KDG hat bisher auch schon bei Zahlungsrückständen unter 75 € gesperrt, was eindeutig gesetzwidrig ist.Spacy2k hat geschrieben: ich finde - das mit den Sperrungen gar nicht so unberechtigt....
Ausserdem unterscheidet KDG nicht zwischen monatlichen Gebühren und Forderungen aufgrund einmaliger Lieferungen, z.B. aufgrund von Gerätebestellungen. Wenn da eine Lieferung von KDG falsch in Rechnung gestellt wird und der Kunde die Falschbuchung storniert, kann das zur Sperre führen.
Das ist ebenfalls gesetzwidrig.
Andere Firmen führen Qualitätssicherungsmassnahmen ein. Bei KDG haben aber anscheinend Marketingmassnahmen eine höhere Priorität.
Hierzu gehört es auch, Neukunden mit etwas besseren Bedingungen als Bestandskunden anzulocken.
Das ist zwar hier gesetzlich zulässig, verletzt aber das Prinzip der Meistbegünstigung.