ganz einfach: die hausanlage im keller bzw. der üp gehört bei einem NE3 Service dem Vermieter/Verwalter/Eigentümer des Hauses, NICHT KDG.Thomas1302 hat geschrieben:Wie dem auch sei ob im Ausgangsposting vom TV geschrieben wurde oder nicht. Aber dann kommt die Frage doch einfach mal von mir: WARUM DARF ICH ALS MIETER KEINE STÖRUNG MELDEN BEIM TV-EMPFANG ???
KDG brauch aber ein sogenanntes "Zutrittsrecht" , wenn ein Techniker von KDG/Subunternehmen rausfährt, da Kosten enstehen können und außerdem der Techniker sonst kein Recht hat, an der Hausanlage "rumzubasteln/entstören darf" .
Beispiel: NE3 Service vorhanden, ( angenommen ) du ( Mieter ) meldest Störung, KDG fährt raus, verstärker kaputt > kostet je nach Anlage mit an+abfahrt und Material+Arbeitsstunden ca. 200 bis xxx €
Stell dir mal vor, der Vermieter hat vor Ort eine Firma, die nichts mit KDG zu tun hat und nur 100€ anstatt wie bei KDG teilweise das doppelte kostet?
und genau das ist neben dem Zutrittsrecht der Knackpunkt, warum bei einem NE3 Service nur Vermieter/Verwalter/Eigentümer melden dürfen.
EIn bisschen Nachdenken,bevor man sagt: TV, Presse , Skandal usw. würde auch nicht schaden.....
edit: mach doch deinem vermieter den Vorschlag, ein Service Upgrade auf einen NE4 Service zu machen, dann darfst du auch melden. über die erhöhten Nebenkosten für den TV Anschluss darfst du dann aber dich nicht wundern, da diese Verträge teurer sind ( monatlich gesehen )