Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert!?

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Keanu
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von Keanu »

Herr Dr. Cubero ist Mitglied der Geschäftsführung. Selbstverständlich macht das dann seine Mitarbeiter, die haben mehr Kompetenzen als die Hotline. Probiere es doch einfach aus. Ja, habe ich per Mail gemacht. Was hast Du zu verlieren?

Keanu :grin:

snoopy66 hat geschrieben:
Keanu hat geschrieben:Schreibe an an die Geschäftsleitung. Manuel.Cubero@Kabeldeutschland.de. Mir wurde immer da geholfen.

Keanu :D
Hi und danke für den Tip! Die Maßnahme erscheint mir allerdings etwas hoch aufgehängt... aber wenn es hilft, warum nicht! Hast Du das per Mail gemacht? Und wer ist eigentlich Herr Cubero, daß ich den einfach so mit meinem Anliegen belästigen kann? :flöt:

Gruss, snoopy66
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snoopy66
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von snoopy66 »

kruemel hat geschrieben:Bezüglich Kündigungsterminen scheint bei KDG aber einiges im Argen zu liegen, habe gerade ein ähnliches Problem:...

...Solche Sachen kann man wohl nur per Anwalt o.ä. klären...
Ja, da bin ich offensichtlich nicht allein mit diesem Problem.... und das da beim Kundenservice der KDG wohl einiges schief laufen muss, ist somit auch klar. Das mit dem Anwalt hab ich mir im Stillen auch schon überlegt... ohne rechtlichen Hintergrund wird man nicht wirklich ernst genommen bzw. hat keine Handhabe gegnüber KDG. Die Hotline-Mitarbeiter versuchen vermutlich nur die Leute "ruhig zu stellen", wenn die Sache eskaliert müssen die an die Rechtsabteilung weitergeben...

Nur, soll man mit Kanonen auf Spatzen schießen ?? Ein Rechtsstreit ist teuer, ich müsste in Kostenvorlage treten und ärgere mich rum - demgegenüber stehen max 200€ Verlust wenn ich meine 'überflüssigen' KDG-Gebühren bis zum Kündigungsdatum braf weiterzahle. Aber es geht ja auch ums Prinzip... wer läßt sich denn schon gerne für Dumm verkaufen und hat Geld zu Verschenken? :motz: Aber eigentlich hab ich vor es zunächst mal noch im Guten zu versuchen...
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Bubblegum
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von Bubblegum »

Wurde ein Grund für diesen "vorgezogenen" Endtermin genannt, bspw. eine Vertragsänderung die die Laufzeit beeinflußt und somit vom ursprünglichen Termin abweicht?
snoopy66
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von snoopy66 »

Hallo bubblegum,

leider gab es keinerlei Begründung oder Erklärung für den vorgezogenen Termin... :confused:

Es wird nur geschrieben, daß KDG die Kündigung bedauert und das Vertragsverhältnis von Kabelanschluss und Kabel Digital Home am 14.10.2010 endet. Weiter folgt nur noch Standardtext, etwa daß überlassene Hardware (z.B. kabelreceiver) zum Stichtag zurückgesendet werden muss usw. Ziemlich verwirrend und unzufriedenstellend... ich denke ich werde darauf jetzt eher schriftlich Stellung beziehen als anrufen.
kruemel
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von kruemel »

@bubblegum: Falls Du meinen Beitrag meintest:
Es geht um einen Internet&Phone Vertrag (ist hier im Unterforum also eigentlich falsch)
Am 12.03.2008 wurde eine Änderung des Vertrages vorgenommen (Paket Comfort -> Paket Comfort inkl. Telefonflatrate).
Am 15.02.2009 wurde eine weitere Änderung des Vertrags vorgenommen (Paket Comfort 16MBit -> Paket Comfort 32MBit), dass dadurch die Vertragslaufzeit neu beginnt wurde mir am Telefon nicht gesagt und war auch nicht aus den Unterlagen, die mir zugeschickt wurden ersichtlich.

