KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnung

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Bubblegum
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von Bubblegum »

@ Juido
Auch dann, wenn vor dem Entzug der Eze. extra telefonisch beim Kundendienst das ok eingeholt wurde ?
Meiner Meinung nach ja, da die Änderung gem. Schreiben nach dem Entzug der EZE nicht akzeptiert wird (Aufforderung zur Neuerteilung). Aber da beisst sich KD ja ohnehin (siehe Beitrag).

@ Scraby
Mhhh weiß ja nicht wo du nachgelesen hast steht aber eindeutig drin
Dieser Teil der Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bezieht sich vornehmlich auf entsprechenden Zahlungsrückstand, nicht auf das Vorliegen einer EZE.

Interessant könnte werden, wenn man dies in Verbindung mit der Nr.8 (8. Sperren der Dienste) bringt und sich daraus ein Zahlungsrückstand ergibt:
Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland bereitgestellten
Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kabel Internet oder Punkt 2 der Besonderen
Geschäftsbedingungen Kabel Phone in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft
verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde.(...) Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.
Aber wieder zurück: Ohne Auflösung der widersprüchlichen Formulierungen würd ich wetten, dass KD einem juristischen Widerspruch gegen eine evt. Kündigung nicht standhält.
Juido
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von Juido »

Bubblegum hat geschrieben: 2. KD eine erteilte Einzugsermächtigung als widerruflich bezeichnet (Vordrucke zur Einzugsermächtigung oder auch Bestätigungen der Bankverbindung).
Vielleicht entscheidet sich KD ja mal.

ich werde denen dazu mal ne mail schreiben :)
mal schaun was bei rumkommt
Online Petition gegen Traffic Shaping.
http://www.petitiononline.de/petition/s ... -co-kg/108
Stoppt die Drosselung durch Kabel Deutschland.
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Bubblegum
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von Bubblegum »

Tu das - und bitte die (hoffentlich) ergehende Rückmeldung der KD mal posten.
Wir bestimmt erheiternd zu lesen, wie versucht wird, einen Widerspruch in sich zu erklären ...

Aber ich befürchte, dass eher ein nichtssageneder Standardtext kommt und man sich nicht wirklich damit auseinandersetzt.
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VBE-Berlin
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von VBE-Berlin »

Juido hat geschrieben: aber untern strich gut zu wissen, wie leicht man aus dem kd vertrag rauskommen kann :) einfach nicht mehr bezahlen ^^
Das ist aber die schlechteste Möglichkeit.
Nach der Kündigung erfolgt gleich die Abschaltung des Anschlusses und die Berechnung der restlichen Vertragslaufzeit in einem Betrag als Vertragsstrafe.

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Scraby
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von Scraby »

Vielleicht habe ich es falsch erklärt bzw der Threat-Ersteller hat es schon falsch formuliert.

Im Schreiben steht nicht

"Wir kündigen dich weil du uns keine Einzugsermächtigung gibst" sondern so etwas wie "Wir behalten uns das Recht einer außerordentlichen Kündigung vor".

Und diese Formulierung bezieht sich auf folgenden Sachverhalt. Laut AGB ist eine gültige BV und Einzugsermächtigung Pflicht, damit KDG die Gebühren abbuchen kann. Du hast uns deine Einzugsermächtigung entzogen. Somit ist nicht mehr gewährleistet das wir unser Geld bekommen, denn du kannst ja vergessen zu bezahlen.

Dann trifft folgender Punkt in den AGB´s zu

10.5.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde

– für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon oder
– in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät.


Solang du immer bezahlst ist es Kabel Deutschland egal ob du das selber machst oder sie das Geld abbuchen. Hauptsache sie bekommen die Kohle :wink2:
Juido hat geschrieben:und wo entnimmst du die 2x 1,5€ ?
Schau mal in die Preisliste. Eigentlich können sie das schon immer berechnen.

Rechnung in Papierform: Pauschale je Rechnung 1,50 €
Selbstzahlerpauschale: Pauschale je Zahlung ohne Bankeinzug 1,50 €


Durch das neue Abrechnungssystem bekommt jetzt jeder Kunde der keine Einzugsermächtigung erteilt eine Rechnung auf dem Postweg.
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von Nibelungen »

Bubblegum hat geschrieben: 2. KD eine erteilte Einzugsermächtigung als widerruflich bezeichnet (Vordrucke zur Einzugsermächtigung oder auch Bestätigungen der Bankverbindung).
Also ich bin kein Banker und kein Jurist, aber soweit ich weiß muß KDG diese Möglichkeit sogar erlauben. Also jede Einzugsermächtigung ist per Gesetz immer widerruflich. Wenn die AGB was anderes sagen würden wären sie unwirksam.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Bubblegum
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von Bubblegum »

@ Nibelungen:
Ist ja mein Reden (bzw Schreiben): Nicht alles vereinbarte hat (juristisch) Bestand. Schlimmer sogar noch: Vertrauensbildung ist anders ...
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von VBE-Berlin »

Nibelungen hat geschrieben:Also jede Einzugsermächtigung ist per Gesetz immer widerruflich.
Das dachte ich bisher auch. Aber ich habe nirgends eine zuverlässige Quelle für diese "Behauptung" gefunden.

Vielleicht gibt es ja in diesem Forum jemadnen, der die 3 Fragen fundiert beantworten kann:
1. Ist es zulässig, dass man Verträge nur mit Einzugsermächtigung abschließen darf?
2. Gibt es wirklich ein Gesetz, welches den Widerruf von Einzugsermächtigungen regelt?
3. Ist es zulässig, bei Verträgen, die nach 1. geschlossen sind, dass die Verträge dann gekündigt werden.

MB-Berlin

PS: Theoretisch kann die KDG sowieso alle Verträge kündigen, wenn sie es will. Kündigen können immer beide Seiten.
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von EdeVau »

MB-Berlin hat geschrieben:2. Gibt es wirklich ein Gesetz, welches den Widerruf von Einzugsermächtigungen regelt?
AFAIK ist das nicht gesetzlich, sondern durch dieverse Rechtsprechungen der Gerichte und dem lastschriftabkommen geregelt.
Hier mehr:
http://www.bankenverband.de/downloads/2 ... kommen.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrif ... Grundlagen
und in Prosa http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/la ... rueck.html

Google Suchworte: Lastschriftverfahren Rückgabe


Zu 1. und 3. oben: Warum nicht, es herrscht Vertragsfreiheit.
Grüße von EdeVau

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VBE-Berlin
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun

Beitrag von VBE-Berlin »

Ich hatte bei Google immer nur Einzugsermächtigung genommen.
Die richtigen Suchorte sind immer wichtig ;-)

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