Was haben die da gebucht?

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Scraby
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von Scraby »

So nochmal zum Verständnis.

Zum Digitalen Kabelanschluss für 16,90 Euro gehört EINE Smartcard und EIN Empfangsgerät. Bei Altverträgen wurde der Preis Ende 2006 Anfang 2007 von ca 14,17 Euro auf 16,90 Euro umgestellt und man hat ein Anschreiben bekommen. Lieber Kunde wir stellen jetzt allen Kabel Digital zur Verfügung. Im Rahmen der Digitalisierung haben wir deinen Preis angehoben. Dafür kannst du dir das Treueangebot abrufen (Receiver + Kabel Digital Free)

Wer das von 2007 bis zur jetzigen Preiserhöhung nicht gemacht hat, hat einfach Pech gehabt. Er hat es also in knapp 3 Jahren einfach verschlafen. Wenn man zu diesen Kunden gehört wie der TE und nun den Digitalteil des Vertrages abrufen möchte wird man automatisch auf den neuen Kabelanschluss für 17,90 Euro umgestellt.
Knidel hat geschrieben:Er hat einen sog. "Digitalen Kabelanschluss", bei dem man bisher 3 Smartcards zu je 14,90€ + 9,90€ Versand bestellen konnte.
Nun bestellt er eine Smartcard (nicht das Treueangebot), die doch eigentlich zum Produkt gehört, und kommt in einen teureren Vertrag.

Wie will KDG bei so einer Preispolitik eigentlich jemals den Großteil der Kunden vom digitalen Fernsehen überzeugen?
Wie ist das bei jemanden, der 16,90 Euro zahlt, schon eine Smartcard hat und nun eine weitere bestellen will. Muss der dann zukünftig auch 17,90 Euro zahlen?
Wenn du eine zusätzliche Karte für 14,90 Euro und 9,90 Euro bestellst, hat das nix mit dem Abruf des digitalen Vertragsteils zum Kabelanschluss zu tun. Die Bestellung von weiteren Karten kannst du ja erst machen, wenn du bereis einmal Kabel Digital auf einer Karte hast. Denn es handelt sich hier um einen weiteren Vertrag "Zusätzliche Smartcard"

Und nein wenn du einen Kabelanschluss für 16,90 Euro hast. Bereits ein Karte mit Kabel Digtal hast und nun eine weitere bestellst, wird dein Vertrag nicht auf 17,90 Euro angehoben.
KabelSchlumpf hat geschrieben: Kapiere ich nicht. Ich kann doch auf der Kabel Deutschland Homepage gar keinen Analoganschluß mehr bestellen. Was für einen Sinn macht es dann den analogen Teil und den digitalen Teil zu trennen in der Rechnung? Zuviel Freizeit?
Es sind 2 Vertragsnummern weil es auch 2 Verträge sind.

1 Vertrag Digitaler Kabelanschluss 17,90 Euro
2 Vertrag Testangebot Kabel Digital Home --> nach Kündigung Kabel Digital Free

