zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
akalocke
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 28.06.2010, 23:54

zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von akalocke »

Hallo Leute,

ich bin am 1. Mai umgezogen und habe dort nicht die Möglichkeit Kabel zu beziehen, weil es das dort einfach nicht gibt ! Die Ummeldebestätigung habe ich zum Ende Mai mit dem Modem von Kabel an die zurückgeschickt. Trotzdem ist nach denen die Kündigung erst zum Ende Juni gültig? Auf der Ummeldebestätigung ist 1.Mai vermerkt!

Was für ein Dreck, dürfen die das, wenn ich schon seit 1.Mai kein Kabel mehr nutzen kann? es kann doch nicht sein, dass da das datum der Ummeldung weniger zählt als das Eintreffen der Post mit dem Zettel und dem Modem?

Was meint ihr? Da ich dem Verein die Einzugsermächtigung entzogen habe, schicken die mir natürlich Rechnungen.

Kann ich es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen?

Erfahrungen???

Vielen Dank für eure Hilfe
Newty
Insider
Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von Newty »

akalocke hat geschrieben:Hallo Leute,

ich bin am 1. Mai umgezogen und habe dort nicht die Möglichkeit Kabel zu beziehen, weil es das dort einfach nicht gibt ! Die Ummeldebestätigung habe ich zum Ende Mai mit dem Modem von Kabel an die zurückgeschickt. Trotzdem ist nach denen die Kündigung erst zum Ende Juni gültig? Auf der Ummeldebestätigung ist 1.Mai vermerkt!
Kündigungsfrist ist 4 Wochen. Du hast Ende Mai außerordentlich gekündigt, also ab diesem Tag 6 Wochen Frist. Dir scheint also sogar noch ein wenig Kulanz gegeben worden zu sein.
Was für ein Dreck, dürfen die das, wenn ich schon seit 1.Mai kein Kabel mehr nutzen kann?
Ja. Zum einen ist die Frist gültig, zum anderen kann ich ja auch nicht am 01. Mai ausziehen, Ende des Monats meiner Vermieterin sagen, dass die Wohnung leer steht und ab 01. Mai nicht mehr bezahlen wollen ;)
Richtig wäre m.E. gewesen: Zeitnah(also vermutlich nach Kündigungsbestätigung deines Vermieters) der KD mitteilen, dass du deinen Wohnsitz zum 01.05.10 nach Musterort, Musterstr. 33 verlegst. Idealerweise mit Kopie. Hierbei betonen, dass du die Ummeldung nachreichst. Das KÖNNTE klappen. Aber dein Verhalten war nun definitiv nicht das Preiswerteste...
Kann ich es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen?
Bei der Summe lacht dich der Anwalt aus, zumal die Rechtslage 95% gegen dich ist.
Mit Glasfaser in den Keller
[ externes Bild ]
stefish
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: 04.08.2009, 07:23

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von stefish »

umzug in nicht versorgtes gebiet = sonderkündigungsrecht !ohne irgendwelche fristen!!
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.

da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben. :grin:
Vinyl kill´s the MP3 Industry
Benutzeravatar
Alfred E. Neumann
Newbie
Beiträge: 98
Registriert: 23.05.2009, 15:46
Wohnort: Würzburg

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von Alfred E. Neumann »

stefish hat geschrieben:umzug in nicht versorgtes gebiet = sonderkündigungsrecht !ohne irgendwelche fristen!!
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.

da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben. :grin:
Das wär mir neu, ich bin immer von einer 6 Wochen Kündigungsfrist ausgegangen.
u??l???sn? sn? ?ss?n?? ?u?o??s
EdeVau
Kabelfreak
Beiträge: 1835
Registriert: 05.08.2009, 12:33
Wohnort: D-67117

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von EdeVau »

