Kurze Fakten, Internet & Phone Paket Classic pro Monat 12,90 € seit Oktober 2009. Einzugsermächtigung erteilt. Darin enthalten für 3 Monate kostenlos Kabel Sicherheitspaket und Phone Flat. Diese beiden Optionen wurden Frist- und Formgerecht vor Ablauf der 3 Monate gekündigt, Kündigungsbestätigung durch KD erfolgte. Somit also Ende der Optionen Kabel Sicherheitspaket und Phone Flat zum 06. Januar 2010
Januar 2010 erfolgte eine Abbuchung KD incl. der Optionen Kabel Sicherheitspaket und Phone Flat. Sofortige Rückgabe der Lastschrift (wird Grundsätzlich von mir so gemacht da ich kein Geldverleih bin) und Widerspruch gegen die Rechnung.
Schreiben von KD, Tschuldigung, war ein Fehler. Der zuviel abgebuchte Betrag würde in der nächsten Rechnung als Gutschrift ausgewiesen. (Sorry, so was brauche ich nicht, wie gesagt ich bin kein Geldverleih). Ausserdem hat mein Konto, im Gleichklang mit
4.1.1. AGB`s eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen
nur eine Deckung in Höhe von 12,90 € vorhalte.Neue Einzugsermächtigung erteilt Ende Januar ausschließlich geltend nur für Monatsentgeld Paket Classic in Höhe von 12,90 € Und was passiert? Logisch, Kabel Deutschland bucht 29,50 € ab (Januar 12,90, Februar 12,90 und 3,50 Rücklastschriftgebühr). Aber Hallo, wer war noch mal für die Januar Rücklastschrift verantwortlich, ich zitiere aus den AGB`s KD: "..........sofern der Kunde nachweist dass er die Gründe für die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat."
Logisch was folgte, siehe oben, ich bin keine Bank, sofortige Rücklastschrift, Widerspruch.
Schreiben KD, Tschuldigung, Fasel fasel fasel Systembedingt und nicht zu ändern und fasel Gutschriften und Überschneidungen.............
Neue Einzugsermächtigung, wieder ausschließlich geltend nur für Monatsentgeld Paket Classic in Höhe von 12,90 € Und was passiert?
Geschichte ohne Ende, die Antwortschreiben von KD kommen schon dem Sachverhalt der Nötigung nahe, denn eine Mittlerweile 4. Einzugsermächtigung erteile ich nicht, denn KD hat bei den vergangenen Einzugsermächtigungen zivilrechtlich einen unerlaubten Eingriff in mein durch § 823 Abs. 1 BGB geschütztes Besitzrecht vorgenommen, der Kabel Deutschland zu einem Schadenersatz nach §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Hier insbesondere in Folge, Telefonkosten für Faxbetrieb, Papier und Druckkosten. Ebenso gehören zu diesen Schadenersatzpflichtigen Kosten wie Kontoüberziehungsgebühren durch falsche Abbuchungen.
KD rechnet natürlich für jede Überweisung 1,50 € extra an in den Rechnungen, nur steht dem entgegen, dass ich ja nicht Verursacher bin der Überweisungen und ich meinen Willen doch mehr als Kundgetan habe mit 3 Einzugsermächtigungen.
Hat irgendjemand was Ähnliches erlebt? Ich finde das ausgesprochen perfide und verstößt im Geschäftsleben gegen das Prinzip Vetrtrag auf Treu und Glauben.
Abendliche Grüße von Mike