schnullimulli hat geschrieben:
Gesetzliche Vorgaben? Wenn der Kunde ein Guthaben hat, dann hat er es sofort zurückzubekommen und nicht erst nach 4 Wochen. Das so etwas nicht von heute auf morgen geht ist klar. Ein paar Tage muss sich der Kunde schon gedulden.
Du hast das Beispiel der Ausbuchung von Rücklastschriftenkosten angesprochen - nicht der Erstattung von Beträgen. Auch wenn hier das Verfahren ähnlich ist (im Fall einer manuellen Einstellung): Anforderung zur Erstattung mit folgender Freigabe der Auszahlungsverfügung. Die Rückserstattung von Beträgen ist je nach Kundenstatus (mit aktivem Vertrag oder ohne, Entstehung des Guthabens, bestehende Bankverbindung zum Ablauf des Vertrages) nicht per sé vom Rechnungslauf abhängig. Bitte unterschiedliche Vorgänge nicht pauschal zusammenfassen. Auch wenn ein Buchungsvorgang für den Kunden lediglich ein Buchungsvorgang bleibt.
Während der Umstellung kam es zu extremen (!) Verzögerungen. Und da kann ich jeden Kunden verstehen der die Geduld verliert und dafür kein Verständnis hat.
schnullimulli hat geschrieben:
Welche gesetzliche Vorgabe ist denn das? Kannst Du mir das sagen? Würde mich da gern mal schlau lesen. Danke schon mal für die Info.

Vorrangig durch das Aktiengesetz (dt. und amerikanisches). Da finden sich die entsprechendenden Vorgaben zur Kontrolle, Trennung von Befugnissen und Aufgaben. Und die sind nicht erst relevant seit der Börsennotierung der Kabel Deutschland als Holding. Bereits seit Beteiligung des Investors, der mit seinem "Engagement" bei KD diese regelrecht durchgereicht. Auch durch die Gesellschaftsform des Firmenteils (der Kabel Deutschland Vertrieb- und Service GmbH) ergeben sich Trennungsgrundsätze und Verantwortlichkeiten.
Das Steuerrecht - und somit die Buchführung- tut ihr Übriges. Eine Belastung aus dem Kundenkonto auszubuchen ist nicht das Ende der Verfolgung eines Buchungsvorgangs. Dieser Nachgeordnete Vorgang wird im Kundenkonto nicht dargestellt. Dazu gibt es eigene Buchungskreise.