Zum Digitalen Kabelanschluss für 16,90 Euro gehört EINE Smartcard und EIN Empfangsgerät. Bei Altverträgen wurde der Preis Ende 2006 Anfang 2007 von ca 14,17 Euro auf 16,90 Euro umgestellt und man hat ein Anschreiben bekommen. Lieber Kunde wir stellen jetzt allen Kabel Digital zur Verfügung. Im Rahmen der Digitalisierung haben wir deinen Preis angehoben. Dafür kannst du dir das Treueangebot abrufen (Receiver + Kabel Digital Free)
Wer das von 2007 bis zur jetzigen Preiserhöhung nicht gemacht hat, hat einfach Pech gehabt. Er hat es also in knapp 3 Jahren einfach verschlafen. Wenn man zu diesen Kunden gehört wie der TE und nun den Digitalteil des Vertrages abrufen möchte wird man automatisch auf den neuen Kabelanschluss für 17,90 Euro umgestellt.
Wenn du eine zusätzliche Karte für 14,90 Euro und 9,90 Euro bestellst, hat das nix mit dem Abruf des digitalen Vertragsteils zum Kabelanschluss zu tun. Die Bestellung von weiteren Karten kannst du ja erst machen, wenn du bereis einmal Kabel Digital auf einer Karte hast. Denn es handelt sich hier um einen weiteren Vertrag "Zusätzliche Smartcard"Knidel hat geschrieben:Er hat einen sog. "Digitalen Kabelanschluss", bei dem man bisher 3 Smartcards zu je 14,90€ + 9,90€ Versand bestellen konnte.
Nun bestellt er eine Smartcard (nicht das Treueangebot), die doch eigentlich zum Produkt gehört, und kommt in einen teureren Vertrag.
Wie will KDG bei so einer Preispolitik eigentlich jemals den Großteil der Kunden vom digitalen Fernsehen überzeugen?
Wie ist das bei jemanden, der 16,90 Euro zahlt, schon eine Smartcard hat und nun eine weitere bestellen will. Muss der dann zukünftig auch 17,90 Euro zahlen?
Und nein wenn du einen Kabelanschluss für 16,90 Euro hast. Bereits ein Karte mit Kabel Digtal hast und nun eine weitere bestellst, wird dein Vertrag nicht auf 17,90 Euro angehoben.
Es sind 2 Vertragsnummern weil es auch 2 Verträge sind.KabelSchlumpf hat geschrieben: Kapiere ich nicht. Ich kann doch auf der Kabel Deutschland Homepage gar keinen Analoganschluß mehr bestellen. Was für einen Sinn macht es dann den analogen Teil und den digitalen Teil zu trennen in der Rechnung? Zuviel Freizeit?
1 Vertrag Digitaler Kabelanschluss 17,90 Euro
2 Vertrag Testangebot Kabel Digital Home --> nach Kündigung Kabel Digital Free
Hat auch nix mit Langeweile zu tun. Eine Vertragsnummer für alles gibt es nur bei Trippleplay-Verträgen
Ja das ist schon immer so. Der TE bekommt auch nur eine Rechnung. Es wird sowohl der Digitale Kabelanschluss als auch Kabel Digital zusammen abgerechnet. Wenn er sich nun einen weiteren Vertrag bestellt z. B. Kabel Digital Home dann würde er auch eine weitere Rechnung bekommen.Nibelungen hat geschrieben:Ist das neu oder ist das immer schon so? Da muß ich daheim mal meine RGs angucken - aber wenn mich nicht alles täuscht hab ich eine RG für den digitalen Kabelanschluß mit Smartcard, eine RG für I-Net und eine RG für KD-Home (was auch passt - das wurde alles zu getrennten Terminen gebucht).
Wie bereits gesagt, hat er zum Jahreswechsel 2006/2007 ein Anschreiben bekommen. Man konnte entweder der Preiserhöhung Widersprechen oder die Geräte abrufen. Die Nachteile entstehen nur den Kunden die 3 Jahre nicht reagiert haben. Im Übrigen sind es 12 Monate Laufzeit.KabelSchlumpf hat geschrieben: Das sehe ich jetzt auch so. Mit der Preiserhöhung im März 2007 wurde man darüber unterrichtet, daß der Kabelanschluß jetzt digital sei und daß man deswegen die Preise anpassen müsse. Wenn er aber weiterhin einen Analoganschluß habe, wieso mußte er dann die Preiserhöhung mitmachen?
Ich bin bislang davon ausgegangen, daß ich mit der Preiserhöhung automatisch einen digitalen Kabelanschluß besitze und ich mir eine Smartcard einfach zusenden lassen könne. Wenn ich jetzt hier lese, daß dann mein alter Vertrag aufgelöst und ein neuer abgeschlossen wird, dann habe ich gleich 2 Nachteile:
1) Als Bestandskunde zahle ich jetzt schon die 17,90 und damit 6% mehr als bislang.
2) Als Bestandskunde werde ich in einen Neuvertrag gedrängt mit 24 Monaten (oder sind es nur 12) Laufzeit.
Wie ich oben geschrieben habe, hattest du ein 14 tägiges Widerrufsrecht bei der Preiserhöhung. Du hättest also nicht notgedrungen den höheren Preis zahlen müssen. Da du dieses nicht wahrgenommen, sondern die Preiserhöhung stillschweigend akzeptiert hast, steht dir keine Rückzahlung zu.floeff hat geschrieben: Nichtsdestotrotz zahle ich ja bereits seit Jahren für den digitalen Empfang, ob ich die Leistung nun abrufe oder nicht. Dass ich jetzt quasi als "Strafe", weil ich die Leistung nicht "rechtzeitig" in Anspruch nehme, abermals eine Preiserhöhung in Kauf nehmen soll, finde ich durchaus diskussionswürdig... im Umkehrschluss müsste ich für die letzten drei Jahre Geld zurückbekommen, weil da hatte ich keine Smartcard.
Hoff das ich soweit alle Fragen beantworten konnte
