Rücklastschriftgebühr

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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Bubblegum
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Bubblegum »

Die Berechnung ist laut TE ja nu bereits erledigt. Aber nu würd mich noch folgendes interessieren:
Wer unberechtigt von einem Konto Geld abbucht, muss selbstverständlich die Gebühren für die Rücklastschrift bezahlen.
- Welchen Hinweis trägt die zugegangene Kündigungsbestätigung?
- Wann erfolgte die Abbuchung?
RondoNW
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von RondoNW »

Bubblegum hat geschrieben:
Nein, hier wird versucht, die von KDG verursachten Kosten(...)
Wer hat die Rücklastschrift veranlasst? KDG ? NEIN!

Es wird Zeit, dass KDG sich der eigenen Preisliste mal bewußt wird und statt der 3,70 € die 7,50 € in Rechnung stellt.
So manch ander berechnet sowas mit über 10 Euro ...

Lol, also da sieht man echt die absolute KD-Brille ohne die man eine solche Ansicht wohl kaum vertreten kann :fingerzeig:

Selbstverständlich hat KD die Kosten verursacht indem sie eine ungerechtfertigte Abbuchung von einem Kundenkonto getätigt haben !
Und jeder Kunde ist VERPFLICHTET in regelmässigen Abständen seine Kontoauszüge zu kontrollieren und ungerechtfertigte Abbuchungen möglichst umgehend zurückbuchen zu lassen.
Es gibt nicht den geringsten Grund mit einer Rückbuchung erstmal 4 Wochen zu warten und dann vielleicht sogar die Rückbuchungsfrist zu verpassen.

Hier hat der Kunde lediglich die falsche Abbuchung zurückgeholt, nicht einen Cent (und schon gar keine 3,70Euro oder gar 7,50Euro) dazuaddiert wie es KD seinerseits handhabt.
So gesehen ist KD doch wirklich gut weggekommen, sollten sich also eher mal ein Beispiel an den Kunden nehmen anstatt wie hier geschrieben noch mehr Gebühren zu verlangen ! :roll:
zu dem Thema hier : http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 6&start=30

Nach erneuter Androhung einer Anzeige wegen Betrugsversuch durch meinen RA kam heute am 12.9.09 plötzlich die Bestätigung dass das Kabelmodem am 160609 fristgerecht bei KD eingegangen ist und sie sich für dieses Missverständnis entschuldigen.

Jaja, "Missverständnis"
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Nibelungen
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Nibelungen »

Klar, wenn die Abbuchung seitens KDG am (fiktiv) 15. veranlasst wurde und die Kündigungsbestätigung am 16. raus ist...

Ohne genaue Daten kann man darüber kein !qualifiziertes! Urteil abgeben.

@RondoNW:
Wer ne Lastschriftrückbuchung verpasst (sind immerhin volle 6 Wochen, geht sogar telefonisch!) ist SELBER SCHULD. Das willste nicht hören, ist aber so.
(und schon gar keine 3,70Euro oder gar 7,50Euro) dazuaddiert wie es KD seinerseits handhabt
ist sowiso quark - das sind Kosten für die Rückbuchung, die entstehen der KDG nämlich. Und die sind höher als wie wenn KDG die Überzahlung zurücküberweist. Das wird berechnet - das macht JEDE Firma so. Wetter also nicht gegen KDG sondern gegen den ganzen Wirtschaftsapparat in Dtl. Oder wußtest Du das am Ende noch gar nicht? Na dann, guten Morgen!
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
RondoNW
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von RondoNW »

Nibelungen hat geschrieben:Klar, wenn die Abbuchung seitens KDG am (fiktiv) 15. veranlasst wurde und die Kündigungsbestätigung am 16. raus ist...

Ohne genaue Daten kann man darüber kein !qualifiziertes! Urteil abgeben.

