Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

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erebus48
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Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von erebus48 »

Hi all, irgendwie nervt KD seit 6 Monaten, Schriftverkehr zur Genüge, und eine Geschichte ohne Ende. Hat jemand ähnliche Erfahrungen, denn der Schriftwechsel mit KD wird immer verworrener.

Kurze Fakten, Internet & Phone Paket Classic pro Monat 12,90 € seit Oktober 2009. Einzugsermächtigung erteilt. Darin enthalten für 3 Monate kostenlos Kabel Sicherheitspaket und Phone Flat. Diese beiden Optionen wurden Frist- und Formgerecht vor Ablauf der 3 Monate gekündigt, Kündigungsbestätigung durch KD erfolgte. Somit also Ende der Optionen Kabel Sicherheitspaket und Phone Flat zum 06. Januar 2010

Januar 2010 erfolgte eine Abbuchung KD incl. der Optionen Kabel Sicherheitspaket und Phone Flat. Sofortige Rückgabe der Lastschrift (wird Grundsätzlich von mir so gemacht da ich kein Geldverleih bin) und Widerspruch gegen die Rechnung.

Schreiben von KD, Tschuldigung, war ein Fehler. Der zuviel abgebuchte Betrag würde in der nächsten Rechnung als Gutschrift ausgewiesen. (Sorry, so was brauche ich nicht, wie gesagt ich bin kein Geldverleih). Ausserdem hat mein Konto, im Gleichklang mit

4.1.1. AGB`s eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen

nur eine Deckung in Höhe von 12,90 € vorhalte.

Neue Einzugsermächtigung erteilt Ende Januar ausschließlich geltend nur für Monatsentgeld Paket Classic in Höhe von 12,90 € Und was passiert? Logisch, Kabel Deutschland bucht 29,50 € ab (Januar 12,90, Februar 12,90 und 3,50 Rücklastschriftgebühr). Aber Hallo, wer war noch mal für die Januar Rücklastschrift verantwortlich, ich zitiere aus den AGB`s KD: "..........sofern der Kunde nachweist dass er die Gründe für die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat."

Logisch was folgte, siehe oben, ich bin keine Bank, sofortige Rücklastschrift, Widerspruch.

Schreiben KD, Tschuldigung, Fasel fasel fasel Systembedingt und nicht zu ändern und fasel Gutschriften und Überschneidungen.............

Neue Einzugsermächtigung, wieder ausschließlich geltend nur für Monatsentgeld Paket Classic in Höhe von 12,90 € Und was passiert?

Geschichte ohne Ende, die Antwortschreiben von KD kommen schon dem Sachverhalt der Nötigung nahe, denn eine Mittlerweile 4. Einzugsermächtigung erteile ich nicht, denn KD hat bei den vergangenen Einzugsermächtigungen zivilrechtlich einen unerlaubten Eingriff in mein durch § 823 Abs. 1 BGB geschütztes Besitzrecht vorgenommen, der Kabel Deutschland zu einem Schadenersatz nach §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Hier insbesondere in Folge, Telefonkosten für Faxbetrieb, Papier und Druckkosten. Ebenso gehören zu diesen Schadenersatzpflichtigen Kosten wie Kontoüberziehungsgebühren durch falsche Abbuchungen.

KD rechnet natürlich für jede Überweisung 1,50 € extra an in den Rechnungen, nur steht dem entgegen, dass ich ja nicht Verursacher bin der Überweisungen und ich meinen Willen doch mehr als Kundgetan habe mit 3 Einzugsermächtigungen.

Hat irgendjemand was Ähnliches erlebt? Ich finde das ausgesprochen perfide und verstößt im Geschäftsleben gegen das Prinzip Vetrtrag auf Treu und Glauben.

Abendliche Grüße von Mike
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VBE-Berlin
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von VBE-Berlin »

Ich habe noch nie gehört, dass man für einen Vertrag eine Einzugsermächtigung für einen bestimmten Betrag geben kann.
Dieser Betrag kann ja auch ein Teilbetrag der Rechnung sein (spätestens ab dem 13. Monat)
erebus48 hat geschrieben:"..........sofern der Kunde nachweist dass er die Gründe für die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat."
die KDG hat die Rücklastschrift nicht veranlasst. Also hast Du wohl die Gründe zu vertreten.

