zu sofort zurückverlangt wurde, könnte man darin eventuell(!) eine implizite vorzeitige Vertragsbeendigung sehen. Aber da sollen sich besser die Juristen die Köpfe zerbrechen.Fabian hat geschrieben:Mit der Rückforderung der Smartcards zu einem bestimmten Termin seitens KDG ist m.E. das Vertragsverhältnis zu diesem Termin beendet.
Das hat KDG dann schliesslich auch akzeptiert.
Ansonsten ist es so, wie schon geschrieben: wenn du freiwillig vorzeitig die Karte zurückgibst, ändert das nichts an der Zahlungspflicht, ganz ähnlich wie bei der Rückgabe einer Mietwohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Aber bestätigt und die Smartcards zurückgefordert.Bubblegum hat geschrieben:Stimmt nicht, denn KDG hat die Kündigung abweichend zu der vereinbarten Vertragsdauer nicht verlangt ...Die Laufzeit wurde auf Veranlassung von KDG verändert.
Wenn KDG die Absicht hatte, bis zum Ende des Jahres noch Gebühren zu erheben, wäre m.E. die Rückforderung vertragswidrig gewesen.
Ich nehme deshalb an, dass sie erst später festgestellt haben, dass sie sich bei der Terminangabe geirrt haben.
Für diesen Irrtum muss aber nicht unbedingt der Kunde haften.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Nun noch mal bitte konkret: was genau hat dir KD hinsichtlich des Beendigungstermins geschrieben?
Wenn man dir beispielsweise schriftlich bestätigt hat "wir beenden Ihren Vertrag zum 31. Juli 2009", dann wäre das auch verbindlich und kann später nicht einfach rückgängig gemacht werden. In diesem Fall müßtest du auch nach diesem Datum nichts mehr zahlen. Liegt dir so eine Aussage vor?
Wenn man dir beispielsweise schriftlich bestätigt hat "wir beenden Ihren Vertrag zum 31. Juli 2009", dann wäre das auch verbindlich und kann später nicht einfach rückgängig gemacht werden. In diesem Fall müßtest du auch nach diesem Datum nichts mehr zahlen. Liegt dir so eine Aussage vor?