Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

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Pegasus
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von Pegasus »

Wer hier auf deutsch gesagt, dumm diskutiert, bei dem hat KDG noch nicht unberechtigt abgebucht. Ich habe es schon dreimal erlebt, und seit der zweiten Falschabbuchung hole ich mir mein Geld zurück. Die Kosten der Rückbuchung muß KDG tragen, sie sind ja der Verursacher.
Es kann ja nicht sein das ich angeboten bekomme, das falsch abgezogene Geld verrechnet zu bekommen. Beim letzten mal hätte ich 14 Monate gewartet bis ich den letzten Cent gehabt hätte. So ein Angebot ist doch schon mehr als frech. In der Zeit kann ich gekündigt haben oder sonst was.
Aus diesem Grund bin ich auch der Meinung, das das kein Versehen ist, sondern System.
Bin gespannt was für ein Kommentar von MB-Berlin jetzt kommt.
Über Preis Leistung Internet/Phone usw kann ja nicht meckern, der techn. Kundendienst geht ja auch noch, aber den eigentlichen Service, Buchungstelle kann man vergessen. Denn da ist das Wort Service warscheinlich ein Fremdwort.
chepri

Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von chepri »

Ich werde mir das nicht mehr bieten lassen, und diesen Monat alles zurückbuchen lassen.
Sollte es zu irgendwelchen Leistungseinschränkungen kommen, sag dann nicht, du seiest nicht gewarnt gewesen.
Was ich nicht verstehen kann, ist die Tatsache, dass bei Unstimmigkeiten stundenlang mit einer gebührenpflichtigen hot-line verhandelt wird. Es sollte doch mittlerweile allgemein bekannt sein, dass

a) dort in aller Regel keine Entscheidungen getroffen werden weil das Personal überhaupt nicht entscheidungsbefugt ist und auch nicht über die entsprechende Ausbildung verfügt

b) es immer sinnvoll ist, sich auf schriftliches berufen zu können.

Wenn man also eine berechtigte Forderung an KDG hat, dann macht man diese schriftlich geltend und setzt diese Forderung auch durch. Das ist doch nicht so schwer und wenn ich mir anschaue, welch geballter juristischer Sachverstand aus diversen Beiträgen erkennbar ist (Stichwort: Betrug), ist im Zweifelsfall auch Hilfe nicht weit.
Aus diesem Grund bin ich auch der Meinung, das das kein Versehen ist, sondern System.
Bei KDG ist zwar so manches verbesserungswürdig, aber das ist mit Sicherheit nicht der Fall. So etwas rechnet sich betriebswirtschaftlich nämlich überhaupt nicht. Immer diese Verschwörungstheoretiker.
erebus48
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von erebus48 »

Scraby hat geschrieben:
erebus48 hat geschrieben:Verstehe ich das jetzt also richtig? :grin: Du hast zwar Telephonie mit drin im Paket, es wird aber nie genutzt?
Ja tust du. Dumm ist das aber nicht.

Flat Classic monatlich 19,90 Euro Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
Paket Classic 1.-12. Monat 12,90 Euro danach 19,90 Euro Mindestvertragslaufzeit 12 Monate

Mehr Leistung (da Telefonanschluss inklusive) für weniger Geld und weniger Laufzeit
So ist es, es war wie ich schon schrieb im Paket mit drin, aber wird absolut nicht genutzt, da ich sofern überhaupt über Skype telefoniere oder da ich viel ins Ausland telefoniere das über Handy in Kombination mit kisstel mache.

Insofern kann und könnte es nie einen Mehrpreis denn diese 12,90 € geben.

Mike
erebus48
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von erebus48 »

Knuffi123 hat geschrieben:
erebus48 hat geschrieben:Fakt ist, Kabel Deutschland hat einen Fehler gemacht, den hätte und muß Kabel Deutschland regulieren. Jedoch bin ich mit der Fehlerbehebung (Gutschriften) in keiner Weise einverstanden und das ist auch nicht Vertragsbestandteil, wird auch nicht durch AGB`s gedeckt.
Die Gutschrift bzw. deren Ankündigung ist eine Aufrechnungserklärung mit einer nicht fälligen Forderung, mit der man selbstverständlich nicht einverstanden zu sein braucht. Was spricht nun dagegen, seine eigene Forderung schlicht geltend zu machen und durchzusetzen? Der Sinn der Spielerei mit Rücklastschriften und Einzugsermächtigung erschließt sich mir demgegenüber nicht.

