Nein, sie wohnt alleine.Nibelungen hat geschrieben:Wohnt noch wer mit in der Wohnung? Evtl. hat wer auf ihre Kosten ein teures Telefonat geführt. Gibts ja auch.
Gruß
Nein, sie wohnt alleine.Nibelungen hat geschrieben:Wohnt noch wer mit in der Wohnung? Evtl. hat wer auf ihre Kosten ein teures Telefonat geführt. Gibts ja auch.
Sorry aber wenn du schon mit Paragraphen arbeitest solltest du auch wissen was drin steht.Dirk hat geschrieben:
Ihr könnt selbstverständlich einen EVN für das abgerechnete Telefonat anforden - soweit noch keiner vorliegt.
Diesen muß KD als Verbindungsnetzbetreiber bereitstellen.
Soweit bei Abschluß des Vertrages nicht die Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsstellung ausdrücklich verlangt wurde (unter Verzicht auf die Nachweispflicht des Netzbetreibers), werden diese 6 Monate vorgehalten.
Dieser muß folgende Mindestangabe(n) enthalten (§45e TKG).
§ 45e(2) verweist auf die Verfügungen der BNA, aus denen ich den Passus zu den inhaltlichen Anforderungen an den EVN beiDiesen muß KD als Verbindungsnetzbetreiber bereitstellen.
... ...Schade!Corvette hat geschrieben:@ Lysjeger
Leider keine FritzBox, wir haben beide nur das Motorola SBV5121E-CN Modem.
Lysjeger hat geschrieben:... ...Schade!Corvette hat geschrieben:@ Lysjeger
Leider keine FritzBox, wir haben beide nur das Motorola SBV5121E-CN Modem.
Dir weiterhin viel Erfolg!!!