Ja, die Erfahrungswerte sind vorhanden und die Praxis derartiger Kündigungsbearbeitungen sind mir sehr gut bekannt.Heiko P hat geschrieben: Hast Du da Erfahrung? Dürfen die das denn so ohne weiteres? Denn schließlich sind ja alles eigenständige Verträge. Was durch die unterschiedlichen Lauf- und Kündigungsfristen untermauert wird. Sie können ja nicht die Smartcard sperren wenn der KDH Vertrag noch läuft und dieser auch weiterhin gezahlt wird.
Wahrscheinlich machen die es in erPraxis auch so, eben weil sie keinen Techniker extra entsenden um den Kabelanschluss an der Wohnung abzuklemmen. Das wäre ja viel zu teuerfür die. Aber wie gesagt: Das ist deren Problem.
Ich bin mir da nicht so sicher, ob die für ein solches Vorgehen das Recht auf Ihrer Seite haben. AGB hin oder her: Die meisten AGBs sind NICHT gültig! Das ist nichts neues...
Hintergrund ist hier die in den AGB verankerten Vorraussetzungen für Digitalangebote: Nämlich der Abschluss eines vollversorgten Kabelanschlussvertrages. Ärgerlich: Dies wird dem Kunden häufig erst in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt ...
Und solange die Regelungen über Voraussetzungen sowie Anrechnung unterschiedlicher Laufzeiten nicht gekippt werden, wird es diese Praxis weiterhin Anwendung finden. Oder KD wird in diesem Zusammenhang kundenfreundlicher ...
Von daher auch hier hier noch einmal der Hinweis auf die Beachtung der unterschiedlichen Vertragslaufzeiten und Kündigungstermine. Nachträglich abgeschlossene oder hinzugebuchte Verträge bringen dieses Dilemma automatisch mit sich.