Gruß
Knuffi

In vielem was Du schreibst hast Du sicher Recht, allerdings was die Rücklastschriften angeht nicht (jedenfalls nicht was mich angeht, für Dich selber eventuell schon). Eine Rücklastschrift wird Grundsätzlich durchgeführt, da nicht ich den Fehler zu verantworten habe und demzufolge dieser Fehlerbeseitigung auch nicht hinterherlaufen muss. Widerspruch gegen Rechnung und Abbuchung, Zweizeiler per Fax incl. der Rücklastschrift genügen, um den Vertagspartner anzuhalten seinen Fehler zu beheben.

Was mich betrifft, in früheren Jahren habe ich auch auf die "schnelle"Regelung durch den Fehlerverursacher gehofft, und habe das so erst mal hingenommen und reklamiert, doch wie oft sind dann diese Dinge in ewigen Schrift- und Telefonatswechsel ausgeartet, ich führe hier nur mal an die Deutsche Post AG mit Nachsendeauftrag, die Telekom, die Deutsche Bahn AG, Vodafone und noch 2 mehr. Auch ein Grund mit warum ich nie mehr wieder eine Kostenpflichtige Hotline anrufe, denn in denn wirklich unwahrscheinlichsten Fällen "werden sie da geholfen".

Samstägliche Grüße von MIke
Zuletzt geändert von erebus48 am 19.06.2010, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
erebus48
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von erebus48 »

Noch ein kleines Zitat aus einem Brief an Kabel Deutschland an mich nach der zweiten Reklamation wegen falscher Rechnung und Lastschrift:

Sehr geehrter Herr ....

wir entschuldigen uns für die Unannehmichkeiten und entschuldigen uns dafür. Ihren letzten Zahlungseingang konnten wir leider erst nach längerer manueller Bearbeitungszeit zuordnen, dadurch kam es zu Überschneidungen. Nun haben wir noch eine Bitte an Sie, lassen Sie den abgebuchten Betrag von soundsoviel Euro nicht zurückgeben, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wir werden Ihnen den zu viel berechneten Betrag überweisen........


Aber Hallo, zwischen Zahlungseingang bei KD und der nächsten Rechnungserstellung bzw. Abbuchung lagen genau 28 Tage, oder pi mal Daumen 4 Wochen. Wenn alle Buchhaltungen dieser Welt so arbeiten würden, hätten wir viele Arbeitslose mehr. Fehler KD, ohne Frage, und ich soll warten und Geldverleiher spielen? Ach ja, bevor mich dieser Brief dann erreichte war die Rücklastschrift ja bereits seit 14 Tagen getätigt, wie bei meinem Einspruch gegen diese Rechnung an KD auch erwähnt wurde. Hätten sie sich also diesen Passus des Schreibens sparen können, denne s stand ja drin das zurückgebucht wurde.
Soweit zum Thema, wer und wie werden Schreiben der Kunden gelesen und Ernst genommen.

Grüße von Mike
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Bubblegum
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von Bubblegum »

So hat ein jeder seine Prinzipien - ob diese letztendlich zum Ziel oder fortlaufender Provokation führen lasse ich an dieser Stelle unkommentiert.

KD berechnet den kompletten Monat, und wird die Rechnungsstellung vor Erreichen des sich im Kalendermonat wirksamwerdenden Termin erstellt, erfolgt die Korrektur im Nachhinein. DIe Kündigung ist anerkannt, im Bestätigungsschreiben wird sich der Passus über nachträgliche Korrektur bei Überzahlung finden. Daran ändert auch der zitierte Teil der AGB nichts hinsichtlich der taggenauen Berechnung nichts, denn diese wird berücksichtigt.

Dazu kommt dann noch Verzögerung durch manuelle Überweisung - dazu hat KD eine Antwort zukommen lassen.