Aber viel Spaß mit diesem Prinzip.
Jeden Monat die Rücklastschriftgebühren werden sich auch summieren.

Bei der KDG ist ein systematischer Fehler passiert: Die Berechnung der beiden Optionen (ca. 11 Euro zuviel)-
Der hätte nicht passieren dürfen.

Eine Emial oder ein Telefonat später hättest Du erfehren, dass Dein Geld schon wieder dem Kundenkonto gutgeschrieben worden ist.

Der Rest passiert auf DEINE Veranlassung.

Hättest Du gar nichts getan, wäre Deine Februar-Rechnung um diese 10 Euro geringer ausgefallen und danach wäre es normal weiter gelaufen.

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erebus48
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von erebus48 »

MB-Berlin hat geschrieben:Ich habe noch nie gehört, dass man für einen Vertrag eine Einzugsermächtigung für einen bestimmten Betrag geben kann.
Dieser Betrag kann ja auch ein Teilbetrag der Rechnung sein (spätestens ab dem 13. Monat)


erebus48 hat geschrieben:"..........sofern der Kunde nachweist dass er die Gründe für die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat."
die KDG hat die Rücklastschrift nicht veranlasst. Also hast Du wohl die Gründe zu vertreten.



Aber viel Spaß mit diesem Prinzip.
Jeden Monat die Rücklastschriftgebühren werden sich auch summieren.

Bei der KDG ist ein systematischer Fehler passiert: Die Berechnung der beiden Optionen (ca. 11 Euro zuviel)-
Der hätte nicht passieren dürfen.

Eine Emial oder ein Telefonat später hättest Du erfehren, dass Dein Geld schon wieder dem Kundenkonto gutgeschrieben worden ist.


Der Rest passiert auf DEINE Veranlassung.



Hättest Du gar nichts getan, wäre Deine Februar-Rechnung um diese 10 Euro geringer ausgefallen und danach wäre es normal weiter gelaufen.


MB-Berlin

Für was wohl sonst sollte eine Einzugsermächtigung sein? Für einen Phantasiebetrag?

Die Gründe hat KD zu vertreten, denn die Abbuchung erfolgte zu Unrecht:

Wie erwähnt hat mein Konto im Gleichklang der AGB`s nur eine Deckung in Höhe der Vertraglich zu leistenden Entgelte, also 12,90 €. Alle (aus Verschulden KD) darüber hinaus gehenden Abbuchungen werden Automatisch zurück gegeben.

Ich zitiere aus einem Schreiben KD:

„...............ihr Widerspruch ist berechtigt. ........Wir entschuldigen uns für diese Berechnung im Januar und werden Ihnen folgende Entgelte in der nächsten Rechnung gutschreiben..............“

Eine Gutschrift wäre nicht erforderlich gewesen, da zur Abwehr von Gefahren für mein geschütztes Besitzrecht die Lastschrift zurückgegeben wurde und KD auch so mitgeteilt wurde. Die Verfahrensweise von Kabel Deutschland mit nachträglichen „Gutschriften“ schädigt den Kunden in seinem Besitzrecht, da er unberechtigte Forderungen zuerst zu decken hat, damit er irgendwann über die unberechtigte Forderung eine Gutschrift erhält. Eventuell könnte die unberechtigte Forderung auch Automatisch, ohne zutun des Kunden, eine Lastschriftrückgabe auslösen, da das Konto lediglich eine Deckung aufweisen müsste in Höhe der Vertraglichen Leistungen, hier 12,90 € pro Monat.

Hätte ich gar nichts getan, wäre ich wie gesagt ein Geldverleih

Mike aus der Mitte der Nacht
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von VBE-Berlin »

erebus48 hat geschrieben:Sofortige Rückgabe der Lastschrift (wird Grundsätzlich von mir so gemacht da ich kein Geldverleih bin) und Widerspruch gegen die Rechnung.
erebus48 hat geschrieben:Wie erwähnt hat mein Konto im Gleichklang der AGB`s nur eine Deckung in Höhe der Vertraglich zu leistenden Entgelte, also 12,90 €. Alle (aus Verschulden KD) darüber hinaus gehenden Abbuchungen werden Automatisch zurück gegeben.
Welcher der beiden Sachverhalte stimmt denn nun?
Einaml wird es von Dir so gemacht, einmal geht es automatisch (wie auch immer das gehen soll)

Du hast keinen Vertrag mit einer festen monatlichen Summe geschlossen. Bei Deinem Vertrag können zusätzliche Kosten entstehen.
Telefonate, SMS, MMS, Fax...