Im Dezember 2009 habe ich mich nach einem neuen Anbieter umgeguckt, bei dem auch nach 20 Uhr eine Internetnutzung möglich ist :)
Irgendwann Anfang des Jahres läuft doch Dein KDG-Vertrag aus, dachte ich mir. Aber das steht ja bestimmt im Kundencenter..denkste, gar nichts steht da.
Also bei der Hotline angerufen und den Endtermin meines Vertrags erfragt, Auskunft: 12.03.2010.

Am 15.01.2010 habe ich dann bei T-Home einen neuen Anschluss inkl. Rufnummernportierung von KDG beantragt.
Am 23.01.2010 kam von T-Home die Bestätigung, dass die Rufnummernportierung angestoßen wurde.
Anfang Februar habe ich dann einen Brief von KDG bekommen in dem stand: Wir haben ihre Kündigung zum 15.02.2011 angenommen.

Nach ewigem Hin und Her (und Verweis auf die Bundesnetzagentur) konnte ich KDG davon überzeugen, dass ich meine Rufnummer aus dem Vertrag herauskündigen kann.
Die folgenden Wochen telefonierte ich mehrmals mit T-Home und KDG, mit folgendem Ergebnis: Aussage T-Home: KD muss uns etwas schicken. Aussage KDG: T-Home muss uns etwas schicken.

In einem dieser Telefonate Ende März sagte mir der Herr von der KDG-Hotline plötzlich: [...] also ihr Vertrag hätte ja zum 12.03.2010 gekündigt werden müssen. [...]
Daraufhin habe ich eine Mail an das Beschwerdemanagement geschickt, warum ich von der Hotline immer wieder die Aussage kriege, dass ich zum 12.03.xx kündigen kann, von anderen Abteilungen aber die Information 15.02.xx bekomme. Das Beschwerdemanagement sagte mir, dass ich meinen Vertrag zum 15.02.2010 hätte kündigen müssen.

Da mir das jetzt langsam alles etwas unsicher war und damit ich etwas schriftlich habe, habe ich eine Mail an den KDG-Kundenservice geschickt. Darin bat ich mir schriftlich per Brief den Endtermin für meinen Internet&Phone Vertrag mitzuteilen. Ergebnis: 12.03.2011
Meine Kündigung Mitte Januar war also noch rechtzeitig.
Daraufhin habe ich wieder eine Mail an das Beschwerdemanagement geschickt, die daraufhin zurückriefen und mir erklärten: Die beiden Telefonate könnten sie nicht nachvollziehen, da diese nicht aufgezeichnet werden. Die Information aus der Mail war ein Schreibfehler. Mein Vertrag endet am 15.02.2011

Tut mir leid, aber das ist einfach nur unmöglich. So etwas habe ich noch nie bei einem Unternehmen erlebt: 1. Das einem am Telefon völlig falsche Daten mitgeteilt werden und 2. Das sich das betreffende Unternehmen dann nicht mal ein wenig kulant zeigt und seinen Fehler eingesteht
Ich war jahrelang zufriedener KDG-Kunde aber das wars jetzt. Seit Sommer 2009 habe ich abends und am Wochenende einen Internetgeschwindgkeit von max 2 MBit. Techniker waren auch schon desöfteren da: Alles in Ordnung. Wenn man eine Mail an den technischen Service schickt, wird die Leitung Mittwoch mittags überprüft, dann läuft natürlich alles.
Und dann kriegen die das nicht mal ordentlich hin eine Kündigung zu bearbeiten.
Sobald ich nicht mehr per Nebenkosten "zwangsverkabelt" bin, gibt es auch eine Satellitenschüssel, damit der Verbrecher-Verein auch die 2,50/Monat für KDG-Free nicht mehr bekommt.

Viele Grüße,
Johannes
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Bubblegum
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von Bubblegum »

@ kruemel :

Mit der schriftlichen Mitteilung über den in den Verträgen und Änderungen prüfbaren terminen durchaus nochmals an das Beschwerdemanagement wenden, wenn da tatsächlich keine Änderungen hinsichtlich der Laufzeiten vermerkt sind!

