so die Unterschrift habe ich vom Vermieter .
in der AGB habe ich nur das gefunden .
Die Leistungen von Kabel Deutschland können nur in Verbindung mit einem vollversorgten
Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Kabel Deutschland genutzt werden. Der Kabelanschluss
muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von Kabel Deutschland
empfangen.
Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
– eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage,
– eine Multimediadose,
– ein PC oder Laptop mit einer Netzwerkschnittstelle für Internetanschluss entsprechend
den auf
www.kabeldeutschland.de veröffentlichten technischen Mindestanforderungen
von Kabel Deutschland als Endgerät sowie
– eine Genehmigung (Gestattung) des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes für die
Durchleitung der Signale, falls das Netz nicht von Kabel Deutschland betrieben wird. Kabel
Deutschland behält sich vor, den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen von Kabel Deutschland nicht innerhalb eines
Monats die Gestattung vorlegt oder eine vorliegende Gestattung später entzogen wird.