Ich würde hier als KD in Richtung Kundenzufriedenheit gehen wollen, die erste Rücklast nicht verfolgen und auf die Pauschale für manuelle Überweisung ebenfalls verzichten. Aber eine erneute Korrektur oder Kulanz nach Information käme aus meiner Sicht nicht in Betracht.
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schnullimulli
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von schnullimulli »

Ganz viele meckern immer wieder über den Service von KD. Man muss sich doch nicht wundern, alles wird ausgelagert, weil die Arbeitskräfte der Zeitarbeitsfirmen weniger kosten, niemand kann wirklich etwas entscheiden an der Hotline, es muss immer weitergegeben werden an den 2nd oder 1st Level, der dann wohl entscheidungsbefugt ist, dass dauert natürlich alles. Wenn man einen so günstigen Anbieter haben möchte, weil man sparen will, soll man sich nicht wundern, dass der Service auf der Strecke bleibt. Wie könnte KD sonst eine 32000 Leitung inkl. tel Flat für 22,90€ mtl anbieten?? Alle meckern über die kostenpflichtige Hotline die man anrufen muss, ist doch klar, wie sollte KD sonst alles finanzieren? Ich weiß, auch bei anderen Anbietern muss man eine kostenpflichite Hotline anrufen, aber die meisten Anbieter haben erkannt, dass der Kunde Service haben möchte und gehen immer mehr darauf ein, diesen auch wieder zu liefern.
Also nicht meckern sondern einen Anbieter mit Service suchen, der kostest evtl. etwas mehr aber dafür ist der Service besser.
LG
schnullimulli
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Pegasus
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von Pegasus »

erebus48 hat geschrieben: Aber Hallo, zwischen Zahlungseingang bei KD und der nächsten Rechnungserstellung bzw. Abbuchung lagen genau 28 Tage, oder pi mal Daumen 4 Wochen. Wenn alle Buchhaltungen dieser Welt so arbeiten würden, hätten wir viele Arbeitslose mehr. Fehler KD, ohne Frage, und ich soll warten und Geldverleiher spielen? Ach ja, bevor mich dieser Brief dann erreichte war die Rücklastschrift ja bereits seit 14 Tagen getätigt, wie bei meinem Einspruch gegen diese Rechnung an KD auch erwähnt wurde. Hätten sie sich also diesen Passus des Schreibens sparen können, denne s stand ja drin das zurückgebucht wurde.
Soweit zum Thema, wer und wie werden Schreiben der Kunden gelesen und Ernst genommen.

Grüße von Mike
Leider ist es so, das die Schreiben der Kunden nicht, oder nur teilweise gelesen werden.
Da sich KDG bei mir nach 3 Schreiben bei mir nicht meldete, teilte ich ihnen mit, das ich das Geld zurückbuche. Daraufhin bekam ich zwei Antworten von einem Tag.
In der Ersten stand, ich zitiere :"Wir überweisen Ihnen den Betrag"
In der Zweiten stand, ich zitiere :" Wir verrechnen den Betrag"- wobei ich auf die Begleichung durch KDG, wie schon gesagt über ein Jahr hätte warten müssen.
Und diese unterschiedlichen Antworten, nachdem ich KDG mitgeteilt hatte, das ich das
Geld schon zurückgebucht habe.
Hätte ich mein Geld noch nicht zurückgebucht, hätte ich losen können welches Schreiben von KDG nun Ernst gemeint ist.
EdeVau
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von EdeVau »

Pegasus hat geschrieben:Hätte ich mein Geld noch nicht zurückgebucht, hätte ich losen können welches Schreiben von KDG nun Ernst gemeint ist.
Nein, da Du dann gar keine Schreiben bekommen hättest. Mit der Rückbuchung hast Du die "schlafenden Hunde" doch erst geweckt. :wink2:
Grüße von EdeVau

KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
Pegasus
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Re: Muss ich unberechtigte Abbuchungen dulden?

Beitrag von Pegasus »

EdeVau hat geschrieben:
Pegasus hat geschrieben:Hätte ich mein Geld noch nicht zurückgebucht, hätte ich losen können welches Schreiben von KDG nun Ernst gemeint ist.
Nein, da Du dann gar keine Schreiben bekommen hättest. Mit der Rückbuchung hast Du die "schlafenden Hunde" doch erst geweckt. :wink2:
Da haben die "schlafenden Hunde" aber lange geschlafen, da ich ihnen in den darauffolgenden Schreiben, erst angedroht habe zurückzubuchen und im nächsten Schreiben dann das genaue Datum mitgeteilt habe, wann ich zurückbuche, wenn wieder keine Reaktion kommt.
Vielleicht sollte ich mal den "schlafenden Hunden" einen Wecker schicken, ich habe noch einen übrig.