zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Hallo Leute,
ich bin am 1. Mai umgezogen und habe dort nicht die Möglichkeit Kabel zu beziehen, weil es das dort einfach nicht gibt ! Die Ummeldebestätigung habe ich zum Ende Mai mit dem Modem von Kabel an die zurückgeschickt. Trotzdem ist nach denen die Kündigung erst zum Ende Juni gültig? Auf der Ummeldebestätigung ist 1.Mai vermerkt!
Was für ein Dreck, dürfen die das, wenn ich schon seit 1.Mai kein Kabel mehr nutzen kann? es kann doch nicht sein, dass da das datum der Ummeldung weniger zählt als das Eintreffen der Post mit dem Zettel und dem Modem?
Was meint ihr? Da ich dem Verein die Einzugsermächtigung entzogen habe, schicken die mir natürlich Rechnungen.
Kann ich es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen?
Erfahrungen???
Vielen Dank für eure Hilfe
ich bin am 1. Mai umgezogen und habe dort nicht die Möglichkeit Kabel zu beziehen, weil es das dort einfach nicht gibt ! Die Ummeldebestätigung habe ich zum Ende Mai mit dem Modem von Kabel an die zurückgeschickt. Trotzdem ist nach denen die Kündigung erst zum Ende Juni gültig? Auf der Ummeldebestätigung ist 1.Mai vermerkt!
Was für ein Dreck, dürfen die das, wenn ich schon seit 1.Mai kein Kabel mehr nutzen kann? es kann doch nicht sein, dass da das datum der Ummeldung weniger zählt als das Eintreffen der Post mit dem Zettel und dem Modem?
Was meint ihr? Da ich dem Verein die Einzugsermächtigung entzogen habe, schicken die mir natürlich Rechnungen.
Kann ich es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen?
Erfahrungen???
Vielen Dank für eure Hilfe
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Kündigungsfrist ist 4 Wochen. Du hast Ende Mai außerordentlich gekündigt, also ab diesem Tag 6 Wochen Frist. Dir scheint also sogar noch ein wenig Kulanz gegeben worden zu sein.akalocke hat geschrieben:Hallo Leute,
ich bin am 1. Mai umgezogen und habe dort nicht die Möglichkeit Kabel zu beziehen, weil es das dort einfach nicht gibt ! Die Ummeldebestätigung habe ich zum Ende Mai mit dem Modem von Kabel an die zurückgeschickt. Trotzdem ist nach denen die Kündigung erst zum Ende Juni gültig? Auf der Ummeldebestätigung ist 1.Mai vermerkt!
Ja. Zum einen ist die Frist gültig, zum anderen kann ich ja auch nicht am 01. Mai ausziehen, Ende des Monats meiner Vermieterin sagen, dass die Wohnung leer steht und ab 01. Mai nicht mehr bezahlen wollenWas für ein Dreck, dürfen die das, wenn ich schon seit 1.Mai kein Kabel mehr nutzen kann?
Richtig wäre m.E. gewesen: Zeitnah(also vermutlich nach Kündigungsbestätigung deines Vermieters) der KD mitteilen, dass du deinen Wohnsitz zum 01.05.10 nach Musterort, Musterstr. 33 verlegst. Idealerweise mit Kopie. Hierbei betonen, dass du die Ummeldung nachreichst. Das KÖNNTE klappen. Aber dein Verhalten war nun definitiv nicht das Preiswerteste...
Bei der Summe lacht dich der Anwalt aus, zumal die Rechtslage 95% gegen dich ist.Kann ich es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen?
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
umzug in nicht versorgtes gebiet = sonderkündigungsrecht !ohne irgendwelche fristen!!
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.
da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben.
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.
da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben.
Vinyl kill´s the MP3 Industry
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Das wär mir neu, ich bin immer von einer 6 Wochen Kündigungsfrist ausgegangen.stefish hat geschrieben:umzug in nicht versorgtes gebiet = sonderkündigungsrecht !ohne irgendwelche fristen!!