@RondoNW:
Wer ne Lastschriftrückbuchung verpasst (sind immerhin volle 6 Wochen, geht sogar telefonisch!) ist SELBER SCHULD. Das willste nicht hören, ist aber so.
(und schon gar keine 3,70Euro oder gar 7,50Euro) dazuaddiert wie es KD seinerseits handhabt
ist sowiso quark - das sind Kosten für die Rückbuchung, die entstehen der KDG nämlich. Und die sind höher als wie wenn KDG die Überzahlung zurücküberweist. Das wird berechnet - das macht JEDE Firma so. Wetter also nicht gegen KDG sondern gegen den ganzen Wirtschaftsapparat in Dtl. Oder wußtest Du das am Ende noch gar nicht? Na dann, guten Morgen!
Das mit dem selber schuld stimmt durchaus, und genau darum hat der Kunde JEDES Recht der Welt die Rückbuchung sofort zu veranlassen sobald er die unrechtmässige Abbuchung bemerkt !
Klar, willst DU ja nicht hören, lieber erstmal den hochqualifizierten Ratschlag erteilen dass man doch die ersten 4 Wochen mal einfach so vertreichen lassen soll......und dann hinterher vorwerfen dass man ja 6 Wochen Zeit hatte etwas zu unternehmen, OMG :wand:
zu dem Thema hier : http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 6&start=30

Nach erneuter Androhung einer Anzeige wegen Betrugsversuch durch meinen RA kam heute am 12.9.09 plötzlich die Bestätigung dass das Kabelmodem am 160609 fristgerecht bei KD eingegangen ist und sie sich für dieses Missverständnis entschuldigen.

Jaja, "Missverständnis"
Fabian
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Fabian »

Nibelungen hat geschrieben: Das wird berechnet - das macht JEDE Firma so.
Nein, das macht nicht jede Firma so.
Würde die Firma Amazon sich so verhalten wie KDG, wären sie nach kurzer Zeit pleite.

Bei mir wurde ein bei KDG gekauftes Gerät einmal geliefert und einschliesslich Porto doppelt berechnet.
KDG war nur bereit, den Gerätepreis gutzuschreiben, nicht jedoch das Porto für das nicht gelieferte Gerät.

Für einen bereits gekündigten Vertrag wurden auch bei mir monatlich weiter die Gebühren vom Konto abgerufen.
Dafür hat sich KDG allerdings später entschuldigt und versprochen, einen kleinen Restbetrag später gutzuschreiben.
Das ist allerdings auch schon ein halbes Jahr her, ohne dass sich da etwas getan hat.
RondoNW
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von RondoNW »

Bei den bisherigen Erfahrungen hier kommt darauf jetzt gleich die Antwort dass Du schliesslich selbst schuld bist wenn Du Dir das 2 mal berechnen lässt und darum musst Du die ungerechtfertigten Portokosten auch wirklich bezahlen :roll:

Mal im Ernst, die kannst Du selbstverständlich zurückfordern denn auch hier ist es ne absolute Frechheit dass ein Fehler den KD begangen hat von Dir bezahlt werden soll.
Solltest Du dort noch nen laufenden Vertrag haben zieh die Kosten von der nächsten Rechnung ab falls sie bis dahin nicht erstattet wurden !
zu dem Thema hier : http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 6&start=30

Nach erneuter Androhung einer Anzeige wegen Betrugsversuch durch meinen RA kam heute am 12.9.09 plötzlich die Bestätigung dass das Kabelmodem am 160609 fristgerecht bei KD eingegangen ist und sie sich für dieses Missverständnis entschuldigen.

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Fabian
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Fabian »

RondoNW hat geschrieben:Bei den bisherigen Erfahrungen hier kommt darauf jetzt gleich die Antwort dass Du schliesslich selbst schuld bist wenn Du Dir das 2 mal berechnen lässt und darum musst Du die ungerechtfertigten Portokosten auch wirklich bezahlen :roll:

Mal im Ernst, die kannst Du selbstverständlich zurückfordern denn auch hier ist es ne absolute Frechheit dass ein Fehler den KD begangen hat von Dir bezahlt werden soll.
Solltest Du dort noch nen laufenden Vertrag haben zieh die Kosten von der nächsten Rechnung ab falls sie bis dahin nicht erstattet wurden !
Das würde ich heute auch so machen.

