Wenn es nur ums Telefon geht ist es klar, dass sie schnell reagieren. Dazu sind sie verpflichtet. Wie ich schon vorher geschrieben habe §45k des TKG regelt dies.Lysjeger hat geschrieben: ...das kommt darauf an, wie wichtig Deine telefonische Erreichbarkeit ist! Bei mir versus ARCOR hatte seinerzeit mein Anwalt per Telefax ARCOR meine berufliche Situation dargestellt und aufgefordert, unverzüglich die Telefonverbindung wieder frei zu schalten. Das Fax ging am Vormittag raus und am Nachmittag waren meine Telefone wieder frei geschaltet!
Wenn ein Anwalt im Spiel ist, wird mit Sicherheit nicht "auf Durchzug gestellt"! Das läßt sich kein - guter! - Anwalt gefallen!
Ich würde die ganze Sache auch eher nüchtern sehen: Verträge werden geschlossen, um sich zu vertragen! ...und wenn ich mir Deinen Fall hier so anschaue, Zwerg, dann frage ich mich, wer will sich denn hier nicht mit wem vertragen
Hat mich auch nur einen Anruf gekostet mit Verweis auf das entsprechende Gesetz + einem kleinen Hinweis dass ihre Handlungsweise rechtswidrig ist. Keine zwei Stunden später war mein Telefon wieder freigestellt.
Für TV und Internet scheint es eine solche Regelung aber leider nicht zu geben. Von daher ist es nicht so einfach denen diesbezüglich auf die Füße zu treten.
Ich lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren.