- Welchen Hinweis trägt die zugegangene Kündigungsbestätigung?Wer unberechtigt von einem Konto Geld abbucht, muss selbstverständlich die Gebühren für die Rücklastschrift bezahlen.
- Wann erfolgte die Abbuchung?
- Welchen Hinweis trägt die zugegangene Kündigungsbestätigung?Wer unberechtigt von einem Konto Geld abbucht, muss selbstverständlich die Gebühren für die Rücklastschrift bezahlen.
Bubblegum hat geschrieben:Wer hat die Rücklastschrift veranlasst? KDG ? NEIN!Nein, hier wird versucht, die von KDG verursachten Kosten(...)
Es wird Zeit, dass KDG sich der eigenen Preisliste mal bewußt wird und statt der 3,70 € die 7,50 € in Rechnung stellt.
So manch ander berechnet sowas mit über 10 Euro ...
ist sowiso quark - das sind Kosten für die Rückbuchung, die entstehen der KDG nämlich. Und die sind höher als wie wenn KDG die Überzahlung zurücküberweist. Das wird berechnet - das macht JEDE Firma so. Wetter also nicht gegen KDG sondern gegen den ganzen Wirtschaftsapparat in Dtl. Oder wußtest Du das am Ende noch gar nicht? Na dann, guten Morgen!(und schon gar keine 3,70Euro oder gar 7,50Euro) dazuaddiert wie es KD seinerseits handhabt
Das mit dem selber schuld stimmt durchaus, und genau darum hat der Kunde JEDES Recht der Welt die Rückbuchung sofort zu veranlassen sobald er die unrechtmässige Abbuchung bemerkt !Nibelungen hat geschrieben:Klar, wenn die Abbuchung seitens KDG am (fiktiv) 15. veranlasst wurde und die Kündigungsbestätigung am 16. raus ist...
Ohne genaue Daten kann man darüber kein !qualifiziertes! Urteil abgeben.
@RondoNW:
Wer ne Lastschriftrückbuchung verpasst (sind immerhin volle 6 Wochen, geht sogar telefonisch!) ist SELBER SCHULD. Das willste nicht hören, ist aber so.
ist sowiso quark - das sind Kosten für die Rückbuchung, die entstehen der KDG nämlich. Und die sind höher als wie wenn KDG die Überzahlung zurücküberweist. Das wird berechnet - das macht JEDE Firma so. Wetter also nicht gegen KDG sondern gegen den ganzen Wirtschaftsapparat in Dtl. Oder wußtest Du das am Ende noch gar nicht? Na dann, guten Morgen!(und schon gar keine 3,70Euro oder gar 7,50Euro) dazuaddiert wie es KD seinerseits handhabt
Nein, das macht nicht jede Firma so.Nibelungen hat geschrieben: Das wird berechnet - das macht JEDE Firma so.
Das würde ich heute auch so machen.RondoNW hat geschrieben:Bei den bisherigen Erfahrungen hier kommt darauf jetzt gleich die Antwort dass Du schliesslich selbst schuld bist wenn Du Dir das 2 mal berechnen lässt und darum musst Du die ungerechtfertigten Portokosten auch wirklich bezahlen
Mal im Ernst, die kannst Du selbstverständlich zurückfordern denn auch hier ist es ne absolute Frechheit dass ein Fehler den KD begangen hat von Dir bezahlt werden soll.
Solltest Du dort noch nen laufenden Vertrag haben zieh die Kosten von der nächsten Rechnung ab falls sie bis dahin nicht erstattet wurden !
Also die Angelegenheit ging für meine Begriffe völlig problemlos über die Bühne. Weil KD an meinem neuen Wohnort kein Kabel-TV anbieten kann, durfteInteressant wäre ja, was in der Kündigungsbestätigung stand.
Zu wann der Vertrag laut Bestätigung endete und ob noch eine Ummeldebestätigung gefordert war, wenn es um eine Sonderlündigung ging.
MB-Berlin
Tja und weil das eben so schön glatt lief, habe ich mich gewundert, dass KD auch nach dem Vertragsende noch abbucht. Und was dann geschehen ist, wisst Ihr ja bereits. Aber nun ist die Sache aus der Welt, KD hat den Fehler eingestanden und alle sind froh.Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Kündigungsbestimmungen:
Sie können mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich, per E-Mail oder per Post, unter Angabe Ihrer Kundennummer erfolgen.
Der Eingang Ihrer Kündigung zum 31.07.2009 sollte im Monat Juni 2009 erfolgen.
Falls Sie umziehen, schicken Sie uns mit der Kündigung bitte Ihre Ummeldebestätigung zu. Dadurch kann Ihr Vertragsverhältnis unter Umständen frühzeitig beendet werden.
Ohne jetzt stänkern zu wollen!Nibelungen hat geschrieben:RondoNW hat geschrieben:Viel einfacher, streßfreier, cooler, wäre es gewesen - die Abbuchung erstmal seinzulassen, genau aufzupassen was 4 Wochen später mit der nächsten Rechnung kommt (100 pro wärs ne Gutschrift gewesen) - und DANN erst wenn nötig noch fix ne Rücklastschrift zu machen. Nu hat er das aber nicht so gemacht - und jetzt muß er halt mal abwarten was passiert.