Hat auch nix mit Langeweile zu tun. Eine Vertragsnummer für alles gibt es nur bei Trippleplay-Verträgen
Nibelungen hat geschrieben:Ist das neu oder ist das immer schon so? Da muß ich daheim mal meine RGs angucken - aber wenn mich nicht alles täuscht hab ich eine RG für den digitalen Kabelanschluß mit Smartcard, eine RG für I-Net und eine RG für KD-Home (was auch passt - das wurde alles zu getrennten Terminen gebucht).
Ja das ist schon immer so. Der TE bekommt auch nur eine Rechnung. Es wird sowohl der Digitale Kabelanschluss als auch Kabel Digital zusammen abgerechnet. Wenn er sich nun einen weiteren Vertrag bestellt z. B. Kabel Digital Home dann würde er auch eine weitere Rechnung bekommen.
KabelSchlumpf hat geschrieben: Das sehe ich jetzt auch so. Mit der Preiserhöhung im März 2007 wurde man darüber unterrichtet, daß der Kabelanschluß jetzt digital sei und daß man deswegen die Preise anpassen müsse. Wenn er aber weiterhin einen Analoganschluß habe, wieso mußte er dann die Preiserhöhung mitmachen?
Ich bin bislang davon ausgegangen, daß ich mit der Preiserhöhung automatisch einen digitalen Kabelanschluß besitze und ich mir eine Smartcard einfach zusenden lassen könne. Wenn ich jetzt hier lese, daß dann mein alter Vertrag aufgelöst und ein neuer abgeschlossen wird, dann habe ich gleich 2 Nachteile:
1) Als Bestandskunde zahle ich jetzt schon die 17,90 und damit 6% mehr als bislang.
2) Als Bestandskunde werde ich in einen Neuvertrag gedrängt mit 24 Monaten (oder sind es nur 12) Laufzeit.
Wie bereits gesagt, hat er zum Jahreswechsel 2006/2007 ein Anschreiben bekommen. Man konnte entweder der Preiserhöhung Widersprechen oder die Geräte abrufen. Die Nachteile entstehen nur den Kunden die 3 Jahre nicht reagiert haben. Im Übrigen sind es 12 Monate Laufzeit.
floeff hat geschrieben: Nichtsdestotrotz zahle ich ja bereits seit Jahren für den digitalen Empfang, ob ich die Leistung nun abrufe oder nicht. Dass ich jetzt quasi als "Strafe", weil ich die Leistung nicht "rechtzeitig" in Anspruch nehme, abermals eine Preiserhöhung in Kauf nehmen soll, finde ich durchaus diskussionswürdig... im Umkehrschluss müsste ich für die letzten drei Jahre Geld zurückbekommen, weil da hatte ich keine Smartcard.
Wie ich oben geschrieben habe, hattest du ein 14 tägiges Widerrufsrecht bei der Preiserhöhung. Du hättest also nicht notgedrungen den höheren Preis zahlen müssen. Da du dieses nicht wahrgenommen, sondern die Preiserhöhung stillschweigend akzeptiert hast, steht dir keine Rückzahlung zu.

Hoff das ich soweit alle Fragen beantworten konnte :fahne:
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Nibelungen
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von Nibelungen »

Hm, ich bin mal gespannt wieviele Leute sich zukünftig hier melden weil sie sich den digitalen Teil jetzt noch holen wollen.

Wir haben ja immer wieder mal noch Leute hier denen wir bisher das Treueangebot nahegelegt haben. Anscheinend haben also viele entweder der Preiserhöhung wiedersprochen oder halt einfach kein Gerät abgerufen.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
floeff
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von floeff »