@ snoopy66

Der Schriftweg ist zu empfehlen!
Frag doch mal "dezent" an, welcher "Irrtum" gravierender ist und wessen Bestätigungen KDG für korrekt hält ...
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Darkstorm
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von Darkstorm »

Ich möchte hier mal einwerfen, dass eine Kündigung rechtsdogmatisch als eine "einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung" einzuordnen ist.
Ob diese nun irgendwie bestätigt wird oder nicht oder ob der Empfänger sich das Ding nicht mal durchliest sondern lieber Postwendend als Toilettenpapier benutzt ist völlig unerheblich!
Wenn die Kündigung geschrieben und abgeschickt und dann im Briefkasten des Empfängers gelandet ist, gilt sie unter normalen Bedingungen als zugegangen (und wenn die Bedingungen nicht so normal sind, kann selbst der Zugang gem. BGB fiktiert werden) und damit als empfangen. Die mit der Kündigung verbundene Rechtswirkung tritt dann ex nunc ein.
Kündigungsbestätigungen, etc. sind nichts weiter als freiwillige Mittel, welche die Beweisführung über den Zugang einer Kündigung (erheblich) vereinfachen können - nichts weiter...
Zuletzt geändert von Darkstorm am 15.04.2010, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von chepri »

Nebenbei ein wenig kurioses: Wie Darkstorm richtig schreibt, gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie erstmal im Briefkasten (=Machtbereich) des Empfängers landet. Das gilt z.B. auch dann, wenn der Empfänger in Urlaub ist und dies der Absender auch wußte.
Was aber nun, wenn die Kündigung per Einschreiben versendet wird, vom Adressaten aber bei der Post nicht abgeholt und nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt wird? Die Kündigung wird nicht wirksam, da sie nicht in den Machtbereich des Adressaten gelangte.
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von Kabelmensch »

chepri hat geschrieben:Nebenbei ein wenig kurioses: Wie Darkstorm richtig schreibt, gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie erstmal im Briefkasten (=Machtbereich) des Empfängers landet. Das gilt z.B. auch dann, wenn der Empfänger in Urlaub ist und dies der Absender auch wußte.
Was aber nun, wenn die Kündigung per Einschreiben versendet wird, vom Adressaten aber bei der Post nicht abgeholt und nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt wird? Die Kündigung wird nicht wirksam, da sie nicht in den Machtbereich des Adressaten gelangte.
:streber: Mit Datum der Benachrichtigungskarte gilt ein Einschreiben/RS als "im Machtbereich des Empfängers angekommen". Nichtabholen gildet dann nicht mehr - das ist ja das Schöne ;-)



(Edit hat einen Flipptehler beseitiigt)
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert

Beitrag von Darkstorm »

Falsch, denn eine Willenserklärung kann erst dann als Zugegangen gelten, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte den Inhalt der Erklärung einzusehen. Hier wäre zwar eine Benachrichtigungskarte in den Machtbereich des Empfängers gelangt, welche aber keinerlei Erklärungsinhalt besitzt und somit auch keine Erklärungswirkung mit sich bringt.
Durch das Zurücksenden der Sendung ist sogar offensichtlich, dass die Sendung niemals in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Dass der Empfänger die Sendung hätte abholen können ist dabei unerheblich. Das ganze ist absolut h.M. und soweit nicht mal strittig... aber eines von vielen Rechtsirrtümern welche sich allesamt hartnäckig halten...

Der Zugang einer Willenserklärung kann fiktiert werden, so z.B. bei einer unberechtigten Zugangsvereitelung (z.B. Zukleben des Briefkastens).
Im Falle einer fahrlässigen Zugangsverhinderung (z.B. überfüllter Briefkasten, Verzug ohne Nachsendeauftrag) gilt die Sendung dann schon nicht mehr zugegangen und der Zugang als solches kann in einem solchen Fall auch nicht mehr fiktiert werden. Die Erklärung müsste dann noch mal abgesendet werden, wobei dann die Rechtzeitigkeit des Zugangs gem. §242 BGB fiktiert wird.
Die Nichtabholung einer Sendung fällt jedenfalls nicht unter ersten Fall, da hierfür ein aktives tun verlangt wird. Ob der Zweite Fall vorliegt, kommt ganz auf den Einzelfall drauf an. Wenn der Empfänger beispielsweise im Urlaub ist, scheidet fahrlässigkeit schonmal von vornherein auch aus!
Zuletzt geändert von Darkstorm am 15.04.2010, 21:38, insgesamt 1-mal geändert.
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