Alfred E. Neumann hat geschrieben:ich bin immer von einer 6 Wochen Kündigungsfrist ausgegangen.
Stimmt, Stefish äussert Wunschträume. Falls es doch mal geklappt hätte, dann wäre das reine Großzügigkeit.
Grüße von EdeVau

KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
Benutzeravatar
RcRaCk2k
Ehrenmitglied
Beiträge: 2402
Registriert: 20.09.2007, 10:23
Wohnort: Freilassing

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von RcRaCk2k »

Also meine Meinung: Man hätte KD schon früher bescheid geben können, denn man zieht ja nicht von einem auf den anderen Tag aus! So ein blödsinn! @akalocke hats einfach nur verpennt, die Kündigung so einzureichen, dass sich das mit der Bearbeitung + Kündigungsfrist ausgegangen wäre.

Der Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet ist eine Kullanzgeschichte! Es gibt keine Regelung dafür. KD ist jedoch klar, dass sie für nicht zu erbringende Leistungen auch kein Geld verlangen können, auch wenn rein rechtlich der Vertrag besteht.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von VBE-Berlin »

Meine umzugsbedingten Kündigungen werden, soweit möglich, immer mit dem Nachweis "Neuer Mietvertrag"/"Kündigung alter Mietvertrag" bei der KDG eingereicht. Da gibt es mit Fristen nie Probleme, weil das schon Wochen vor dem Umzug erfolgen kann.

Mit Ummeldebescheinigung habe ich auch div. Fälle, wo zum Einreichzeitpunkt der Ummeldebescheinigung der Vertrag storniert wurde.
Warum man allerdings in diesem Fall dafür 4 Wochen benötigt, weiß nur der TE:

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
akalocke
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 28.06.2010, 23:54

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von akalocke »

@alle

Ich habe KB natürlich vorher schon (Anfang April) mitgeteilt, dass ich umziehe und die Ummeldebestätigung und Modem nachreiche/nachschicke!
informant
Kabelexperte
Beiträge: 602
Registriert: 03.06.2010, 00:19

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von informant »

Hallo Leute,

ich bin am 1. Mai umgezogen und habe dort nicht die Möglichkeit Kabel zu beziehen, weil es das dort einfach nicht gibt ! Die Ummeldebestätigung habe ich zum Ende Mai mit dem Modem von Kabel an die zurückgeschickt. Trotzdem ist nach denen die Kündigung erst zum Ende Juni gültig? Auf der Ummeldebestätigung ist 1.Mai vermerkt!
An dieser Aussage stört mich, das Du die Ummeldebestätigung mit den Modem zurückgeschickt hast. Ich hoffe, Du hast Dich nur verworren ausgedrückt und das Modem und die Bestätigung getrennt voneinander an die richtigen Adressen geschickt. Ansonsten würde ich den Nachweis noch mal per Mail, Fax oder Brief an die bekannten Adressen des Kundenservices schicken.
Ich habe KB natürlich vorher schon (Anfang April) mitgeteilt, dass ich umziehe und die Ummeldebestätigung und Modem nachreiche/nachschicke!
Hast Du dafür eine Kündigungsbestätigung erhalten und das ganze schriftlich gemacht? Ausschlaggebend für den Tag der angepassten Kündigungsfrist ist der Eingang der ersten Kündigung oder der Umzugstag, wenn dieser nach dem Kündigungsschreiben liegt.

Der Informant
informant
Kabelexperte
Beiträge: 602
Registriert: 03.06.2010, 00:19

Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!

Beitrag von informant »

stefish hat geschrieben:umzug in nicht versorgtes gebiet = sonderkündigungsrecht !ohne irgendwelche fristen!!
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.

da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben. :grin:
Hallo Stefish,

bevor man jemanden als Nulpe betitelt, sollte man doch genauer drüber nachdenken. Denn so wie Du es sagst, ist es definitiv nicht. Eine rückwirkende Kündigung erfolgt nur, wenn man schon vorher gekündigt hat und den Nachweis nachreicht.

Der Informant