Mir ist übrigens nicht bekannt, dass es überhaupt möglich ist, eine Einzugsermächtigung auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen. Bei Einzugsermächtigung gilt: erteilt oder nicht erteilt!

Dir geht es hier um keine Problemlösung. Dir geht es um Dein Prinzip. So, wie Du es jetzt machst, wird es eine unendliche Geschichte. Das sinnvollste für Dich ist ein Providerwechsel.

MB-Berlin

PS: Übe mal bitte ein bischen mit der Zitatfunktion. Das kann kein Mensch lesen.
VBE-Berlin
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Copro
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von Copro »

Kann dem auch nur zustimmen - die Rückabwicklung einer falschen Abbuchung hat auch in meiner Erfahrung bis jetzt immer problemlos geklappt.
Als ich bei meinem Elternteil auch schon einmal eine Gutschrift von KD über einen zuviel berechneten Dienst anstand wurde dies auch erst auf einer nächsten Rechnung wieder ausgeglichen. Wegen den sehr geringen Beträgen habe ich da auch davon abgeraten die Einzugsermächtigung zu widerrufen und erstmal auf die Gutschrift zu warten. Das aber wie gesagt auch erst nachdem ich von KD die Bestätigung des Fehlers hatte.
So knallhart wie das hier durchgezogen wird habe ich das auch noch nie probiert - mir gefällt aber der Gedanke nicht den Geldverleiher spielen zu wollen :grin:

Aber ich denke ohne eine größere Änderung ist das automatische Lastschriftsystem von KD so nicht auszuhebeln und es kostet weit mehr Zeit und Nerven das wieder in Ordnung zu bringen.
KD Internet & Telefon 32 seit Januar 2009 mit FRITZ!Box Fon WLAN 7270
mimihopps
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von mimihopps »

Ich kann MB-Berlin und Copro nur Recht geben.

Wenn Zusatzkosten für SMS, Handynummern etc.hinzukommen, wird der Betrag in Höhe von 12,90€ schnell überschritten, den du dann selbstverständlich zahlen musst. Demnach geht es nicht nur einen festen Betrag abbuchen zu lassen.

Sicher ist es unumstritten, das es mit dem Abrechnungssystem von KD erhebliche Probleme gibt, aber ist es nicht auch ein wenig Prinzipienreiterei?
KD entspricht deinem Widerspruch und gibt seinen Fehler zu und schreibt dir den zuviel abgebuchten Betrag wieder gut. Für mich so auch völlig ok, denn er wurde dir erstattet.
Damit wäre es doch dann erledigt, wieso dann noch verschlimmern und zusätzliche Kosten für ewige Rücklastschriftgebühren riskieren?
Knuffi123
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von Knuffi123 »

Das Verhalten von KDG ist natürlich inakzeptabel, auch wenn Deine konkreten juristischen Überlegungen weitestgehend unzutreffend sind (823 I ist in dem Zusammenhang nicht anwendbar, schon gar nicht ist von einem "Besitz" an dem Geld auf dem Konto auszugehen).
Wenn das Konto tatsächlich nur eine Deckung in Höhe des vertragsgemäßen Rechnungsbetrages aufweist (Respekt für diese Hingabe an die eigene Finanzverwaltung), hat die Rücklastschrift zweifelsfrei KDG verschuldet und kann keine Gebühren berechnen. Ob das auch bei "manueller" Rücklastschrift der Fall wäre, kann man sicher so oder so sehen, je nachdem ob man eine Berechtigung annimmt, den gesamten Betrag wegen einer Unregelmäßigkeit zurück zu ziehen. Wird vom Verhältnis abhängen, spielt aber hier glücklicherweise keine Rolle.
Gegen eine Bedingung der Lastschrifteinzugsermächtigung, insbesondere beschränkt auf einen konkreten Betrag, kann man verschiedene Bedenken haben, so sie denn vertragsgemäß sein soll, auch wenn dieser Betrag als die auch in Zukunft einzige geschuldete Leistung ersichtlich sein mag.
Was den Entzug der Einzugsermächtigung angeht, so ist dieser Fall ja vertraglich geregelt und KDG kann für für Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens die entsprechenden Gebühren verlangen.
Mein persönliches Verhalten in dem Fall wäre gewesen, umgehend die Rücküberweisung des zuviel abgebuchten Betrages zu verlangen. Für eine Überweisung ist eine Frist von einer Woche vollkommen ausreichend. Mit der von KDG bevorzugten Rechnungsgutschrift würde das natürlich knapp. Nebenbei trägt man im Geschäftsverkehr nun mal bestimmte Risiken, denen man nicht mit beliebigen Maßnahmen begegnen kann. Jeden Tag, den ein Online-Shop nach Vorkasse nicht liefert, verliere ich Geld. Das allein macht mich nicht zum Geldverleiher und den Shopbetreiber nicht unlauter.
Gruß
Knuffi
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schnullimulli
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von schnullimulli »

