Dieser 'Eindruck' ist sicherlich richtig - es gibt aber auch einen 2ten Aspekt den Du übersehen hast:nimmawiedanummakumma hat geschrieben:Auch wird mit keinem Wort wird in den AGB erwähnt, dass die Receiver eine Zertifizierung haben müssten, und es wird auch mit keinem Wort erwähnt, dass KDG bei der Registrierung nur bestimmte Seriennummern zulässt.
Nirgends in den gesamten AGB ist also schriftlich fixiert, dass KDG das Recht hätte, bestimmten Seriennummern den Empfang digitaler Leistungen zu verweigern - was aber de facto getan wird. Warum wohl, steht das nicht in den AGB? Weil die wissen, dass sie sich (z. B. wettbewerbsrechtlich) auf sehr, sehr dünnem Eis bewegen.
KDG bietet Dir (wie auch allen anderen Kunden) eine GEWÄHRLEISTUNG der zugesagten Funktionen. Diese kann bei nicht zertifizierten Geräten eben nicht gewährleistet werden und Du als Kunde hättest aber einen rechtlichen Anspruch defakto: Technikerkosten, Ärger und unzufriedene Kunden, Rechtsstreitigkeiten usw. - all diesem geht KDG mit dieser Reglung aus dem Weg. Kunden die sich daran halten haben idR auch deutlich weniger Probleme! Technische Machbarkeit spielt dabei keine Rolle!
Ich denke, jeder Rechtsanwalt wird Dir bestätigen, das wenn bei einem Vertragsgeschäft wissentlich falsche Angaben gemacht werden dieses rechtlich nicht koscher ist - inwieweit sowas zu Strafverfolgungsaktionen kommt sei dahingestellt, ein 'Urteil' trifft ehh zum Schluss ein Richter und diese Urteile (sofern es je dazu kommen würde) sind nie vorhersehbar und zumeist sehr überraschend - selbst für einen überzeugten Rechtsanwalt. Im Klartext: Du kannst Dich nie vor Gericht damit rausreden, das Rechtsanwalt sowienoch aber gesagt hat .... Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe!
Viel Glück
LumpiFixVagabundus