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.
da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben.
u??l???sn? sn? ?ss?n?? ?u?o??s
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Stimmt, Stefish äussert Wunschträume. Falls es doch mal geklappt hätte, dann wäre das reine Großzügigkeit.Alfred E. Neumann hat geschrieben:ich bin immer von einer 6 Wochen Kündigungsfrist ausgegangen.
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Also meine Meinung: Man hätte KD schon früher bescheid geben können, denn man zieht ja nicht von einem auf den anderen Tag aus! So ein blödsinn! @akalocke hats einfach nur verpennt, die Kündigung so einzureichen, dass sich das mit der Bearbeitung + Kündigungsfrist ausgegangen wäre.
Der Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet ist eine Kullanzgeschichte! Es gibt keine Regelung dafür. KD ist jedoch klar, dass sie für nicht zu erbringende Leistungen auch kein Geld verlangen können, auch wenn rein rechtlich der Vertrag besteht.
Der Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet ist eine Kullanzgeschichte! Es gibt keine Regelung dafür. KD ist jedoch klar, dass sie für nicht zu erbringende Leistungen auch kein Geld verlangen können, auch wenn rein rechtlich der Vertrag besteht.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN
Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
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- ehemals MB-Berlin
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Meine umzugsbedingten Kündigungen werden, soweit möglich, immer mit dem Nachweis "Neuer Mietvertrag"/"Kündigung alter Mietvertrag" bei der KDG eingereicht. Da gibt es mit Fristen nie Probleme, weil das schon Wochen vor dem Umzug erfolgen kann.
Mit Ummeldebescheinigung habe ich auch div. Fälle, wo zum Einreichzeitpunkt der Ummeldebescheinigung der Vertrag storniert wurde.
Warum man allerdings in diesem Fall dafür 4 Wochen benötigt, weiß nur der TE:
MB-Berlin
Mit Ummeldebescheinigung habe ich auch div. Fälle, wo zum Einreichzeitpunkt der Ummeldebescheinigung der Vertrag storniert wurde.
Warum man allerdings in diesem Fall dafür 4 Wochen benötigt, weiß nur der TE:
MB-Berlin
VBE-Berlin
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
@alle
Ich habe KB natürlich vorher schon (Anfang April) mitgeteilt, dass ich umziehe und die Ummeldebestätigung und Modem nachreiche/nachschicke!
Ich habe KB natürlich vorher schon (Anfang April) mitgeteilt, dass ich umziehe und die Ummeldebestätigung und Modem nachreiche/nachschicke!
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
An dieser Aussage stört mich, das Du die Ummeldebestätigung mit den Modem zurückgeschickt hast. Ich hoffe, Du hast Dich nur verworren ausgedrückt und das Modem und die Bestätigung getrennt voneinander an die richtigen Adressen geschickt. Ansonsten würde ich den Nachweis noch mal per Mail, Fax oder Brief an die bekannten Adressen des Kundenservices schicken.Hallo Leute,
ich bin am 1. Mai umgezogen und habe dort nicht die Möglichkeit Kabel zu beziehen, weil es das dort einfach nicht gibt ! Die Ummeldebestätigung habe ich zum Ende Mai mit dem Modem von Kabel an die zurückgeschickt. Trotzdem ist nach denen die Kündigung erst zum Ende Juni gültig? Auf der Ummeldebestätigung ist 1.Mai vermerkt!
Hast Du dafür eine Kündigungsbestätigung erhalten und das ganze schriftlich gemacht? Ausschlaggebend für den Tag der angepassten Kündigungsfrist ist der Eingang der ersten Kündigung oder der Umzugstag, wenn dieser nach dem Kündigungsschreiben liegt.Ich habe KB natürlich vorher schon (Anfang April) mitgeteilt, dass ich umziehe und die Ummeldebestätigung und Modem nachreiche/nachschicke!
Der Informant
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Hallo Stefish,stefish hat geschrieben:umzug in nicht versorgtes gebiet = sonderkündigungsrecht !ohne irgendwelche fristen!!
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.
da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben.
bevor man jemanden als Nulpe betitelt, sollte man doch genauer drüber nachdenken. Denn so wie Du es sagst, ist es definitiv nicht. Eine rückwirkende Kündigung erfolgt nur, wenn man schon vorher gekündigt hat und den Nachweis nachreicht.
Der Informant