Falsche Rechnung erhalten !

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Corvette
Newbie
Beiträge: 60
Registriert: 19.10.2009, 13:55

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Corvette »

Nibelungen hat geschrieben:Wohnt noch wer mit in der Wohnung? Evtl. hat wer auf ihre Kosten ein teures Telefonat geführt. Gibts ja auch.
Nein, sie wohnt alleine.

Gruß
Benutzeravatar
Lysjeger
Newbie
Beiträge: 97
Registriert: 08.04.2010, 23:21

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Lysjeger »

Moin Ihr Alle!

Wird eine Fritz!Box benuzt?!? ...die speichert ja alles ab!

Ich persönlich will keinen EVN von Kabel Deutschland haben. Ich hatte eine Fritz!Box7170 und nun die "Homebox" (alias Fritz!Box7270) > mit diesen kann/konnte ich die abgespeicherten Verbindungen mit einer Excel *.csv-Datei exportieren und mir meinen eigenen EVN erstellen.

Vorrausgesetzt, die Fritz!Box ist richtig eingestellt, kann man so unter anderem die Verbindungszeiten im Format hh:mm auslesen.

Ganz ehrlich: Ich möchte die AVM-Produkt-Familie Fritz!Box nicht mehr missen > was diese Firma macht, ist wirklich professionell durchdacht!
Viele Grüße aus dem hohen Norden!
Lysjeger
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Scraby »

Dirk hat geschrieben:
Ihr könnt selbstverständlich einen EVN für das abgerechnete Telefonat anforden - soweit noch keiner vorliegt.
Diesen muß KD als Verbindungsnetzbetreiber bereitstellen.
Soweit bei Abschluß des Vertrages nicht die Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsstellung ausdrücklich verlangt wurde (unter Verzicht auf die Nachweispflicht des Netzbetreibers), werden diese 6 Monate vorgehalten.

Dieser muß folgende Mindestangabe(n) enthalten (§45e TKG).
Sorry aber wenn du schon mit Paragraphen arbeitest solltest du auch wissen was drin steht.

(1) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit jederzeit mit Wirkung für die Zukunft eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis) verlangen.

Wir bereits erwähnt wurde, wurde für die angesprochene Rechnung kein EVN erstellt, da keiner gewünscht war.

Falls ihr euch in diesem Fall auf was berufen wollt dann probiert es mal hiermit.

§ 45i TKG Beanstandungen

Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden.

Also lasst euch die Prüfung zuschicken (falls die Verbindungsdaten gespeichert werden sollten) und prüft die Rechnung.
Corvette
Newbie
Beiträge: 60
Registriert: 19.10.2009, 13:55

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Corvette »

@ Lysjeger
Leider keine FritzBox, wir haben beide nur das Motorola SBV5121E-CN Modem.

@ Scraby
Das mit dem § 45i TKG ist ein toller Hinweis, werde mich darum kümmern.

Danke euch. :wink:

Gruß
Dirk
Newbie
Beiträge: 9
Registriert: 25.04.2010, 11:26

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Dirk »

@ Scraby

ich ging davon aus, dass der grundsätzliche Anspruch auf einen EVN als Nachweis der erbrachten TK-Dienstleistung bekannt wäre.
Daher nur
Diesen muß KD als Verbindungsnetzbetreiber bereitstellen.
§ 45e(2) verweist auf die Verfügungen der BNA, aus denen ich den Passus zu den inhaltlichen Anforderungen an den EVN bei
Auskunftsdiensten / Weitervermittlung zitiert habe.

Es ging darum zu zeigen, dass im EVN nicht nur die Gesprächsdauer erkennbar ist, (wie z.B. im angeführten Fritzbox-Protokoll),
sondern auch eine Weitervermittlung. (ggf. sogar mit Zielrufnummer)

Von "allgemeinem, theoretisch juristischem" Interesse wäre hier m.E. nur warum die Verträge die Möglichkeit der Löschung nach Rechnungslegung enthalten/enthielten, obwohl die TK-Anbieter zur Vorhaltung der Verkehrsdaten verpflichtet sind.
(Und wie hoffentlich auch bekannt, bis vor kurzem ja auch lange über die Rechnungslegung oder 8-Wochen-Frist nach TKG hinaus)

Ein Schelm wer Schlechtes dabei denkt. :naughty:
Benutzeravatar
Lysjeger
Newbie
Beiträge: 97
Registriert: 08.04.2010, 23:21

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Lysjeger »

Corvette hat geschrieben:@ Lysjeger
Leider keine FritzBox, wir haben beide nur das Motorola SBV5121E-CN Modem.
... :roll: ...Schade!

Dir weiterhin viel Erfolg!!!
Viele Grüße aus dem hohen Norden!
Lysjeger
Corvette
Newbie
Beiträge: 60
Registriert: 19.10.2009, 13:55

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Corvette »

Lysjeger hat geschrieben:
Corvette hat geschrieben:@ Lysjeger
Leider keine FritzBox, wir haben beide nur das Motorola SBV5121E-CN Modem.
... :roll: ...Schade!

Dir weiterhin viel Erfolg!!!

Danke Dir. :wink:

Gruß
Corvette
Newbie
Beiträge: 60
Registriert: 19.10.2009, 13:55

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Corvette »

So, heute habe ich eine E-Mail an KD geschickt, ich habe mich auf den § 45i TKG berufen.
Da ich so viele Antworten bekommen habe, danke nochmal, bin ich etwas verunsichert. Musste ich eine E-Mail an die Telekom (Inland Auskunft) schicken, oder an KD ?

Gruß
Corvette
Newbie
Beiträge: 60
Registriert: 19.10.2009, 13:55

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Corvette »

Habe heute eine Antwort von KD erhalten.
Wir können ihnen nicht helfen, für Mehrwertdienste ist die Telekom zuständig.
Also die gleiche E-Mail an die Telekom geschickt. :wink:

Gruß
Corvette
Newbie
Beiträge: 60
Registriert: 19.10.2009, 13:55

Re: Falsche Rechnung erhalten !

Beitrag von Corvette »

Habe eine Antwort erhalten.

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juni 2010.

Sie haben sich wegen der Verbindung vom 12.04.2010 an uns
gewendet. Wir haben unsere Unterlagen dahingehend geprüft.

Dabei stellten wir fest, dass Sie die sofortige Löschung
nach Rechnungsversand der Gesprächsdaten bei Ihrem Anbieter
Kabel Deutschland veranlasst haben. Somit haben wir keine
Möglichkeit, Ihnen den nachträglichen
Einzelverbindungsnachweis (EVN) zur Verfügung zu stellen.

Da Sie bei Ihrem Teilnehmernetzbetreiber keine Zustimmung
zur Speicherung der Gesprächsdaten gegeben haben, bitten wir
Sie, sich mit diesem in Verbindung zu setzen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen Montag bis Freitag
von 08:00 bis 20:00 Uhr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Telekom Deutschland GmbH
Abteilung Diensteabrechnung


So, was mache ich jetzt. :confused:

Gruß