Hi,
Scraby hat geschrieben:Zum Digitalen Kabelanschluss für 16,90 Euro gehört EINE Smartcard und EIN Empfangsgerät.
meines Wissens ist das falsch. Im Juli, als online der digitale Kabelanschluss noch 16,90 € statt 17,90 € gekostet hat, war in der Leistungsbeschreibung (PDF auf Seite 2 unten) bereits die Rede von "bis zu 3 Smartcards pro Haushalt", wobei die Karte jeweils 9,90 € einmalig kosten sollte.
Scraby hat geschrieben:Wer das von 2007 bis zur jetzigen Preiserhöhung nicht gemacht hat, hat einfach Pech gehabt. Er hat es also in knapp 3 Jahren einfach verschlafen. Wenn man zu diesen Kunden gehört wie der TE und nun den Digitalteil des Vertrages abrufen möchte wird man automatisch auf den neuen Kabelanschluss für 17,90 Euro umgestellt.
Die grundsätzliche Preiserhöhung von 2007 ist ja in Ordnung. Warum nun aber ein Kunde, der im Juli 2010 noch die Smartcard angefordert hat, besser gestellt ist, als einer, der das erst im August 2010 gemacht hat, ist mir nicht ganz klar. Ersterer zahlt wohl weiterhin 16,90 €, zweiterer 17,90 €. Wo ist der Sinn? Ich habe doch bislang schon für einen digitalen Kabelanschluss bezahlt, der laut Leistungsbeschreibung drei Smartcards enthält. Warum muss ich jetzt einen teureren Vertrag abschließen, um die vertraglich enthaltene Leistung abzurufen, die schon beim "alten" Tarif dabei war?
KabelSchlumpf hat geschrieben: Das sehe ich jetzt auch so. Mit der Preiserhöhung im März 2007 wurde man darüber unterrichtet, daß der Kabelanschluß jetzt digital sei und daß man deswegen die Preise anpassen müsse. Wenn er aber weiterhin einen Analoganschluß habe, wieso mußte er dann die Preiserhöhung mitmachen?
Ich bin bislang davon ausgegangen, daß ich mit der Preiserhöhung automatisch einen digitalen Kabelanschluß besitze und ich mir eine Smartcard einfach zusenden lassen könne. Wenn ich jetzt hier lese, daß dann mein alter Vertrag aufgelöst und ein neuer abgeschlossen wird, dann habe ich gleich 2 Nachteile:
1) Als Bestandskunde zahle ich jetzt schon die 17,90 und damit 6% mehr als bislang.
2) Als Bestandskunde werde ich in einen Neuvertrag gedrängt mit 24 Monaten (oder sind es nur 12) Laufzeit.
Exakt.
Scraby hat geschrieben:Wie bereits gesagt, hat er zum Jahreswechsel 2006/2007 ein Anschreiben bekommen. Man konnte entweder der Preiserhöhung Widersprechen oder die Geräte abrufen. Die Nachteile entstehen nur den Kunden die 3 Jahre nicht reagiert haben. Im Übrigen sind es 12 Monate Laufzeit.
Trotzdem ist das nicht ganz nachvollziehbar. Wieso muss ich denn reagieren? Mein bisheriger Tarif hat doch drei Smartcards vorgesehen, so stehts in der Leistungsbeschreibung.
Scraby hat geschrieben:Hoff das ich soweit alle Fragen beantworten konnte :fahne:
Das auf jeden Fall - vielen Dank an alle für die schnelle Hilfe! Den technischen Ablauf kann ich durchaus nachvollziehen, aber juristisch halte ich das Vorgehen für fragwürdig. Wenn mein Vertrag drei Smartcards beinhaltet und ich diese abrufe, darf da nicht einfach ein anderer Vertrag draus werden. KDG hat sich gefälligst an die Leistungsbeschreibung zu halten, die dem Vertrag zugrunde liegt, den ich seit langem bezahle...

Viele Grüße
floeff
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schnullimulli
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von schnullimulli »

Hier wird gefragt, wieso ein Kunde der im Juli 2010 eine SC bestellt besser gestellt ist, als einer der im August 2010 bestellt. Ganz einfach. Die Preise haben sich geändert. Du kannst Dich ja an der Tanke, auch nicht darüber beschweren, wieso Dein Nachbar gestern für 3cent weniger tanken durfte. Du hast Deine SC, die Dir zustand nicht abgerufen, was kann KD dafür? Die Preise sind geändert worden, also musst Du nun wohl oder übel in den sauren Apfel beißen. :fahne:
LG
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Scraby
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von Scraby »

floeff hat geschrieben:Hi,
Scraby hat geschrieben:Zum Digitalen Kabelanschluss für 16,90 Euro gehört EINE Smartcard und EIN Empfangsgerät.
meines Wissens ist das falsch. Im Juli, als online der digitale Kabelanschluss noch 16,90 € statt 17,90 € gekostet hat, war in der Leistungsbeschreibung (PDF auf Seite 2 unten) bereits die Rede von "bis zu 3 Smartcards pro Haushalt", wobei die Karte jeweils 9,90 € einmalig kosten sollte.
Prinzipiell gehören eine Smartcard und ein Empfangsgerät dazu.

Ich kopiers mal von der Internetseite bin heute ein bissel schreibfaul :wink2:

Wenige Tage nach der Bestellung des Digitalen Kabelanschlusses erhalten Sie Ihr Start-Paket mit allen Hardware-Komponenten, die Sie für das digitale Fernsehen benötigen: daneben enthält es eine freigeschaltete Smartcard und eine Universal-Fernbedienung für die gewünschte Hardware und Ihren Fernseher bei. Diese Geräte werden Ihnen für die Vertragsdauer kostenlos zur Nutzung überlassen. Sie brauchen nur noch die Hardware zwischen Anschlussdose und TV-Gerät anzuschließen und schon empfangen Sie digitales Fernsehen!

