Genau das stand früher in den AGB's! Ist daher kein Unsinn.Fabian hat geschrieben:sondern mitgeteilt, sie "müsse" dann auch den Internet- und Phonevertrag kündigen, was m.E. absoluter Unsinn ist.
Ich möchte nur vom TE wissen, ob diese AGB's noch gegolten haben, als er den Vertrag machte.
Wenn ja, könnten durch Vertragsänderungen neue AGB's in Kraft getreten sein, die das wieder aushebeln.
Sollte der Vertrag jedoch noch nie geändert worden sein, wäre die Aussage der KDG prinzipiell richtig.
Auch wenn Du das nicht lesen willst.
Möglichkeiten gibt es aber trotzdem genug, den Internetanschluss weiter zu behalten.
Normalerweise hilft da dann auch der Kollege, bei dem es mal abgeschlossen wurde.
MB-Berlin