Damals habe ich die Abbuchung storniert und mit der Hotline den noch zu zahlenden Betrag vereinbart und überwiesen. Dabei hat sich die Bearbeiterin, wie ich später feststellte, um 10 Cent zu meinen Gunsten verrechnet.
Das führte dann nach einigen Wochen zur Teilsperrung des Telefons und Reduzierung der Internetgeschwindigkeit, obwohl das Porto für den Adapter doppelt berechnet war.

Erst die Drohung mit der fristlosen Kündigung sämtlicher Verträge führte dann wieder zur Freischaltung.

Später habe ich dann den TV Vertrag gekündigt, da der Empfang häufig gestört war. Als alter Kabelkunde hätte ich das normalerweise nicht gemacht.
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Hogward78
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Hogward78 »

habe ich bei meinem Mobilfunkprovider eine Rücklastschrift kostet mich das inkl. Berabeitungsgebühr 19,85 euro, kein scherz,

das ist Kabel gegenüber mit ihren momentan max 3,70 euro noch günstig
namdlef
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von namdlef »

Nabend an Euch,
Interessant wäre ja, was in der Kündigungsbestätigung stand.
Zu wann der Vertrag laut Bestätigung endete und ob noch eine Ummeldebestätigung gefordert war, wenn es um eine Sonderlündigung ging.
MB-Berlin
Also die Angelegenheit ging für meine Begriffe völlig problemlos über die Bühne. Weil KD an meinem neuen Wohnort kein Kabel-TV anbieten kann, durfte
ich sogar gesondert kündigen. Hier ein Auszug aus der Mail von KG zu meiner Frage per Mail:
Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Kündigungsbestimmungen:
Sie können mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich, per E-Mail oder per Post, unter Angabe Ihrer Kundennummer erfolgen.
Der Eingang Ihrer Kündigung zum 31.07.2009 sollte im Monat Juni 2009 erfolgen.
Falls Sie umziehen, schicken Sie uns mit der Kündigung bitte Ihre Ummeldebestätigung zu. Dadurch kann Ihr Vertragsverhältnis unter Umständen frühzeitig beendet werden.
Tja und weil das eben so schön glatt lief, habe ich mich gewundert, dass KD auch nach dem Vertragsende noch abbucht. Und was dann geschehen ist, wisst Ihr ja bereits. Aber nun ist die Sache aus der Welt, KD hat den Fehler eingestanden und alle sind froh.

Einen schönen Abend noch!
wolkenkrieger
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von wolkenkrieger »

Nibelungen hat geschrieben:
RondoNW hat geschrieben:Viel einfacher, streßfreier, cooler, wäre es gewesen - die Abbuchung erstmal seinzulassen, genau aufzupassen was 4 Wochen später mit der nächsten Rechnung kommt (100 pro wärs ne Gutschrift gewesen) - und DANN erst wenn nötig noch fix ne Rücklastschrift zu machen. Nu hat er das aber nicht so gemacht - und jetzt muß er halt mal abwarten was passiert.
Ohne jetzt stänkern zu wollen!

Wieviele Kunden hat KD bundesweit? Da sind eine fiktive Zahl von 1000 solcher Fälle sicher ein fairer Ansatz...

1000 x 16.90 EUR = 16.900 EUR

Vierwöchig verzinst zu 2% (ist eine reelle Zahl!) ... mit zu unrecht erworbenem Geld Zinsen verdienen.

Versuch dich doch mal global an solch ein Problem heranzudenken. Der einzelne ist sicher eine ganz kleine Lampe - aber tausend kleine Lampen haben beispielsweise den Palast der Republik zum leuchten gebracht!


Klar macht Füße stillhalten und abwarten weniger Stress - ich liege auch lieber faul auf der Couch als arbeiten zu gehen - aber es wird keine der beiden Seiten (Anbieter und Kunde) schlauer dadurch.