Für den Digitalen Kabelanschluss erhalten Sie ein Hardware-Paket von Kabel Deutschland, das alles beinhaltet, was Sie für Ihren digitalen Fernsehgenuss benötigen:

- je nach Produktpaket einen Digital Receiver, ein CI+ Modul (in Zukunft) oder einen Digitalen Video-Recorder (DVR) zur Entschlüsselung der digitalen Daten
- eine freigeschaltete Smartcard für den Empfang
- eine Universal-Fernbedienung für Digital Receiver bzw. DVR und TV-Gerät

Hinweis:
Diese Geräte werden Ihnen für die Vertragsdauer kostenlos zur Nutzung überlassen.


Du hast aber Recht, man hat die Möglichkeit weitere Karten zu bestellen. Das sind dann aber zusätzliche Verträge ohne monatliche Kosten. Das Ganze nennt sich Zusätzliche Smartcard mit Kabel Digital Free.

Smartcard
Weitere Smartcard oder jede Smartcard in Objekten mit einem digitalen Mehrnutzervertrag (max. 3 Smartcards/Haushalt); für jede Smartcard zzgl. 9,90 € Bearbeitungs- und Versandpauschale bei Versand einer Smartcard sowie 14,90 Euro Freischaltgebühr. Um diese zusätzlichen Karten bestellen zu können, brauchst du aber zertifizierte Geräte.
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exkarlibua
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von exkarlibua »

Scraby hat geschrieben:So nochmal zum Verständnis.

Zum Digitalen Kabelanschluss für 16,90 Euro gehört EINE Smartcard und EIN Empfangsgerät. Bei Altverträgen wurde der Preis Ende 2006 Anfang 2007 von ca 14,17 Euro auf 16,90 Euro umgestellt und man hat ein Anschreiben bekommen. Lieber Kunde wir stellen jetzt allen Kabel Digital zur Verfügung. Im Rahmen der Digitalisierung haben wir deinen Preis angehoben. Dafür kannst du dir das Treueangebot abrufen (Receiver + Kabel Digital Free)

Wer das von 2007 bis zur jetzigen Preiserhöhung nicht gemacht hat, hat einfach Pech gehabt. Er hat es also in knapp 3 Jahren einfach verschlafen. Wenn man zu diesen Kunden gehört wie der TE und nun den Digitalteil des Vertrages abrufen möchte wird man automatisch auf den neuen Kabelanschluss für 17,90 Euro umgestellt.
Und das ist einfach falsch.
"floeff" hat seit 3 Jahren einen Vertrag über "Kabel digital". Den hat er bezahlt mit allen Pflichten und Rechten.
Dass er die ihm zustehende Smartcard nicht abgerufen hat liegt nicht daran, dass er etwas verschlafen hätte sondern daran, dass er sie nicht gebraucht hat mangels Receiver. Dadurch, dass er jetzt von seinen in seinem Vertrag niedergelegten Rechten Gebrauch machen will entsteht KEINE neue Vertragssituation.
Ich glaube auch nicht, dass das böser Wille war bei KDG. Da hat nur einer geschlafen, weil das wahrscheinlich keine alltägliche Situation ist.
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Scraby
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von Scraby »

Nein es ist nicht falsch es ist der aktuelle Stand der Dinge.
exkarlibua hat geschrieben:"floeff" hat seit 3 Jahren einen Vertrag über "Kabel digital". Den hat er bezahlt mit allen Pflichten und Rechten.
Das stimmt so nicht er bezahlt für den Vertrag, den er 1992 abgeschlossen hat. Seit 3 Jahren zahlt er die Preiserhöhung im Rahmen der Digitalisierung. Eine Smartcard und ein Receiver waren aber nie Vertragsbestandteil des 1992 abgeschlossenen Vertrags. Das wären sie erst mit Abruf des Treueangebotes geworden. Dieses war (siehe unten im Schreiben der Verbraucherzentrale) zeitlich begrenzt.
exkarlibua hat geschrieben: Dass er die ihm zustehende Smartcard nicht abgerufen hat liegt nicht daran, dass er etwas verschlafen hätte sondern daran, dass er sie nicht gebraucht hat mangels Receiver.
Den Receiver gab es dazu.
exkarlibua hat geschrieben:Ich glaube auch nicht, dass das böser Wille war bei KDG. Da hat nur einer geschlafen, weil das wahrscheinlich keine alltägliche Situation ist.
Nein hier hat keiner geschlafen. Es gibt das Treueangebot nicht mehr. Das ist die jetzige Verfahrensweise für Kunden die sich die Karte noch nicht abgerufen habe. Ob dies Kundenfreundlich ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt :wink:

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/l ... id=278642A

1.) Digitalisierungsinitiative
Was bedeutet dies für mich als Verbraucher?
Allen Kunden, die ihre Fernsehprogramme noch über einen analogen Kabelanschluss empfangen (laut Kabel Deutschland sind dies rund 2,3 Millionen), bietet Kabel Deutschland derzeit zeitlich begrenzt einen kostenloser Digital-Receiver an.