Ich glaube es hätten viele so gehandelt und hätten das Geld zurückgeholt, da es unrechtmäßig eingezogen wurde.Das Zurückholen des Geldes und das Gutschriftschreiben, haben sich sicher überschnitten. Wenn man bedenkt, dass KD so und so viele Millionen Kunden hat und das evtl bei 10% der Kunden so passiert und KD die Gutschrift mit der nächsten Rechnung verrechnet... da kommt einiges an Geld zusammen mit dem KDG arbeiten kann. Wenn sie es innerhalb von 7 Tagen zurücküberweisen würden, ok, aber erst in einem Monat verrechnen na ja.
Allerdings sehe ich es auch so, dass man einige Zeit warten sollte bevor man Geld zurückbucht, weil immer RLK entstehen. Wer die tragen muss, muss dann erst geklärt werden. Man hat ja genüdend Zeit um Geld zurückzuholen. Erst sollte man sich erst an das entsprechende Unternehmen wenden, eine Frist zur Antwort setzen und dann abwägen was man tut. Allerdings ist es bei KD schwierig überhaupt eine Antwort zu bekommen. Nicht jede Abteilung ist für alles zuständig und es muss an Dritte oder auch Vierte weitergereicht werden. Also kann dies die ganze Sache verzögern und schon ist eine Mahnung raus. Das widerum hängt mit automatisierten Vorgängen zusammen. So kommt eins zum anderen, bevor man dann sein Kundenkonto wieder glatt hat und alles wieder normal läuft.
Also vielleicht nicht immer gleich zurückbuchen, sondern erst in Klärung gehen.
LG
schnullimulli
Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar.
Der Mann denkt zwar, er wisse, aber die Frau weiß es besser.
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chepri

Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von chepri »

Ich glaube es hätten viele so gehandelt und hätten das Geld zurückgeholt,
Das wiederum glaube ich nicht, denn solche Prinzipenreiter wie den TE gibt es Gott sei Dank nicht in der Überzahl.
Diese Spezies von Mitmenschen geht ja nicht nur mit KDG so um (dass dort ein Fehler passiert ist, bestreitet ja niemand) sondern ist überall gleichermaßen lästig. Glauben selbst an die eigene Unfehlbarkeit und machen schon mal aus Prinzip keine Fehler. Dass dabei auch viel geschwafelt und theoretischer Kram erzählt wird, sieht man auch an den postings hier. Besonders auffällig wird es immer dann, wenn die juristischen Feinheiten rausgekramt werden, wobei hier in aller Regel absolut juristischer Unsinn rauskommt (Wo hier eine Nötigung stecken soll wird wohl immer ein Geheimnis bleiben) :brüll:

Die Frage war: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?
Die Antwort ist: Nein.
WIE man sich dagegen wehrt ist ja nicht gefragt.
Im übrigen ist es ja eh nur eine rhetorische Frage und vermutlich wartet der TE nur auf zustimmende Antworten.
Kholdan Brehn
Fortgeschrittener
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Registriert: 17.02.2009, 21:09

Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von Kholdan Brehn »

Schärft die Mistgabeln, macht den Teer warm und zündet die Fackeln an. :hirnbump: