Na wenn dann müßte sie den Anschluß mitnehmen bis zum Ende der MLVZ - und selbst zahlen. Also den Anschluß einfach so wem anderes zu überlassen halte ich auch für viel zu gefährlich, gut so dass sie das nicht machen will.
Nur denke ich halt eben um die MLVZ kommt sie nicht rum - und dann soll sie doch selbst was von haben und nicht die WG. Außer halt sie nimmt ne Wohnung ohne KDG - müßte man etwas gezielt danach suchen.
Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit?!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Forenmutti
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Re: Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit?!
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit?!
Je nachdem, wie dringend es ist, KD loszuwerden, ginge noch folgendes Szenario (falls nicht tatsächlich eine Wohnung ohne KD-Versorgung gesucht wird):
Wohnsitz (und damit Rechnungsanschrift) auf eine Anschrift ummelden, die nicht von KD versorgt ist, z.B. Eltern o.ä. (inwiefern sich da melderechtliche Probleme ergeben, sei mal dahin gestellt - in der Praxis kann man mit Erst- und Zweitwohnsitz z.B. so einiges elegant lösen...mal abgesehen vom Gezerre um Zweitwohnsitzsteuern). Das ganze dann solange, bis KD beruhigt ist. Und nach einem halben Jahr oder so dann auf die "echte" Anschrift ummelden.
Wohnsitz (und damit Rechnungsanschrift) auf eine Anschrift ummelden, die nicht von KD versorgt ist, z.B. Eltern o.ä. (inwiefern sich da melderechtliche Probleme ergeben, sei mal dahin gestellt - in der Praxis kann man mit Erst- und Zweitwohnsitz z.B. so einiges elegant lösen...mal abgesehen vom Gezerre um Zweitwohnsitzsteuern). Das ganze dann solange, bis KD beruhigt ist. Und nach einem halben Jahr oder so dann auf die "echte" Anschrift ummelden.
Re: Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit?!
Hier und anderswo wird immer wieder über die "Betrüger" von KDG geschimpft, aber für sich selber nimmt man jedes Recht in Anspruch, wenn es zum eigenen Vorteil ist.inwiefern sich da melderechtliche Probleme ergeben, sei mal dahin gestellt
Wenn jemand in einer WG einen Vertrag auf seinen Namen macht, sollte er sich aber schon vorher Gedanken machen, was passiert eigentlich, wenn........
Nur ist es von vielen wirklich viel zu viel verlangt, zu kapieren, dass Verträge halt auch eine Rechtswirksamkeit haben. Hinterher ist natürlich das Gejammere groß, und schuld sn der Misere ist natürlich immer die andere Vertragsseite.
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Re: Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit?!
Aber hat man nicht ohnehin ein Sonderkündigungsrecht wenn man umzieht?
KM
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Re: Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit?!
nein.
Nur wenn es KD nicht möglich ist einen Anschluss an der neuen Adresse bereitzustellen.
Nur wenn es KD nicht möglich ist einen Anschluss an der neuen Adresse bereitzustellen.
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Re: Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit?!
KDG gewährt es dann, aber gesetzlich zustehen tut es einem noch nicht einmal dann.Schokobecher hat geschrieben:Nur wenn es KD nicht möglich ist einen Anschluss an der neuen Adresse bereitzustellen.
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