Fazit: Ob man das „Treue-Angebot“ nutzten möchte oder nicht, muss jeder Kunde für sich entscheiden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale darf der Vertrag hinsichtlich der Leistung (analog beibehalten oder digitales Angebot nutzen) dann nicht geändert werden, wenn der Kunde das „Treue-Angebot“ nicht ausdrücklich anfordert. Kunden, die mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden sind, haben hiernach die Möglichkeit, dieser zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss innerhalb einer Frist von vier Wochen geschehen. Mit dem Widerspruch lehnt der Kunde den Änderungswunsch von Kabel Deutschland ab. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagene Preisänderung (also zum alten Preis von 14,13 Euro) fortgesetzt.


Nun ist die zeitliche Begrenzung (nach immerhin 3 Jahren) abgelaufen und der Abruf der Karte und des Receivers ist nur noch mit einer Vertragsumstellung auf 17,90 Euro möglich.
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von floeff »

schnullimulli hat geschrieben:Hier wird gefragt, wieso ein Kunde der im Juli 2010 eine SC bestellt besser gestellt ist, als einer der im August 2010 bestellt. Ganz einfach. Die Preise haben sich geändert. Du kannst Dich ja an der Tanke, auch nicht darüber beschweren, wieso Dein Nachbar gestern für 3cent weniger tanken durfte. Du hast Deine SC, die Dir zustand nicht abgerufen, was kann KD dafür? Die Preise sind geändert worden, also musst Du nun wohl oder übel in den sauren Apfel beißen. :fahne:
Ich führe das Tanke-Beispiel mal weiter. Angenommen, ich bezahle Betrag X im Monat, um 50 l Diesel und 50 l Super zu tanken. Da ich nur ein Auto habe, tanke ich halt nur 50 l Super, zahle aber dasselbe wie ein Kunde, der beides tankt. So weit, so gut, ich nutze ja die Leistung nicht, mein Pech. Aber: Der Kunde, der im Juli das erste Mal 50 l Diesel tankt, kann auch weiterhin beides für Betrag X tanken, während ich für dieselbe Leistung nun Betrag X+1,50 bezahlen soll - und das nur, weil ich nicht bis spätestens Juli mehr Leistung bei der Tanke abgerufen hat. Da fehlt mir so ein bisschen der Anknüpfungspunkt... ich werde quasi bestraft, weil ich eine Leistung nicht "rechtzeitig" abgerufen hab.
exkarlibua hat geschrieben:Und das ist einfach falsch.
"floeff" hat seit 3 Jahren einen Vertrag über "Kabel digital". Den hat er bezahlt mit allen Pflichten und Rechten.
Dass er die ihm zustehende Smartcard nicht abgerufen hat liegt nicht daran, dass er etwas verschlafen hätte sondern daran, dass er sie nicht gebraucht hat mangels Receiver. Dadurch, dass er jetzt von seinen in seinem Vertrag niedergelegten Rechten Gebrauch machen will entsteht KEINE neue Vertragssituation.
Exakt das. Ich bezahlte bereits seit 2006 (oder wars 2007?) für exakt die Leistung, die ich jetzt erst abgerufen habe, werde nun aber dafür bestraft, dass ich das erst so spät mache. Selbst, wenn wir mal die einseitige Vertragsänderung von KDG, und die Abbuchung ohne Einzugsermächtigung außen vor lassen, ist das juristisch nicht einwandfrei.
Scraby hat geschrieben:Das stimmt so nicht er bezahlt für den Vertrag, den er 1992 abgeschlossen hat. Seit 3 Jahren zahlt er die Preiserhöhung im Rahmen der Digitalisierung. Eine Smartcard und ein Receiver waren aber nie Vertragsbestandteil des 1992 abgeschlossenen Vertrags. Das wären sie erst mit Abruf des Treueangebotes geworden. Dieses war (siehe unten im Schreiben der Verbraucherzentrale) zeitlich begrenzt.
Das stimmt so denke ich nicht. 1992 haben wir auch noch in DM an die Post oder Telekom bezahlt. Will damit sagen: AGB, Verträge und Leistungsbeschreibungen haben sich seitdem massiv verändert, und so muss ich davon ausgehen, dass ich dasselbe Paket habe, wie jemand, der es erst später bestellt hat -- mein Artikel auf der Rechnung heißt gleich, und ich zahle auch das gleiche.
Scraby hat geschrieben:Nein hier hat keiner geschlafen. Es gibt das Treueangebot nicht mehr. Das ist die jetzige Verfahrensweise für Kunden die sich die Karte noch nicht abgerufen habe. Ob dies Kundenfreundlich ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt :wink:
Ich halte es nicht nur für kundenunfreundlich, sondern auch für rechtlich nicht korrekt. Es gibt einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit, an den sich beide Parteien halten müssen. Einseitige Vertragsänderungen sind so einfach nicht möglich...

