Meiner Meinung nach ja, da die Änderung gem. Schreiben nach dem Entzug der EZE nicht akzeptiert wird (Aufforderung zur Neuerteilung). Aber da beisst sich KD ja ohnehin (siehe Beitrag).Auch dann, wenn vor dem Entzug der Eze. extra telefonisch beim Kundendienst das ok eingeholt wurde ?
@ Scraby
Dieser Teil der Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bezieht sich vornehmlich auf entsprechenden Zahlungsrückstand, nicht auf das Vorliegen einer EZE.Mhhh weiß ja nicht wo du nachgelesen hast steht aber eindeutig drin
Interessant könnte werden, wenn man dies in Verbindung mit der Nr.8 (8. Sperren der Dienste) bringt und sich daraus ein Zahlungsrückstand ergibt:
Aber wieder zurück: Ohne Auflösung der widersprüchlichen Formulierungen würd ich wetten, dass KD einem juristischen Widerspruch gegen eine evt. Kündigung nicht standhält.Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland bereitgestellten
Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kabel Internet oder Punkt 2 der Besonderen
Geschäftsbedingungen Kabel Phone in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft
verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde.(...) Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.