Aber mal sehen, was KDG dazu sagt - bin heute nicht zum Telefonieren gekommen ;)

Viele Grüße
floeff
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von Scraby »

Na da bin ich ja mal gespannt was KDG schreibt ;-) Ich denk mal, dass man dir bei KDG auch nichts anderes sagen wird. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren und warte mal deine Antwort ab.

EDIT
floeff hat geschrieben:Das stimmt so denke ich nicht. 1992 haben wir auch noch in DM an die Post oder Telekom bezahlt. Will damit sagen: AGB, Verträge und Leistungsbeschreibungen haben sich seitdem massiv verändert, und so muss ich davon ausgehen, dass ich dasselbe Paket habe, wie jemand, der es erst später bestellt hat -- mein Artikel auf der Rechnung heißt gleich, und ich zahle auch das gleiche.
Du hast Recht AGB haben sich geändert die Verträge haben sich geändert und die Leistungsbeschreibungen haben sich geändert. Aber seit damals immer nur für Neukunden. Das einzige was sich bei dir geändert hat war der Vertragsname und der Preis. Den selben Vertrag hast du durch die Preiserhöhung in meinen Augen aber nicht bekommen. Zum Beispiel hat der Kabelanschluss für 16,90 Euro für Neukunden eine MVLZ von 12 Monaten gehabt mit Verlängerung um weitere 12 Monate wenn nicht gekündigt wird. Dein Vertrag hingegen ist bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende geblieben. Neukunden haben damals als Vertragsbestandteil 3 später 2 Testmonate Kabel Digital Home bekommen. Du hättest gleich Kabel Digital Free erhalten.

So das war es jetzt aber auch :wink2: abwarten und Tee trinken.
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Re: Was haben die da gebucht?

Beitrag von VBE-Berlin »

floeff hat geschrieben:Ich führe das Tanke-Beispiel mal weiter. Angenommen, ich bezahle Betrag X im Monat, um 50 l Diesel und 50 l Super zu tanken. Da ich nur ein Auto habe, tanke ich halt nur 50 l Super, zahle aber dasselbe wie ein Kunde, der beides tankt. So weit, so gut, ich nutze ja die Leistung nicht, mein Pech. Aber: Der Kunde, der im Juli das erste Mal 50 l Diesel tankt, kann auch weiterhin beides für Betrag X tanken, während ich für dieselbe Leistung nun Betrag X+1,50 bezahlen soll - und das nur, weil ich nicht bis spätestens Juli mehr Leistung bei der Tanke abgerufen hat. Da fehlt mir so ein bisschen der Anknüpfungspunkt... ich werde quasi bestraft, weil ich eine Leistung nicht "rechtzeitig" abgerufen hab.
Mache das mal nit mit Preisen, sondern mit Litern:
Als Beispiel: Benzin und Diesel kosten 1 Euro, Du hast immer nur 50 Euro Benzin gekauft, weil Du kein Diesel brauchtest.
Jetzt brachst Du Benzin, das kostet jetzt aber 1,50 Euro. JEtzt bekommst Du auch keinen PReisnachlass, weil du es ja Jahre nicht getankt hast, sondern mußt auch den aktuellen Preis zahlen.

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